Betriebliche Altersvorsorge // Pensionskasse // Unterstützungskasse // Pensionszusage // Pensionsfonds
Direktversicherung Vergleich
Die Direktversicherung ist eines der attraktivsten Produkte in der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich zu den anderen Durchführungswegen. Seine Einfachheit und Attraktivität in der Förderung haben die Direktversicherung ganz an die Spitze der verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gebracht. Wenn man dann noch einen Direktversicherung Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern durchführt hat man eine attraktive Form der Altersvorsorge.
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Vorteile der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (eingeführt ab dem 01.01.2005) sind:
- Die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge
- Die Sozialversicherungsersparnis auf die Beiträge
- Die einfache Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber
- Dem gegenüber steht die Versteuerung der Auszahlungen aus der Direktversicherung, was aber in der Regel aufgrund der niedrigeren Steuersätze im Alter sich nicht so gravierend auswirkt, sowie die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Auszahlungen sofern man nicht Kunde in der Privaten Krankenvollversicherung ist
- Die Direktversicherung bietet, wenn man es vereinfacht ausdrückt den Vorteil einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zu sparen und einen Steuerstundungseffekt der meist auch begleitet ist von einem Steuerspareffekt.
- Einen schnellen Überblick über die Förderungen von Direktversicherungen mit Abschluss nach dem 01.01.2005 erhalten Sie hier: Förderungen Direktversicherung
- Die Direktversicherung eignet sich auch hervorragend zur Gehaltsumwandlung, das bedeutet ein(e) Arbeitnehmer(in) verzichtet auf einen Teil seines/ihres Lohnes der dann in eine Direktversicherung eingezahlt wird. Die Vorteile sind die gleichen, wie bei einer Direktversicherung die durch den Arbeitgeber gezahlt wird. So wird aus dem Brutto in die Versicherung eingezahlt, statt aus dem Netto privat zu sparen.
Weitere Formen der betrieblichen Alterversorgung sind Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Pensionszusagen. Übrigens die Direktversicherung wird seit dem 01.01.05 nur noch als Rentenversicherung angeboten (gesetzl. Regelung).
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