Private Unfallversicherung  // Checkliste

Die Leistungsarten in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung sind verschiedene Leistungsarten versicherbar. Der Versicherungsumfang kann individuell gestaltet werden, wobei der Bedarf der zu versichernden Person im Voraus gründlich analysiert werden sollte. Folgende Leistungsarten können vereinbart werden:

Invaliditätsleistung: Eine Invaliditätsleistung wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dies gilt, wenn die Beeinträchtigung dauerhaft ist, also voraussichtlich mindestens drei Jahre lang bestehen bleiben wird und keine Besserung zu erwarten ist. Die Invalidität muss zudem meist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und von einem Arzt innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sowie der Versicherungsgesellschaft bekannt gemacht worden sein.

Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalbetrag gezahlt. Die Höhe der Leistung ist von dem Grad der Invalidität sowie von der versicherten Summe abhängig. Die Invaliditätsleistung kann durch Vereinbarung der sogenannten Progression, bei der je nach Grad der Invalidität ein Mehrfaches der entsprechenden Summe ausgezahlt wird, weiter ausgebaut werden.

Übergangsleistung: Die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn der Versicherte sechs Monate nach einem Unfall noch immer um mindestens 50% körperlich oder geistig in seiner Leistungsfähigkeit im beruflichen oder privaten Bereich beeinträchtigt ist. Dies gilt nur, wenn keine Krankheiten oder Gebrechen an der Beeinträchtigung teilhaben.

Der Versicherungsfall muss in der Regel innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall unter Vorlage eines Attests an den Versicherer gemeldet werden. Die Übergangsleistung wird als Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Tagegeld: Das Tagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte unfallbedingt in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und wird entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit gestaffelt. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, im Regelfall jedoch längstens ein Jahr lang gezahlt.

Krankenhaustagegeld/ambulante Operationen: Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, wenn er sich nach einem Unfall in medizinisch erforderlicher vollstationärer Heilbehandlung befindet. Zudem entsteht ein Leistungsanspruch, wenn der Versicherte sich in Folge eines Unfalls einer ambulanten Operation unterziehen muss und mindestens für die im Versicherungsvertrag festgelegte Zahl an Tagen durchgängig arbeitsunfähig ist.

Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Tag gezahlt, an dem sich der Versicherte in vollstationärer Behandlung befindet. Die Dauer wird durch die im Versicherungsvertrag genannte Anzahl an Jahren beschränkt. Die Leistung bei einer ambulanten Operation wird für die im Vertrag festgelegte Zahl an Tagen gezahlt.

Genesungsgeld: Das Genesungsgeld wird gezahlt, wenn der Versicherte aus der vollstationären Heilbehandlung entlassen wurde und Anspruch auf das Krankenhaustagegeld hatte. Die Leistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erbracht und für die Anzahl an Tagen, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.

Todesfallleistung: Die Todesfallsumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte in Folge eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt. Der Tod muss dem Versicherer in der Regel innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Die Höhe der Leistung wird durch die vereinbarte Versicherungssumme bestimmt.

Die Unfallversicherung kann im Einzelfall noch weitere Leistungsbestandteile enthalten. Grundsätzlich gibt es bei den einzelnen Versicherern und Tarife zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede.

Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, dann lassen Sie sich am besten im Voraus fachkundig und unabhängig beraten. Folgen Sie dem Kontaktlink und fordern Sie als erste Orientierungshilfe einen professionellen Anbietervergleich bei uns an.

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