Brutto oder netto? Muss der Hausratversicherer die Mehrwertsteuer im Versicherungsfall übernehmen?

Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, der weiß, dass es sich dabei um eine Neuwertversicherung handelt. Wurde eine versicherte Sache also zerstört oder kam abhanden, übernimmt der Versicherer die Kosten, die für die Neuanschaffung notwendig sind. Eine spannende Frage ist dabei jedoch: Wird brutto oder netto reguliert? Anders gewendet: Muss der Versicherer auch die Mehrwertsteuer bezahlen oder nicht?

Eine Mehrwertsteuer, zwei Perspektiven

Man stelle sich folgenden Fall vor: Im Rahmen eines nächtlichen Einbruchs werden aus dem Nebengebäude alle drei abgestellten Fahrräder gestohlen. Tatsächlich werden nur noch zwei benötigt, weshalb das dritte Fahrrad nicht neu gekauft, sondern nur dessen finanzieller Neuwert erstattet werden soll. Da es sich bei der Hausratversicherung nicht um Schadenersatz, sondern um Neuwertersatz inklusive Mehrwertsteuer dreht, sollte die Frage bereits an dieser Stelle beantwortet sein: Der Versicherer erstattet auch den kompletten Wert des nicht neu gekauften Fahrrads, das heißt inklusive Mehrwertsteuer. Folgt man dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gelangt man zum selben Schluss. Dieser schreibt in seinen Musterbedingungen:

Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

Umgekehrt bedeutet diese doppelte Verneinung: Hat der Versicherte die Mehrwertsteuer bezahlt, so wird der Neuwert auch inklusive Mehrwertsteuer vom Versicherer erstattet. Diese Auslegung funktioniert allerdings nur dann, wenn man von dem gestohlenen Fahrrad ausgeht. Für dieses nämlich wurde die Mehrwertsteuer gezahlt. Geht man aber von dem neu zu kaufenden Fahrrad aus, ist die Mehrwertsteuer noch nicht bezahlt worden, da sie erst mit dem Kauf fällig wird. Aus dieser Sicht wiederum müsste für das dritte Fahrrad, welches nicht neu erworben werden soll, keine Mehrwertsteuer erstattet werden, kurz: Der Versicherer kann sich die Mehrwertsteuer sparen.

Umgang mit der Kontroverse in der Versicherungspraxis

Bezogen auf den beschriebenen Fall lässt sich festhalten, dass die Versicherer in der Regel auch dann die Mehrwertsteuer zahlen, wenn das dritte Fahrrad nicht neu gekauft, sondern nur sein Wert ersetzt werden soll. Der Grund ist, dass es in der Hausratversicherung keine Pflicht gibt, den zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstand durch eine Neuanschaffung zu ersetzen. Wofür der Versicherungsnehmer also die vom Versicherer erhaltene Geldleistung aufwendet, bleibt völlig ihm überlassen.

Doch wie so oft gibt es auch Ausnahmen von der Regel. So ersetzen manche Versicherer die Mehrwertsteuer für das dritte Fahrrad nicht und haben dies entsprechend in ihren Versicherungsbedingungen festgelegt. Es lohnt sich daher, die Versicherungsbedingungen sorgsam zu lesen. Als Versicherungsmakler haben wir naturgemäß die Aufgabe, auf solche Probleme hinzuweisen, machen es uns da aber einfach: Wir empfehlen nur Konzepte, wo auch die Mehrwertsteuer erstattet wird, wenn nicht neu angeschafft wird.


Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für eine Hausratversicherung, die in jedem Fall die Mehrwertsteuer erstattet, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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