Mietausfallversicherung – Gebäudeversicherung
Eine Mietausfallversicherung oder auch Mietverlustversicherung genannt ist eine Versicherung speziell für Eigentümer von Gebäuden (eine Vermietung ist nicht notwendig). Der Eigentümer sichert sich so gegen reduzierte oder generelle Nichtzahlung der Miete für Wohnräume und mitversicherte Gewerberäume durch seinen Mieter ab.
Dies kann der Fall sein, falls dem Mieter im Gebäude oder der Wohnung Schäden durch Brand, Wasser, Sturm oder andere Gegebenheiten entstanden sind. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, die Miete zumindest reduziert zu zahlen, bis die Schäden durch den Vermieter behoben sind.
Ebenso ist Versicherungsschutz gegeben für den Fall, das die selbstgenutzte Immobilie aufgrund eines versicherten Schadens nicht weiter genutzt werden kann.
Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis die Räume wieder benutzbar sind, allerdings höchstens bis 12 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles (gegen separate Vereinbarung auch länger).
Entschädigung wird jedoch nur geleistet, wenn die Möglichkeit der Wiederbenutzung durch den Versicherungsnehmer nicht schuldhaft verzögert wird.
Die Mietverlustversicherung ist sinnigerweise an die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung gekoppelt bzw. sehr oft schon Bestandteil dieser.