Versicherungsmöglichkeiten in der Selbstständigkeit:
Maßnahmen zur Absicherung des Unternehmens, der Mitarbeiter und der privaten Existenz
Der Eintritt in die Selbstständigkeit kann ein wichtiger Schritt im Arbeitsleben sein. Dieser birgt viel positives Potential:
- Die finanzielle Situation kann sich bei erfolgreicher Unternehmensführung vorteilhaft entwickeln.
- Aus der Motivation, die eigene Existenz zu kontrollieren und sich selbst etwas aufzubauen, kann großer Arbeitseifer entstehen, der in einem gut geführten Unternehmen resultiert.
Zugleich ergeben sich jedoch neue Probleme, für deren Lösung der Selbstständige allein sorgen muss:
- Krankheitsbedingte Ausfälle innerhalb des Unternehmens oder säumige Zahlungen von Kunden können die finanzielle Lage der Firma destabilisieren.
- Für den Fall einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe muss unbedingt vorgesorgt werden.
- Der Leiter eines selbstständigen Unternehmens ist für die Handlungen seiner Mitarbeiter voll verantwortlich. Dies schließt auch Fehlverhalten mit Schadensfolge ein.
Im Folgenden wird eine Übersicht über Versicherungsleistungen gegeben, die Selbstständigen bei der Führung ihres Unternehmens eine wichtige Hilfe sein und viele Probleme lösen können, eine generelle Übersicht zu Firmenversicherungen finden Sie auch hier.
1. Maßnahmen zur Absicherung betrieblicher Risiken
1.1 Die Betriebshaftpflichtversicherung und zugehörige Absicherungsmaßnahmen
Jeder Existenzgründer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt die Deckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer, die während der Ausübung der Arbeit für Dritte entstanden sind. Da es in Deutschland keine Obergrenze für Schadensersatzforderungen gibt, kann im Schadensfall sowohl die geschäftliche als auch die private Existenz eines Selbstständigen bedroht sein, wenn keine Absicherung vorliegt. Denn diese haften notfalls auch mit ihrem Privatvermögen. Allein aus diesem Grund ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Außerdem wehrt der Versicherer ungerechtfertigte Forderungen ab. Falls die Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird, werden auch die Kosten für den Rechtsbeistand und die Gerichtskosten übernommen.
Bei Forderungen, die sich aus echten Vermögensschaden seitens Dritter ergeben, kann nur eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung helfen. Ein Vermögensschaden entsteht z.B. durch die folgenden Fälle:
- Fehlerhafte Beratung (Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater,…)
- falsche Auskünfte über z.B. Anspruch auf Fördermaßnahmen
- Planungsfehler (Architekten, Ingenieure,..)
- verpasste Fristen (Hausverwalter,…)
Ein solcher Schaden kann je nach Einzelfall erst nach Jahren sichtbar werden. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist für verkammerte Berufe wie Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben.
Zusätzlich ist auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Diese ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung und bietet Unterstützung in beispielsweise den folgenden Fällen:
- wenn eigene Schadensersatzforderungen gegen Dritte durchgesetzt werden sollen,
- wenn eine rechtliche Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Angestellten des Unternehmens besteht,
- wenn ein Kunde die Zahlungsfristen nicht einhält oder die Zahlung vollständig verweigert (nicht für jede Branche erhältlich).
In solchen Situationen greift der Rechtsschutz. Der Versicherer kümmert sich um die Lösung des Problems. Dadurch wird die Effizienz der Arbeit nicht beeinträchtigt.
1.2 Absicherung des Betriebsinhalts und wichtiger Arbeitsmaschinen
Zusätzlich zur Absicherung im Schadensfall sollten auch die Betriebseinrichtung und die Arbeitsgeräte und -materialien abgesichert werden. Dafür sorgt eine Inhaltsversicherung. Falls es zu Schäden am Firmensitz etwa durch einen Brand oder einen Einbruch kommt, entstehen hohe Geldbeträge für die Instandsetzung bzw. für den Ersatz der beschädigten Gegenstände. In diesem Fall trägt die Versicherung die Kosten.
Für Betriebe, die stark auf die Funktionalität ihrer elektronischen Geräten angewiesen sind, kann eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert unter anderem folgende Schadensfälle ab:
- Schäden durch falsche Bedienung oder unachtsames Verhalten
- Diebstahl
- mutwillige Sachbeschädigung
Je nach Wichtigkeit der elektronischen Geräte kann der Umfang des Versicherungsschutzes angepasst werden. Bei einem Arbeitscomputer beispielsweise können im Umfang der Police auch die Kosten für eine umfangreiche Datenwiederherstellung und der Ersatz von benötigter Software enthalten sein.
Passend dazu kann auch eine Arbeitsmaschinenversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert bewegliche und unbewegliche Maschinen, die für die Arbeit wichtig sind, in besonderem Umfang gegen Schäden ab. Dazu zählen auch:
- Schäden durch Bedienungsfehler
- Überlastungsschäden
- Schäden durch Betriebsmittel wie etwa Korrosion oder Brände
Eine Arbeitsmaschinenversicherung kann flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens und der zu versichernden Maschinen angepasst werden.
1.3. Sonstige betriebliche Absicherungsmaßnahmen
Auch außerhalb der Arbeitsstätte sollte das Eigentum des Unternehmens versichert werden. Dies leistet eine Werkverkehrsversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die bei Autofahrten in Ausübung der Arbeit passiert sind. Unter den Versicherungsschutz fallen Werkzeuge, Waren und andere Arbeitsmaterialien. Diese können u.a. gegen die folgenden Schadensfälle abgesichert werden:
- Schäden durch Verkehrsunfälle
- Diebstahl
- Transportschäden
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Inventar eines Verkaufswagens oder -anhängers versichert werden. Bei einem fahrenden Imbiss würden beispielsweise Kochutensilien sowie die Kasse unter den Versicherungsschutz fallen.
Im Zusammenhang mit Material- oder Maschinenschäden kann ein Betrieb auch über einen gewissen Zeitraum hinweg blockiert sein. Damit gehen Ausfälle von Einnahmen einher. Laufende Kosten wie die Miete für den Firmensitz oder Lohnzahlungen für das Personal können in solch einem Fall schnell zu einer großen Belastung werden. Hierfür ist zusätzlich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung empfehlenswert. Diese deckt die Kosten während der Betriebsunterbrechung des Betriebes incl. Folgeschäden (wie Verlust von Kunden) bis zur Höhe der Versicherungssumme.
2. Maßnahmen zur Absicherung der Angestellten
Wie jeder Arbeitgeber müssen Selbstständige für die Belange ihrer Angestellten sorgen. Neben dem pünktlichen Auszahlen des Gehalts, der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und der Beschaffung der nötigen Arbeitsgeräte und -materialien muss ein attraktives Arbeitsumfeld geboten werden, das als Anreiz umfassende Sozialleistungen bietet.
2.1 Betriebliche Altersvorsorge
Führer eines Unternehmens müssen ihren Angestellten die Möglichkeit einer Betriebsrente anbieten. Dabei wird typischerweise ein Teil des Gehalts zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung bei einer Versorgungseinrichtung angelegt und zum verabredeten Zeitpunkt ausgezahlt. Bei diesem handelt es sich um den altersbedingten Abschied aus dem Berufsleben. Die Wahl der beauftragten Einrichtung obliegt dem Arbeitgeber. Der Vorteil einer Betriebsrente liegt darin, dass diese über Steuer und Sozialversicherungsvorteile durch den Staat gefördert wird.
2.2 Betriebliche Gruppen- und Krankenversicherung
Eine Gruppenunfallversicherung sichert Mitarbeiter finanziell ab, die durch einen Arbeitsunfall eine Behinderung erleiden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für alle Mitarbeiter und für den Unternehmensleiter.
Zudem kann eine Betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Versicherer. Dieser bietet verschiedene Versicherungstarife an, aus denen die Angestellten wählen können. Auch eine stationäre Ergänzungsversicherung kann ein Teil der Leistungen sein. Diese ermöglicht den Mitarbeitern bei einem Krankenhaushalt die höchsten Pflegeleistungen.
Voraussetzung für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung ist entweder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern oder ein Mindestanteil von Angestellten, die die Versicherung in Anspruch nehmen. Bei Erfüllung der Bedingungen werden den Versicherungsnehmern volle umfassende Leistungen gewährt. Dabei wird lediglich eine leichte Gesundheitsprüfung verlangt. Gegebenenfalls kann diese auch komplett entfallen.
3. Maßnahmen zur Absicherung persönlicher Risiken
Selbstständige sind nicht über die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert, da sie nicht den Status eines Arbeitnehmers haben. Dementsprechend ist eine eigens organisierte Absicherung nötig. Dabei kann zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen gewählt werden. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung kann dabei sehr empfehlenswert sein. Diese hat die folgenden Vorteile:
- Der Versicherungsumfang wird individuell auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt.
- Die Leistungen können umfangreich sein und werden im Versicherungsfall sofort wirksam.
- Zudem sind günstige Beiträge im Vergleich zu den erbrachten Leistungen möglich.
Beim Abschluss der Versicherung muss auch die familiäre Situation des Selbstständigen berücksichtigt werden.
3.1 Maßnahmen zur Absicherung im akuten Krankheitsfall
Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmerverhältnis besteht in der Selbstständigkeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In solch einem Fall kann eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Das Geld wird nach einer in der Police vereinbarten Karenzzeit in Tagessätzen ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Beträge nicht über dem eigentlichen Einkommen liegen.
Eine Unfallversicherung greift, wenn durch einen Unfall es zu einer Invalidität, ggf auch in geringem Umfang, kommt. Private Versicherer sind hier oft vorzuziehen, da deren Leistungen beim Eintritt in den Invalidenstatus wirksam werden. Über andere Sparten sind zudem Leistungen wie eine Rente im Fall einer Berufskrankheit oder die Übernahme von Behandlungskosten möglich.
3.2 Absicherungsmaßnahmen im Fall der langfristigen oder permanenten Arbeitsunfähigkeit
Bei schweren Gesundheitsschäden kann schnell die eigene Existenz gefährdet sein, wenn die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Im schlimmsten Fall ist auch ein Wechsel in eine andere Branche ausgeschlossen. Um diesem Risiko vorzubeugen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Das aus den Versicherungsleistungen hervorgehende Einkommen sollte hoch genug sein, um den eigenen Lebensstandard beibehalten zu können. Die Dauer der Versicherung sollte mit dem Eintritt ins Rentenalter abgestimmt werden.
Beim Eintritt in die Selbstständigkeit sollten bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden. Dabei sind die folgenden Punkte besonders wichtig:
- Die Rente sollte dahingehend überprüft werden, ob diese noch hoch genug ist.
- Die Bedingungen der Versicherungspolice sollten für Selbstständige akzeptabel sein.
- Die Versicherung muss aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein.
Eine Schwere-Krankheiten-Vorsorge bzw. Dread-Disease-Versicherung wird dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer eine schwere Krankheit erleidet, die zwar nicht zwingend zur Erwerbslosigkeit führt, aber z.B. eine lange Erholungsperiode erfordert. Während dieser Zeit ist die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Die daraus entstehenden Einnahmeausfälle können für einen Selbständigen ein großes finanzielles Risiko darstellen. Wird eine Krankheit, die in der Police enthalten ist, beim Versicherungsnehmer diagnostiziert, leistet die Versicherung eine einmalige Zahlung als Ausgleich für die zu erwartenden Einkommenseinbußen.
3.3 Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Zusätzlich sollten sich Selbstständige frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern um ausreichende Rücklagen für das Rentenalter aufzubauen. Das Modell der Basisrente ist für die Bedürfnisse von diesen besonders gut geeignet. Dieses bietet u.a. die folgenden Vorteile.
- Sparbeträge in beträchtlicher Höhe können steuerlich in Ansatz gebracht werden.
- Auch bei einer Insolvenz können in der Basisrente angelegte Geldsummen im Rahmen von gewissen Grenzen gesichert sein.