Berufshaftpflicht vereidigter Buchprüfer

Für vereidigte Buchprüfer besteht wie für alle Kammerberufe, z. B.  Notare, Anwälte oder Steuerberater, die gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenversicherung abzuschließen – die Berufshaftpflichtversicherung Buchprüfer. Diese Versicherung dient sowohl der Absicherung des Buchprüfers als auch seiner Mandanten, denn im Schadensfall haftet der Buchprüfer persönlich und in vollem Umfang.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Buchprüfer ist eine Vermögensschadenversicherung, die für Schäden eintritt, die durch Fehler des Buchprüfers oder seiner Angestellten an dem Vermögen von Mandanten entstehen. Dies gilt nur für solche Fehler, die unmittelbar mit einer berufstypischen Tätigkeit in Verbindung stehen. Sach- und Personenschäden sind durch den Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erfasst. Hierfür sollte zusätzlich eine Bürohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche bis zu der Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Gesetzlich ist eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro vorgeschrieben. Bei gesetzlichen Prüfungen, die vereidigte Buchprüfer durchführen, haften sie mit einer Summe von etwa 1 Mio. Euro. Bei anderen Tätigkeiten besteht jedoch eine unbeschränkte Haftung. Hier können jeweils mit dem Mandanten Einzelvereinbarungen getroffen werden, die diese Haftung begrenzen. Damit dies möglich ist, muss die Deckungssumme der Versicherung allerdings mindestens das Vierfache der Mindestsumme betragen, also 4 Mio. Euro.

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