Berufshaftpflicht Steuerberater

Laut §67 StBerG ist ein Steuerberater dazu verpflichtet eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sollte an die jeweiligen individuellen Risiken und Voraussetzungen angepasst werden, um eine ausreichende Absicherung zu ermöglichen. Als Spezialisten in diesem Bereich können wir Sie unabhängig bei dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung unterstützen.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Der Steuerberater ist für in der Ausübung seines Berufes verursachte Vermögensschäden haftbar. Damit hierfür nicht das persönliche Vermögen eingesetzt werden muss und somit die Existenz bedroht ist, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht Steuerberater umfasst ausschließlich Schadensfälle, die unmittelbar mit der Ausführung der beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters zusammen hängen. Die Versicherung schließt neben dem Steuerberater auch für diesen tätige Personen mit ein. Von der Berufshaftpflicht abgedeckte Schadensfälle können unter anderem sein:

•    Fehlerhafte Auskünfte und Beratung
•    Unterlassene Auskünfte über Gesetzesänderungen
•    Missachtung neuester gesetzlicher Regelungen
•    Fehlerhafte oder ungenügende Aufklärung
•    Ungenügende Hinweise auf steuerliche Konsequenzen

Beispiel: Bei einem selbstständigen Mandanten wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt. Weil das Finanzamt dabei Unstimmigkeiten in der Kassenführung feststellte, zweifelte dies an der Richtigkeit seiner in der Steuererklärung aufgeführten Ein- und Ausgaben und verlangte eine entsprechend hohe Steuernachzahlung. Diese Annahme hätte widerlegt werden können, wenn Einspruch und entlastende Bescheide rechtzeitig eingelegt worden wären. Der Steuerberater versäumte die Frist, woraufhin der Mandant einen Schadensersatzanspruch von 120.000 Euro geltend machen konnte. Die Versicherung des Steuerberaters übernahm diese Kosten.

Welche Besonderheiten gibt es?

Gemäß § 52 DVStB muss die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater wenigstens 250.000 € pro Versicherungsfall betragen. Ein Steuerberater hat die Möglichkeit einer Begrenzung seiner Haftbarkeit gegenüber seinen Mandanten, wenn dies in Einzelvereinbarungen festgehalten wird. Die Summe darf dabei allerdings nicht unter 250.000 € liegen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Haftung durch eine wirksame Vereinbarung der allgemeinen Auftragsbedingungen auf die vierfache Höhe der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Hierfür muss eine entsprechende Versicherung bestehen, die eine Summe von mindestens 1.000.000 € abdeckt.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater sollte über Konditionen verfügen, die auf das tatsächliche Risiko und die individuelle Situation abgestimmt sind. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Absicherung für Steuerberater sind wir in der Lage alle Faktoren, die Einfluss auf Ihre Berufshaftpflicht haben, zu analysieren und Sie hierdurch optimal zu beraten. Wenn Sie kostenlose Angebotsberechnungen anfordern möchten, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wichtig! Neben der Absicherung von Vermögensschäden ist auch eine Absicherung für Personen-und Sachschäden dringendst zu empfehlen. Hierzu bieten wir kostengünstige und trotzdem leistungsstarke Lösungen ab 107,10 € incl. Versicherungssteuer pro Jahr an.

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