Berufshaftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, durch Fehler finanzielle Schäden zu verursachen. Ein Beratungsfehler, falsche Bilanzaufstellungen oder Fristversäumnisse können schnell einen Vermögensschaden nach sich ziehen, für den der Wirtschaftsprüfer persönlich und unbegrenzt haftet. Um dieses Risiko auszugleichen, sind Wirtschaftsprüfer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) abzuschließen, die im Schadensfall die Deckung übernimmt.

Schadenbeispiel: Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war für die Überprüfung des Jahresabschlusses sowie Lageberichts einer GmbH zuständig. Die damit beauftragten Wirtschaftsprüfer befanden diese für korrekt und erteilten daher einen Bestätigungsvermerk hinsichtlich der Richtigkeit. Dank dieses Vermerks konnte die GmbH erfolgreich bei einer Bank ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro beantragen. Kurze Zeit später musste die GmbH jedoch Insolvenz anmelden und war somit zahlungsunfähig. Es stellte sich heraus, dass er Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer fehlerhaft war. Diese hatten nämlich die Tatsache übersehen, dass in der Bilanz unfertige Erzeugnisse stark überbewertet wurden. Als Schadensersatzanspruch forderte die Bank von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betrag in Höhe des gewährten Darlehens. Die Kosten wurden von der Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft übernommen.

Welche Besonderheiten gibt es?

Für eine Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftprüfer ist eine Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 € unmaximiert pro Versicherungsjahr verpflichtend. Ein Wirtschaftsprüfer kann die Haftung durch Einzelvereinbarungen mit den Mandanten begrenzen. Diese Vereinbarung darf nicht unter 1.000.000 € liegen. Für den Wirtschaftsprüfer ist jedoch die Anwendung der allgemeinen Auftragsbedingungen üblich, d.h., die Haftungsbegrenzung liegt bei der vierfachen Mindestversicherungssumme, also bei 4.000.000 €. Liegt das Risiko höher, dann ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert. Es sollte daher vor Vertragsabschluss genau geprüft werden, welche Versicherungssumme das berufliche Risiko richtig absichert. Spätere Anpassungen der Versicherungssummen sind grundsätzlich möglich. Dabei ist wichtig zu beachten, dass im Schadensfall die Versicherungssumme relevant ist, die zum Zeitpunkt des Verstoßes abgesichert war.

Die Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer schließt den Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden aus. Ebenso sind Schäden durch Veruntreuung durch die eigenen Angestellten nicht in der Versicherung inbegriffen. Fehler bei der Kassenprüfung und -Führung sowie bei Zahlungsvorgängen sind ebenfalls ausgeschlossen. Für einige dieser Risiken empfiehlt es sich dringend zusätzliche Versicherungen, wie die Bürohaftpflichtversicherung, abzuschließen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer gehört seit Jahren zu unseren Schwerpunkten als Versicherungsmakler. Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung und Kompetenz bei der Wahl einer Versicherung gerne zur Verfügung. Wenn Sie zu dem umfassenden Thema Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer weitere Informationen und Angebotsberechnungen wünschen, dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

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