Risikolebensversicherung abschließen trotz Herzinfarkt – ein Praxisbeispiel
Als Risikolebensversicherung bezeichnet man eine private Versicherung, welche die Hinterbliebenen der versicherten Person finanziell absichert, sofern diese innerhalb der Versicherungslaufzeit stirbt. Bei der versicherten Person handelt es sich meist um den Hauptverdiener einer Familie. Begünstigte sind oft die Ehepartner, es können aber auch andere Personen wie etwa Geschäftspartner begünstigt werden.
Zweck der Risikolebensversicherung ist es, im Todesfall der zu versichernden Person den Begünstigten eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Geldsumme zur Verfügung zu stellen und so zu vermeiden, dass die begünstigten Personen durch das ausfallende Einkommen in eine finanzielle Notlage geraten. Auf diese Weise können laufende Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel Kreditraten weiterhin geleistet werden. Dies kann auch ein Grund für Banken sein, vor der Vergabe eines Kredites einen Nachweis zum Abschluss einer Risikolebensversicherung einzufordern.
Vorerkrankung wie Herzinfarkt oder andere koronare Eingefäßerkrankungen: Was ist beim Versicherungsabschluss zu beachten?
Körperliche oder physische Vorerkrankungen können zu Hürden beim Abschluss einer Risikolebensversicherung werden. Jeder Versicherer überprüft genau, welche negativen Auswirkungen eine Vorerkrankung der zu versichernden Person auf deren Gesundheitszustand und Lebenserwartung haben könnte. Dabei kommt es auf die Schätzung des Versicherers an, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Der Antragssteller sollte eine Antragsablehnung unbedingt vermeiden, da dies einen Eintrag in die Sonderwagniskartei zur Folge haben kann. Auf diese Kartei können alle Versicherer, die Risikolebensversicherungen anbieten, zugreifen.
Vorerkrankungen der zu versichernden Person können auch Risikozuschläge zur Folge haben. Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte sich also mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen, um den gewünschten Versicherungsschutz zu möglichst fairen Konditionen zu erhalten. Es empfiehlt sich, dazu eine anonymisierte Risikovoranfrage von einem unabhängigen Versicherungsmakler stellen zu lassen.
Eine solche Voranfrage stellt der Versicherungsmakler, um bei verschiedenen Versicherern die Bereitschaft zu erfragen, ob und, falls ja, zu welchen Konditionen der Versicherungsschutz geboten werden kann. Wie dies in der Praxis ablaufen kann, veranschaulicht das folgende Praxisbeispiel eines unserer Mandanten, für den wir trotz eines Herzinfarktes in jüngster Vergangenheit erfolgreich eine Risikolebensversicherung abschließen konnten.
Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen
In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.
Praxisbeispiel: Risikolebensversicherung erfolgreich abgeschlossen trotz Herzinfarkt
Herr Dr. L. ist 56 Jahre alt und arbeitet mit einem hohen akademischen Abschluss erfolgreich als Abteilungsleiter. Gemeinsam mit seiner Frau hat er zwei Kinder. Die Familie lebt einen gesunden Lebensstil, Herr L. macht regelmäßig Sport und ist Nichtraucher. Auch die engere Verwandtschaft zeigt keine medizinischen Auffälligkeiten oder genetisch nachteilige Veranlagungen. Im Gegenteil: Beide Eltern Herrn B.s lebten bis ins hohe Alter.
Im Sommer 2019 kommt Herr L. gerade vom Sport, als er plötzlich Schmerzen in der linken Seite des Brustkorbes bekommt. Eine halbe Stunde lang plagen ihn diese linksthorakalen Schmerzen. Seine Familie reagiert instinktiv und Herr Dr. L. wird ins Krankenhaus eingeliefert. Die Diagnose der Ärzte: Ein überraschender und prämaturer Herzinfarkt trotz niedrigem Risikoprofil.
Herzinfarkt als vierthäufigste Todesursache
Ein Akuter Myokardinfarkt, umgangssprachlich Herzinfarkt genannt, ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Vor allem bei Männern äußert sich ein Herzinfarkt mit andauernden Schmerzen oder einem heftigen Druck in der Brust, der häufig von Atemnot, Übelkeit und einem unregelmäßigen Puls begleitet wird. Betroffene fühlen sich schwach oder bekommen Schweißausbrüche. Bei Frauen oder älteren Personen können diese Symptome auch allein auftreten. Bei Verdacht auf einen Herzinfarkt sollte unverzüglich der Notruf kontaktiert werden.
Schon am nächsten Tag wird Herrn Dr. L. im Krankenhaus eine Gefäßstütze (Stent) implantiert. Mithilfe des Stents lassen sich die bei einem Herzinfarkt verengten Gefäße wieder erweitern und stabilisieren. Stentimplantationen zählen zu den wichtigsten Behandlungsmethoden bei koronaren Erkrankungen und sind weniger aufwendig als beispielsweise das Legen eines Bypasses. Zusätzlich verschreiben die Ärzte Herrn Dr. L. cholesterinsenkende und aggregationshemmende Medikamente, die seinen erhöhten Blutdruck senken sollen. Im September 2019 verbringt er zur Anschlussbehandlung drei Wochen in einer Reha-Klinik und ist somit insgesamt sechs Wochen krankgeschrieben.
Nach der Behandlung besucht Herr Dr. L. regelmäßig seinen Hausarzt für Nachkontrollen. Die Medikamente schlagen gut an und die Check-ups zeigen, dass er auf einem guten Weg zur vollständigen Heilung ist. Auch wenn kein erneutes Herzstolpern oder andere Beschwerden auftreten, bleibt die Angst vor einem weiteren Ereignis. Herr Dr. L. setzt zusätzlich auf seine gesunde Lebensweise, achtet auf seine Ernährung und fängt wieder an Sport zu machen. Ein Jahr später hat Herr Dr. L. acht Kilo abgenommen und zeigt sehr gute Cholesterin- und Blutdruck-Werte, wodurch einige Medikamente abgesetzt werden können. Der Kardiologe bestätigt ihm die volle kardiologische Leistungsfähigkeit und keine gesundheitlichen Nachfolgen des Myokardinfarkt.
Risikolebensversicherung dank anonymisierter Risikoanfrage erfolgreich abgeschlossen
Gemeinsam mit seiner Frau beschließt Herr Dr. L., eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben. Dafür nimmt das Ehepaar einen Kredit auf. Zur Absicherung der Finanzierung verlangt die Bank den Abschluss der Risikolebensversicherung. Bevor Herr Dr. L. zu uns kam, stellte er bereits eigenständig einen Antrag bei der Hannoverschen Lebensversicherung, der gemäß seinen Angaben abgelehnt wurde. Die Antragsablehnung hatte für Herrn L. einen Eintrag in die Sonderwagniskartei zur Folge.
Zur Vorbereitung der anonymisierten Risikoanfrage baten wir Herrn Dr. L., zunächst einen allgemeinen Fragebogen auszufüllen, in dem zum Beispiel der Familienstand und das Arbeitsverhältnis abgefragt wurden. Hier erklärt Herr Dr. L., in seinem Beruf als Abteilungsleiter ganztägig im Büro zu arbeiten und keine risikoreichen Hobbys (zum Beispiel Kampfsport, Klettern, Reiten, Tauchen) auszuüben. Zusätzlich füllte er den Fragebogen zu Herz- und Kreislauferkrankungen aus, der Angaben zu seinen Vorerkrankungen mitsamt Krankheits- und Behandlungsverlauf sowie anderen gesundheitlichen Risikofaktoren enthält. Herr Dr. L. gibt an, Nichtraucher zu sein und beschreibt seine kardiologische Behandlung sowie die vollständige Heilung. Als Anlage legt Herr Dr.L. einen aktuellen Bericht seines Kardiologen bei und belegt so die Selbstauskunft des Fragebogens mit einem medizinischen Dokument.
Im nächsten Schritt wurden die in den Fragebögen erhobenen Daten von uns anonymisiert und in Form einer Risikovoranfrage verschiedenen Versicherern vorgelegt. Auf der Basis der vorliegenden Daten konnten diese entscheiden, ob und, falls ja, zu welchen Konditionen sie ein Angebot vorlegen würden, ohne dabei Rückschlüsse auf Herrn L. ziehen zu können. Damit spielte auch die bereits vorhandene Eintragung in die Sonderwagniskartei der Versicherer keine Rolle mehr.
Unter den angefragten Risikolebensversicherern fand sich ein Anbieter aus Stuttgart, der gegen einen Beitragszuschlag bereit war, Versicherungsschutz zu bieten. Mit diesem Zuschlag aufgrund seines Herzinfarktes und der damit verbundenen Hypertonie zahlt Herr Dr. L. über einen Versicherungszeitraum von 20 Jahren monatlich 98,74 €. Die Versicherungssumme fällt dabei gleichmäßig, beginnend bei 300.000 €. Für die Bank war mit dem Abschluss dieser Versicherung die Voraussetzung für die Finanzierung der Immobilie erfüllt und die Eheleute konnten den geplanten Kauf in die Wege leiten.