Risikolebensversicherung abschließen trotz Seminom

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des unerwarteten Todes eines Familienmitglieds. Besonders für den Hauptverdiener einer Familie bietet es sich deshalb an, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Denn bricht dessen Einkommen im Zuge eines plötzlichen Todes weg, kann durch die Auszahlung der Versicherungssumme der finanzielle Verlust mittelfristig kompensiert werden. Aber auch Banken verlangen oftmals eine Risikolebensversicherung, beispielsweise bei einem geplanten Immobilienkauf oder Hausbau, um die Rückzahlung des Kredits sicherzustellen.

Vorerkrankungen erschweren den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherer wünschen sich natürlich möglichst gesunde Antragsteller, bei denen ein unerwarteter Tod unwahrscheinlich ist. Jede Vorerkrankung erschwert folglich den Abschluss der Versicherung, da das Risiko für den Versicherer steigt und er dann unter Umständen nicht mehr bereit ist, Versicherungsschutz zu gewähren. Einer unserer Mandanten hatte genau aus diesem Grund Schwierigkeiten, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, da ihm ein Seminom, die häufigste Form von Hodenkrebs, und Probleme mit der Gallenblase in der Vergangenheit zu schaffen machten. Wie es Herrn K dennoch mit unserer Hilfe möglich war, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, möchten wir Ihnen im Folgenden als Fallbeispiel aus unserer täglichen Praxis demonstrieren.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Seminom und weitere Gesundheitseinschränkungen bei einem 33-jährigen Polizisten im Innendienst

Herr K und seine Frau möchten ein eigenes Haus bauen. Das passende Grundstück ist endlich gefunden, jetzt muss nur noch die Bank einem Kredit zustimmen. Diese verlangt jedoch den Nachweis, dass eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wurde, um die Rückfinanzierung des Kredits abzusichern. Nach eingehender Recherche im Internet stellt Herr K. allerdings fest, dass aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte der Abschluss einer Risikolebensversicherung alles andere als Selbstläufer ist. Im Gegenteil: Durch sein früher diagnostiziertes und erfolgreich behandeltes Seminom sowie Gallenblasenpolypen, die eine spätere Entfernung der Gallenblase nach sich zogen, droht ihm die Ablehnung seines Antrages auf Risikolebensversicherung.

Herrn K.s Gesundheitshistorie gestaltet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung wie folgt:

12/2012 Diagnose: klassisches Seminom, Stadium 1 (das Seminom ist hier nur auf den Hoden begrenzt)

Therapie: Entfernung des linken Hodens und anschließende Strahlentherapie zur Beseitigung eventuell vorhandener kleinster Krebsabsiedlungen

Seitdem folgen in regelmäßigen Abständen urologische Kontrollen.

06/2016 Hausarztbesuch wegen Kopfschmerzen und Schwindel morgens nach dem Aufstehen und starkem Hunger nach sportlicher Aktivität.
Es wurde Blut und Urin untersucht sowie ein Ultraschall und eine Langzeitblutdruckmessung durchgeführt.Ergebnis: Blut und Urin unauffällig. Festgestellt wurde ein niedriger Blutdruck von 105/70 morgens. Im Ultraschall waren Gallenblasenpolypen und eine Zyste in der Schilddrüse zu sehen. Daraufhin wurde zum Gastroenterologen und zur Schilddrüsenszintigraphie überwiesen.Mit morgens langsamen Aufstehen sind Schwindel und Kopfschmerzen verschwunden.
07/2016 Kontrolle der Gallenblasenpolypen per Ultraschall beim Gastroenterologen
08/2016 Schilddrüsenszintigraphie

Beurteilung: Homogene Nuklidspeicherung. Kein Nachweis eines kalten Knotens, kein Nachweis einer diffusen oder fokalen Autonomie. Es handelt sich um eine normal große Schilddrüse mit einem sonographisch und szintigraphisch unauffälligen Knoten im linken Schilddrüsenlappen sowie eine kleine Zyste im rechten Schilddrüsenlappen.

01/2017 Im Rahmen der Verlaufskontrolle nach Hodentumor wird eine Kernspintomographie des Unterbauchs durchgeführt.

Ergebnis: Es wird keine Streuung von Metastasen festgestellt.

02/2017 Haut Screening: Außer einem Leberfleck keine einer Behandlung bedürftigen Hautveränderungen. Der Leberfleck wurde entfernt. Dieser stellte sich im Labor als gutartig heraus.
02/2017 Kontrolle der Gallenblase beim Gastroenterologen mit dem Ergebnis: Empfehlung zur Entfernung der Gallenblase
06/2017 Laparoskopische Cholezystektomie (Dabei wird die Gallenblase minimal-invasiv durch eine sogenannte „Schlüssellochchirurgie“ entfernt.)

Die Gewebeprobe gibt keinen Anhalt für Malignität (Bösartigkeit).

Erfolgreicher Abschluss der Versicherung dank unserer Methode

Um keine Antragsablehnung zu riskieren, wendete sich Herr K. an uns als unabhängiges Versicherungsmaklerbüro. Wir trugen zunächst alle notwendigen Informationen über die persönlichen und gesundheitlichen Lebensumstände zusammen. Dazu gehörten:

  • Angaben über mögliche gefahrvolle Hobbys (zum Beispiel Reiten, Tauchen, Klettern)
  • Angaben über den Lebensstil (zum Beispiel sportliche Aktivitäten, Alkohol- bzw. Zigarettenkonsum)
  • Angaben über den gesundheitlichen Zustand (zum Beispiel Körpergröße und -gewicht, diagnostizierte Vorerkrankung inkl. ärztlicher Befunde und Verlaufskontrollen)

Alle diese Daten wurden von uns anonymisiert, um eine unverbindliche Risikovoranfrage bei den verschiedenen Versicherern zu stellen. Dabei handelte es sich nicht um einen offiziellen Antrag, weshalb es auch nicht zu einer Antragsablehnung mit anschließendem Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer kommen konnte. Dennoch gaben diejenigen Versicherer, die bereit waren, Versicherungsschutz zu gewähren, im Zuge der Risikovoranfrage ihr Angebot ab.

Die Angebote fielen zum Teil sehr unterschiedlich aus: Da unser Mandant Herr K. gesund lebt, sportlich und normalgewichtig ist, reichten die Angebote von normalen Tarifbeiträgen ohne Zuschlag über Tarifbeiträge mit Zuschlag (aufgrund des Gesundheitsrisikos). Nach eingehender Begutachtung der Angebote entschied sich unser Mandant für das Angebot eines Münchner Versicherers, der trotz eines geringen Zuschlags mit einem Gesamtbeitrag von 36,35 Euro monatlich günstiger war als andere Versicherer, die auf einen Zuschlag verzichteten. Vereinbart wurde eine Versicherungssumme in Höhe von 200.000 Euro und eine Laufzeit von 30 Jahren. Durch den erfolgreichen Abschluss der Risikolebensversicherung war es Herrn K. schließlich möglich, die Finanzierung seines Hausbaus bei seiner Bank absichern, woraufhin ihm der Kredit genehmigt wurde.

Beitrag veröffentlicht in: Lebensversicherung

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