Risikolebensversicherung abschließen trotz Burn-out – ein Praxisbeispiel
Wie jede andere Vorerkrankung erschwert auch ein Burn-out-Syndrom den Abschluss einer Risikolebensversicherung, da selbst ein erfolgreich behandeltes Burn-out aus Sicht der Versicherer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Um dieses Risiko zu kompensieren, verlangen die Versicherer oftmals einen höheren Beitrag und/oder einen Risikozuschlag. Mitunter kann es sogar zur Ablehnung des Versicherungsantrages kommen.
Dennoch ist es prinzipiell möglich, trotz Burn-out eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Es empfiehlt sich allerdings, dafür professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Als unabhängige Versicherungsmakler führen wir für unsere Mandanten mit einer Vorerkrankung immer eine anonymisierte Risikovoranfrage durch, um eine Antragsablehnung und folglich auch eine Eintragung in die Sonderwagniskartei der Versicherer zu vermeiden. An einem Fallbeispiel aus unserer täglichen Praxis beschreiben wir im Folgenden unser Vorgehen.
Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen
Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!
In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.
Gesundheitsrisiko Burn-out bei einem 48-jährigen Oberarzt
Herr Dr. R. ist Oberarzt für Innere Medizin, stets engagiert und Stress bei der Arbeit durchaus gewohnt. Er hat eine Familie, die ihm den nötigen Rückhalt gibt, und liebt Aufenthalte in den Bergen, um sich zu erholen. Zu seinen Hobbys zählen Hochtouren und Gletscherbegehungen in Höhe von bis zu 4.000 Metern. Außerdem fährt er gern Abfahrtsski, klettert in der Halle und betreibt Windsurfen. Trotz dieses sportlich aktiven Ausgleichs erdrücken Herrn Dr. R die Umstände an seinem Arbeitsplatz zunehmend. Er ist nicht nur permanent überlastet, sondern muss aufgrund seiner Verantwortung als Oberarzt auch regelmäßig Konflikte mit seinen Kollegen austragen. Die Folge ist eine massive Anspannung bei Herrn Dr. R, die letztlich dahin führt, dass er für 6 Wochen stationär behandelt werden muss. Die Untersuchungen ergeben, dass er seelisch ausgebrannt ist, also am Burn-out-Syndrom leidet.
Nach seiner stationären Heilbehandlung führt er die medikamentöse Behandlung weiter. Auch gegen seinen Bluthochdruck geht er mit Medikamenten und sportlichen Aktivitäten vor. Um dem angespannten Klima seines alten Arbeitsumfeldes zu entfliehen, wechselt Herr Dr. R. nach seiner Behandlung schließlich den Arbeitgeber. Inzwischen fühlt er sich als Oberarzt in einem anderen Krankenhaus wesentlich wohler, sodass es nicht zu Rückfällen oder gar zu Suizidversuchen kam.
Zur Absicherung seiner Familie überlegt Herr Dr. R. seit einiger Zeit, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Im Falle seines plötzlichen Todes würden seine Frau und seine zwei Kinder so die vereinbarte Versicherungssumme erhalten, damit sie nicht zu starke finanzielle Einbußen zu befürchten hätten. Er weiß jedoch, dass seine Vorerkrankungen den Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht nur erschweren, sondern sogar auch eine Antragsablehnung nach sich ziehen können. Aus diesem Grund entscheidet sich Herr Dr. R., für den Versicherungsabschluss professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, und wendet sich an uns als unabhängige Versicherungsmakler.
Erfolgreicher Versicherungsabschluss dank anonymisierter Risikovoranfrage
Um Herrn Dr. R. die gewünschte Risikolebensversicherung vermitteln zu können, haben wir zunächst alle für die Antragstellung notwendigen Daten erhoben. Dazu gehörten:
- personenbezogene Daten
- Angaben zum Lebensstil (zum Beispiel sportliche Aktivität, Ausübung gefahrvoller Hobbys, Nikotin- und Alkoholkonsum)
- Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand (zum Beispiel Körpermaße)
- Angaben zu Vorerkrankungen (zum Beispiel Dauer der stationären Behandlung, Medikamenteneinnahmen, Rückfälle, Suizidversuche)
Herr Dr. R. ist Nichtraucher und trinkt wenig Alkohol, sein Bluthochdruck ist inzwischen gut eingestellt, auch ist er sportlich und normalgewichtig – Angaben, die für ihn als Antragsteller sprechen. Die Bergtouren und das Skifahren, welche Herr Dr. R. etwa dreimal pro Saison zu jeweils 2 bis 4 Tagen betreibt, gelten für Versicherer jedoch als gefährliche Hobbys. Am meisten fällt aber sein behandeltes Burn-out ins Gewicht.
Alle erfassten Daten und Angaben wurden als Nächstes von uns anonymisiert. Es folgte die Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern, bei der es sich um keine offizielle Antragstellung handelt. Entsprechend war eine Antragsablehnung und eine Eintragung in die Sonderwagniskartei der Versicherer auch nicht zu befürchten. Herr Dr. R. wünschte eine Versicherung in Höhe von 400.000 Euro mit einer Laufzeit von 17 Jahren bei linear fallender Todesfallleistung.
Wegen des kurzen Zeitraums zwischen dem Burn-out unseres Mandanten und der Risikovoranfrage konnten die angeschriebenen Versicherer das individuelle Gesundheitsrisiko schlecht einschätzen und unterbreiteten uns zunächst keine Angebote. Zwei Versicherer schlugen immerhin eine Zurückstellung für zwei Jahre vor, das heißt, sie waren bereit, in zwei Jahren erneut zu prüfen, ob ein Vertrag möglich ist.
Nach ein paar Tagen erhielten wir weitere Rückmeldungen, diesmal auch positive: Zwei Versicherer, einer aus München, einer aus Stuttgart, zeigten sich bereit, gegen einen Beitragszuschlag Versicherungsschutz zu übernehmen. Zusammen mit Herrn Dr. R. führten wir einen umfassenden Vergleich beider Angebote durch. Unser Mandant entschied sich schließlich für den Abschluss der Risikolebensversicherung beim Münchner Unternehmen im Januar 2019 mit einem Beitrag von 172,05 Euro pro Monat, wobei bei diesem Versicherer die Beitragszahlungsdauer bei 15 liegt, also 2 Jahre kürzer als die Versicherungdauer . Durch das Vordatieren des Versicherungsbeginns auf den 01.12.2018 verringerte sich jedoch sein Eintrittsalter, wodurch der Versicherungsbeitrag um 20 Euro pro Monat günstiger ausfiel.