Risikolebensversicherung abschließen trotz Herzinfarkt – ein Praxisbeispiel
Als Risikolebensversicherung bezeichnet man eine private Versicherung, welche die Hinterbliebenen der versicherten Person finanziell absichert, sofern diese innerhalb der Versicherungslaufzeit stirbt. Bei der versicherten Person handelt es sich meist um den Hauptverdiener einer Familie. Begünstigte sind oft die Ehepartner, es können aber auch andere Personen wie etwa Geschäftspartner begünstigt werden.