Haftpflichtversicherung
Unter dem Begriff der „Haftpflichtversicherung“ werden unterschiedliche Versicherungsprodukte zusammengefasst. Die sinnvollste stellt dabei die private Haftpflichtversicherung dar. Das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) legt fest, dass jeder Mensch, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum, die Freiheit oder ein weiteres Recht eines Dritten widerrechtlich verletzt, haftbar gemacht wird für den daraus resultierenden Schaden. Im Besonderen bei Schädigungen von Personen können hohe Schadensersatzforderungen gestellt werden. Aber auch Sachschäden können empfindliche Geldforderungen nach sich ziehen. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen absichern.
Versicherungsschutz besteht für fahrlässig verursachte Schäden, wohingegen vorsätzlich herbeigeführte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Bei der Verhandlung der Vertragsbedingungen ist besonders darauf zu achten, dass die Höhe der Ersatzleistung im Schadenfall ausreichend bemessen ist.
Im Folgenden soll geklärt werden, inwieweit der Schutz einer Haftpflichtversicherung sinnvoll und nötig für Menschen mit Behinderungen ist. Dazu wird der Begriff der „Deliktsfähigkeit“ geklärt sowie aufgezeigt, wie die Haftung des/der Aufsichtspflichtgen in Deutschland geregelt wird. Hinweise zur Gestaltung des Haftpflichtversicherungsschutzes für Menschen mit Behinderung geben Hinweise, auf was beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung geachtet werden sollte. Auch soll erklärt werden, welche Vorteile eine Vertragserweiterung durch die Deliktsunfähigkeitsklausel hat.