Hinweise zur Gestaltung des Haftpflichtversicherungsschutzes
Wird ein Mensch mit Behinderung als deliktsunfähig eingestuft (z.B. bei geistigen Behinderungen), so haftet dieser in einem Schadensfall nicht für die Schadenssumme. Das heißt in der Folge, dass geschädigte Personen ihre Ansprüche nicht geltend machen können und daher keine Schadensersatzzahlung erwarten können. Rein finanziell trägt ein deliktsunfähiger Mensch bzw. dessen Schutzbefohlener somit kein Risiko. Jedoch ist zu bedenken, dass in einem Schadensfall der moralische und psychische Druck gegenüber dem Geschädigten groß ist, sowohl bei den Angehörigen und/oder Betreuern, aber auch gegebenenfalls bei dem Menschen, der den Schaden ausgelöst hat.
Durch die Geburt eines Kindes wird dieses in die Versicherungsverhältnisse der Eltern mit aufgenommen. Eltern von Kindern mit Behinderung erfahren, wie eventuell nicht zu vermuten ist, eine Risikominderung durch ein behindertes Kind, da risikotechnisch ein Mensch mit Behinderung im Normalfall weniger Schädigungen verursacht, als ein solcher ohne Behinderung, was aus der praktischen Arbeit bekannt ist.
Eine Haftpflichtversicherung, bei der Menschen mit Behinderung versichert sind, wird häufig in zwei Varianten angeboten: Es gibt Single-Versicherungen, bei denen ausschließlich die Person mit Behinderung versichert wird. Als 2. Variante werden z.B. Familienversicherungen angeboten, bei denen alle Familienmitglieder inklusive des Menschen mit Behinderung versichert werden. Neben der Möglichkeit, Menschen mit Behinderung, die in gerader Linie mit einer Person verwandt sind, mitversichern zu können, bieten einige Versicherung an, dass auch Menschen, die Personen mit Behinderung ehrenamtlich betreuen, diese bei sich mitversichern können.
Trotz dieser Erkenntnis, kann es passieren, dass ein Versicherer im Falle eine Schadens, den Versicherungsnehmer nicht absichert, sollte der Versicherer von der Behinderung keine Kenntnis genommen haben.
Merke: Es ist wichtig, die Versicherung über vorhandene Behinderungen zu informieren, um einen Leistungsanspruch gewährt zu bekommen bzw. um diesen zu erhalten.
Tipp 1: Zumeist ist es empfehlenswert die 2. Variante (Familienversicherung statt Single-Versicherung) zu wählen, da für einen geringen Aufpreis eine gesamte Personengruppe, hier die ganze Familie, versichert wird oder ggf. die Person mit Behinderung beitragsfrei mitversichert werden kann. Sollte der Mensch mit Behinderung nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen sondern z.B. in einem Heim, so sollte vor Abschluss geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch in diesem Fall aufrecht erhalten wird.
Tipp 2: Wird ein Zuschlag aufgrund der Behinderung verlangt, so ist es ratsam, einen Versicherer zu suchen, der das Risiko ohne Zuschlagsprämie versichert.
Tipp 3: Prüfen Sie Ihre vorhandenen Versicherungsverträge genau oder fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter nach der Absicherung Ihres individuellen Bedarfs. Lassen Sie sich gegebenenfalls hinsichtlich Risiken und Vertragsbedingungen ausführlich beraten.