Wie sieht die gesetzliche Versorgung heute aus?

Beispiele aus dem Leben

Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert. Die staatliche Versorgung ist in jedem Fall ungenügend und sollte daher durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Die Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch Personen gewährt, die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet hatten. Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe eine gravierende Leistungsreduzierung, da nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Die Rente wird außerdem nur gezahlt, wenn nicht mehr als 6 Stunden täglich im Beruf gearbeitet wird.

Nach dem 01.01.1961 Geborene können auf alle Berufe verwiesen werden, die sie noch in der Lage sind auszuführen. Die Arbeitsmarktsituation wird allerdings beachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.

Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen

Zeitliches Arbeitsvermögen pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

6 Stunden und mehr: keine Rente
3 Stunden bis unter 6 Stunden: 50% Erwerbsminderungsrente
weniger als 3 Stunden: 100% Erwerbsminderungsrente

Weitere Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie hier: Erwerbsminderungsrente

Beispiele aus dem Erwerbsleben

Beispiel 1

Werner Meyer, Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1959, verheiratet, zwei Kinder, Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Herr Meyer arbeitet bei einem international tätigen Industrieunternehmen in den alten Bundesländern und bildet derzeit Nachwuchsingenieure aus. Er bezieht ein Bruttogehalt von 3.655,– € bzw. 2350,– € netto.

Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:
Herr Werner Meyer hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:

Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 655,– €
Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 985,– €

Nach heutigem Recht ergeben sich für Herrn Meyer folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Herr Meyer mindestens noch

6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung
3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 480,– €
unter 3 Stunden arbeiten kann: 960,– €

Beispiel 2

Ingrid Droste, Angestellte, Abitur, Jahrgang 1975, ledig, keine Kinder, Renteneintritt 2040 im Alter von 65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern. Frau Bohmann arbeitet bei einem Verlag und bezieht ein Bruttogehalt von 2.130,– € bzw. 1.310,– € netto.

Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:
Frau Ingrid Droste hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:

Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 575,– €
Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 860,– €

Nach heutigem Recht ergeben Sich für Frau Droste folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Frau Droste mindestens noch

6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung
3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 416,– €
unter 3 Stunden arbeiten kann: 832,– €

Fazit

Die Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Vorsorge lediglich eine Grundversorgung darstellt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit der Reform noch wichtiger geworden. Vergleiche zu Berufsunfähigkeitsversicherungen können Sie hier anfordern:

 

Tipps:
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