Berufsunfähigkeitsversicherung für Antragsteller mit Tinnitus
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, ist dazu verpflichtet umfassende Angaben zu vorherigen oder bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu machen. Tinnitus-Beschwerden können dabei zu einem Problem werden. Manche Versicherer schließen die Absicherung von Tinnitus-bedingten Folgeschäden, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, entweder komplett aus oder gewähren für dieses Risiko nur eingeschränkten Schutz.
Die typischen Eigenschaften eines Tinnitus
Als Tinnitus wird eine Störung der Hörfunktion bezeichnet. Patienten nehmen dabei beständige oder rythmisch pulsierende Geräusche wahr, für die es in der Umgebung keine Quelle gibt. Die wahrgenommenen Laute können sehr unterschiedlich sein: neben Pfeif- und Zischlauten sind auch Rausch- oder Klopfgeräusche und viele andere Variationen dokumentiert.
Die Medizin unterscheidet zwischen diesen zwei Varianten:
Subjektiver Tinnitus | Es existiert keine messbare Schallquelle für das vom Patienten wahrgenommene Geräusch. Diese gilt als die häufigste Tinnitus-Variante. |
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Objektiver Tinnitus | Die Geräuschursache ist im Körper zu finden. Diese kann von außen wahrgenommen oder gemessen werden. Der objektive Tinnitus ist deutlich seltener als die subjektive Variante. |
Speziell bei subjektiven Tinnitus-Beschwerden gibt es wenige gesicherte Erkenntnisse über die Art der Wahrnehmung und wie diese sich erkennbar auf das allgemeine Wohlbefinden auswirkt. Das Symptom ist medizinisch anerkannt, aber die verschiedenen damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren können ein großes Problem für Versicherungen darstellen.
Mögliche Ursachen für einen Tinnitus
Ein Tinnitus kann viele verschiedene Ursachen haben. Dazu zählen u.a. auch:
- Ohrenentzündungen
- Virale oder bakterielle Infektionen im Innenohr
- Hörstürze
- dauerhafte Schallbelastungen wie lauter Maschinenlärm oder Musik
- Knalltraumata
Nicht immer ist die Ursache eindeutig festzustellen. Die Dauer der Beschwerden kann zudem sehr unterschiedlich sein. Ein akuter Tinnitus kann bis zu drei Monate anhalten. Beschwerden mit einer längeren Dauer werden als chronischer Tinnitus bezeichnet.
Gesundheitliche Auswirkungen bei Tinnitus-Beschwerden
Obwohl ein Tinnitus keine Krankheit ist, kann dieser in besonders schweren Fällen verschiedene Beeinträchtigungen der Gesundheit verursachen. Dazu zählen in erster Linie psychische Probleme wie z.B.:
- Depressionen
- Angstzustände
- nervliche Belastungen
- Schlafstörungen
Solche Zustände können die Interaktion mit dem persönlichen Umfeld entscheidend beeinflussen. Dazu zählt auch die Ausübung des Berufes. Allerdings muss angemerkt werden, dass nur ein kleiner Teil (etwa 2% ) aller Tinnitus-Patienten so sehr darunter leidet, dass die Lebensqualität permanent verschlechtert wird.
(vergl. Quelle: http://www.tinnitus-mag.de/diagnose-und-symptome-bei-tinnitus/chronischer-tinnitus-und-folgekrankheiten/)
Chancen auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei manchen Versicherern können Tinnitus-bedingte Beschwerden, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, mit abgesichert werden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. In vielen Fällen sind Tinnitus-Beschwerden und daraus resultierende Folgeschäden vom Versicherungsschutz vollständig ausgeschlossen. Dies kann eine empfindliche Versorgungslücke darstellen, wenn z.B. psychische Erkrankungen entstehen, die die Berufsausübung deutlich beeinträchtigen.
Es kann aus Sicht der Versicherer verschiedene Gründe für den Ausschluss von Tinnitus-Beschwerden geben:
- Speziell bei einem subjektiven Tinnitus kann oft keine verlässliche Aussage darüber gemacht werden, wie sich dieser weiter auswirken wird. Eventuell auftretende Folgeschäden wie z.B. psychische Erkrankungen sind demnach nicht absehbar.
- Ebenso könnte der Versicherer argumentieren, dass die Chance einer Tinnitus-bedingten Berufsunfähigkeit sehr gering ist, da statistisch gesehen die überwältigende Mehrheit aller Tinnitus-Patienten mit den Beschwerden ohne signifikante Beeinträchtigung leben kann (s.o.).
Manche Anbieter bieten eine Aufhebung des Ausschlusses an, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (typischerweise drei Jahre) keine auf den Tinnitus zurückzuführenden Gesundheitsprobleme auftreten.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tinnitus kann nicht garantiert werden
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will und dabei seine Tinnitus-Beschwerden angibt, sollte sich unserer Erfahrung nach auf Widerstand einstellen. Obwohl nicht pauschal behauptet werden kann, dass überhaupt keine Chance auf Absicherung gegen Tinnitus-bedingte Risiken besteht, können entweder spezifische Ausschlüsse oder Einschränkungen im Versicherungsschutz vorkommen.
Wir haben uns bereits des öfteren darum bemüht, unseren Kunden mit Tinnitus-Risiko eine lückenlose Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit zu ermöglichen. Nicht immer, aber doch recht oft konnten wir dafür sorgen, dass der Ausschluss im Versicherungsschutz bei Tinnitus-bedingten Beschwerden beim Abschluss nicht angewendet wurde. Manche Versicherer waren dabei kulanter als andere. In weiteren Fällen konnten wir für unsere Kunden mit Tinnitus-Risiko Sonderlösungen finden, die für günstige Versicherungskonditionen mit annehmbaren Beitragshöhen sorgten.
Letztendlich ist jeder Fall individuell zu betrachten. Ausgehend von unseren bisherigen Erfahrungen lohnt sich jedoch die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch ohne Ausschluss Versicherungsschutz ermöglicht.