Sterbegeldversicherungen

Seit dem 1. April 2004 zahlen die privaten Krankenkassen keine Sterbegeldleistung mehr. Menschen mit Behinderung können über einen privat geschlossenen Versicherungsvertrag diese Versorgungslücke schließen. Dafür kann eine private Sterbeversicherung abgeschlossen werden. Zu beachten gibt es jedoch, dass Menschen mit Behinderung Besonderheiten berücksichtigen müssen:

  • Achten Sie darauf, dass im Rahmen des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung für einen Menschen mit Behinderung auf die im Regelfall übliche Prüfung der Gesundheit verzichtet wird.
  • Bei geschäftsunfähigen Personen, die versichert werden sollen, muss die entsprechende Betreuungskraft (bei Minderjährigen ein Elternteil) Versicherungsnehmer des Vertrages werden.

Tipp: Auch bei vorhandener Geschäftsfähigkeit der zu versichernden Person mit Behinderung ist es sinnvoll, eine Trennung zwischen dem Versicherungsnehmer (in diesem Fall könnte dies z.B. die Betreuungskraft oder ein Elternteil übernehmen) und der versicherten Person vorzunehmen.

Dies ist darin begründet, dass, sollte der Mensch mit Behinderung aufgrund einer eintretenden Bedürftigkeit Leistungen durch die Sozialhilfe beanspruchen müssen (beispielsweise Eingliederungshilfe oder Grundsicherung), so darf der Wert der Sterbeversicherung vom Sozialhilfeträger nicht als einzusetzendes Einkommen berechnet werden. Dem Versicherungsnehmer stehen die Versicherungsleistungen zu.