Warum schließt man Risikolebensversicherungen über Kreuz ab?

Sogenannte Über-Kreuz-Verträge bei Risikolebensversicherungen bieten den Vorteil, dass unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften Erbschaftssteuern sparen können. Denn während für Ehepartner ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro gilt, beträgt dieser bei Paaren ohne Trauschein nur 20.000 Euro. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz werden zwei Verträge abgeschlossen, die den jeweils anderen Partner versichern.

Wie sich die Versicherung über Kreuz konkret gestaltet

Nicht verheiratete Paare sollten demnach keinen verbundenen Vertrag abschließen. Bei der Risikolebensversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer, also dem Eigentümer des Vertrags, und der versicherten Person, die bei Todeseintritt den Versicherungsfall auslöst, unterschieden. In dem einen Vertrag ist Partner A die versicherte Person, während Partner B Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter zugleich ist. Der zweite Vertrag versichert Partner B und legt Partner A als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigten fest. Die folgende Tabelle veranschaulicht das Über-Kreuz-Prinzip:

Vertrag 1 Vertrag 2
Versicherungsnehmer Partner A Partner B
Versicherte Person Partner B Partner A
Bezugsberechtigter Partner A Partner B
Beitragszahler Partner A Partner B

Versicherungszahlung gilt als Vertragsleistung statt als Erbe

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz zahlt ein Partner also für seine eigene Absicherung im Todesfall des anderen Partners und sorgt demnach selbst für seinen Hinterbliebenenschutz. Daher gilt die Versicherungssumme nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung und ist dadurch steuerfrei. Aus diesem Grund ist die Risikolebensversicherung über Kreuz besonders dann zu empfehlen, wenn voraussehbar ist, dass die Freibeträge für eine steuerfreie Versicherungszahlung nicht ausreichen. Nachstehend eine Übersicht, die zeigt, bei welchen Vertragskonstellationen die Auszahlung der Versicherung erbschaftssteuerpflichtig ist oder nicht:

Wer schließt den Vertrag ab? Wessen Leben ist versichert? Wer erhält die Versicherungs­summe? Wer zahlt die Beiträge? Was unterliegt der Erbschaftsteuer?
Ehepartner 1 Ehepartner 1 Ehepartner 2 Ehepartner 1 Auszahlung in voller Höhe erbschaftsteuerpflichtig
Ehepartner 1 Ehepartner 2 Ehepartner 2 Ehepartner 1 erbschaftsteuerpflichtig, Ehepartner 2 wird Versicherungsnehmer, Verlagerung der Erbschaftsteuerlast auf spätere Auszahlung
Ehepartner 2 Ehepartner 1 Ehepartner 2 Ehepartner 2 NICHT erbschaftsteuerpflichtig
Ehepartner 2 Ehepartner 1 Ehepartner 2 Ehepartner 1 NICHT erbschaftsteuerpflichtig, aber Beitrag ggfs. steuerpflichtig