Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Nach dem allgemein gültigen Steuergesetz können die Kosten für eine Hausratversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Grund ist, dass es sich bei einer Hausratversicherung um eine Sachversicherung und nicht um eine Vorsorgeversicherung handelt.

Sachversicherung vs. Vorsorgeversicherung

Vorsorgeversicherungen, wie eine Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung, schützen Gesundheit und Vermögen. Sachversicherungen bieten weitergehenden Schutz an. Eine Hausratversicherung steht beispielsweise mit einer Kfz-Versicherung auf einer Stufe.

Keine Regel ohne Ausnahme

Wenn jemand von zu Hause aus arbeitet und in seiner Wohnung über ein Arbeitszimmer verfügt, ist eine Hausratversicherung aus beruflichen Gründen nötig bzw. versichert die beruflich genutzten Gegenstände. Unter diesen Umständen kann sie anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten werden dann allerdings nicht unter Vorsorgeaufwendungen aufgeführt, sondern als Werbungskosten. Eine Hausratversicherung ist eine zusätzliche Ausgabe, die in diesem Fall die berufliche Existenz garantieren soll.

Diese Bedingungen gelten natürlich nur für diejenigen, die im Zeitraum ihrer Steuererklärung auch über steuerpflichtige Einnahmen verfügen. Seitens des Finanzamtes wird bei den Werbungskosten eine Pauschale von 1.000 Euro je Arbeitnehmer gewährt.

Hinweis

Wenn jemand darüber hinaus noch Büroräume anmietet und für diese eine Versicherung abschließt, müssen diese Kosten unter Betriebskosten abgesetzt werden.