Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebensversicher-ung trotz Migräne

Frau Wo. ist verbeamtete Juristin und möchte ein Immobiliendarlehen über 440.000 Euro absichern. Eine umfangreiche Dokumentation ihrer Migräne sowie zahlreicher Arzttermine und Behandlungen ließ sie zunächst befürchten, dass der Abschluss einer Risikolebensversicherung schwierig werden könnte.
Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, die gesundheitliche Vorgeschichte nicht verkürzt oder lückenhaft darzustellen. Gemeinsam mit Frau Wo. haben wir deshalb zunächst alle relevanten Untersuchungen, Diagnosen, Medikamente und Behandlungsverläufe strukturiert erfasst. Die anschließende anonymisierte Risikovoranfrage führte schließlich zu einem erfreulichen Ergebnis: Ein Versicherer mit Niederlassung in Düsseldorf erklärte sich bereit, den gewünschten Versicherungsschutz ohne Risikozuschlag anzubieten.

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Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung

Frau Wo. möchte eine Immobilie finanzieren. Für das Darlehen über 440.000 Euro sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, deren Versicherungssumme und Laufzeit an die Finanzierung angepasst sind.

Die Absicherung soll im Todesfall dazu beitragen, dass die finanzielle Belastung aus dem Immobiliendarlehen nicht vollständig auf die Hinterbliebenen übergeht. Die Laufzeit der Versicherung entspricht deshalb der geplanten Darlehenslaufzeit.

Die Eckdaten der Finanzierung laut den vorliegenden Angaben:

  • Darlehenssumme: 440.000 Euro
  • Sollzins: 3,7 Prozent
  • Tilgung: 2 Prozent
  • Geplante Dauer: 25 Jahre

Für die Absicherung wurde eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 440.000 Euro über 25 Jahre angefragt.


Die gesundheitliche Situation von Frau Wo

Frau Wo ist verbeamtete Juristin. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung wurden zahlreiche Arztkontakte aus den vergangenen Jahren dokumentiert. Dabei handelte es sich nicht ausschließlich um Erkrankungen, sondern auch um Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolltermine, dermatologische Behandlungen sowie medizinische Abklärungen, bei denen ernsthafte Erkrankungen ausgeschlossen werden konnten.

Der Schwerpunkt der Risikoprüfung lag auf der Migränebehandlung, die seit April 2025 neurologisch begleitet wird. Zusätzlich wurden Heuschnupfen beziehungsweise eine Hausstaubmilbensensibilisierung sowie die weiteren gesundheitlichen Angaben vollständig und nachvollziehbar aufgeführt.

Migräne ohne Aura seit 2025 neurologisch behandelt

Bei Frau Wo. besteht eine Migräne ohne Aura. Vor der neurologischen Abklärung hatte sie bei stärkeren Kopfschmerzen beziehungsweise Migräneanfällen vereinzelt herkömmliche Schmerzmittel eingenommen, unter anderem Ibuprofen, Novaminsulfon beziehungsweise Novalgin. Nach der Diagnose durch die Neurologin wurde die Behandlung auf spezifische Migränemedikamente, insbesondere Triptane, umgestellt.

Seit April 2025 befindet sich Frau Wo. in neurologischer Behandlung. Die Neurologin führte verschiedene Untersuchungen durch und vereinbarte regelmäßige Kontrolltermine im Abstand von einigen Monaten. Die Behandlung und der Verlauf wurden deshalb nicht nur durch eine einzelne Diagnose, sondern durch die zeitliche Entwicklung, die eingesetzten Medikamente und die Untersuchungsergebnisse dargestellt.

Zur Akutbehandlung wurden beziehungsweise werden folgende Medikamente eingesetzt:

  • Ascotop Nasal 5 mg
  • Sumatriptan 50 mg beziehungsweise 100 mg
  • zeitweise Physiotherapie

Die Medikamente werden zur Behandlung der Migräneanfälle eingesetzt. Die früher verwendeten allgemeinen Schmerzmittel wurden nach der neurologischen Diagnosestellung durch die spezifische Behandlung mit Triptanen ersetzt.

Bildgebende Diagnostik ohne auffälligen Befund

Im Rahmen der neurologischen Abklärung wurde im Mai 2025 eine MRT-Untersuchung des Neurokraniums durchgeführt. Die Untersuchung war altersentsprechend unauffällig. Es ergaben sich keine Hinweise auf eine strukturelle Auffälligkeit des Gehirns.

Dieser Befund war für die Risikobewertung besonders wichtig: Die Migräne wurde fachärztlich untersucht, und die ergänzende bildgebende Diagnostik zeigte keinen auffälligen organischen Befund.

Einmalige Präsynkope ohne Bewusstseinsverlust

Zusätzlich wurde im April 2025 eine Präsynkope dokumentiert. Frau Wo. beschrieb dabei ein kurzzeitiges Schwarzwerden vor den Augen und ein Rauschen, ohne das Bewusstsein zu verlieren. Vergleichbare, vereinzelte Beschwerden hatte sie bereits als Jugendliche erlebt.

Seit dem Ereignis im Jahr 2025 ist keine erneute Präsynkope aufgetreten. Leichte Kreislaufbeschwerden beim Aufrichten waren zeitweise vorhanden, wurden jedoch als nicht belastend beschrieben und haben sich gebessert. Zur Unterstützung wurden unter anderem Kompressionsstrümpfe, ein elastischer Bauchgurt und Physiotherapie eingesetzt.

Wichtig für die Einordnung war daher insbesondere:

  • kein Bewusstseinsverlust,
  • keine wiederholten Ereignisse seit 2025,
  • eine Besserung der leichten Kreislaufbeschwerden,
  • neurologische Abklärung im Zusammenhang mit den Beschwerden.

Vorübergehende Behandlung zur Migränevorbeugung

Im Juni 2025 wurde vorübergehend Circadin 2 mg verordnet. Hintergrund war die Überlegung, den Schlaf im Zusammenhang mit der Migräne zu unterstützen. Das Medikament wurde nicht dauerhaft benötigt, da keine anhaltenden Schlafstörungen bestanden.

Damit war auch dieser Behandlungsabschnitt zeitlich begrenzt und zum Zeitpunkt der Risikovoranfrage nicht mehr von aktueller Bedeutung.

Weitere gesundheitliche Angaben aus der Gesundheitsdokumentation

Neben der Migräne wurden die weiteren Arztkontakte und Behandlungen ebenfalls vollständig erfasst. Dadurch konnte zwischen laufenden Beschwerden, abgeschlossenen Behandlungen, Vorsorge und unauffälligen Abklärungen unterschieden werden.

Heuschnupfen und Hausstaubmilbensensibilisierung

Bei Frau Wo. besteht Heuschnupfen beziehungsweise eine Hausstaubmilbensensibilisierung. Eine regelmäßige Medikamenteneinnahme ist nicht erforderlich. Zur Reduzierung der Beschwerden wurden Encasings und ein Milbenspray eingesetzt. Seit deren Anwendung bestehen nach den vorliegenden Angaben keine relevanten Beschwerden.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen

Frau Wo. nimmt regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen wahr. Auch zahnärztliche Kontrollen und Zahnreinigungen finden regelmäßig statt. Die zahnärztlichen Termine hängen unter anderem mit einem Retainer zusammen. Darüber hinaus erfolgten kieferorthopädische Kontrollen.

Bei einer hausärztlichen Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2024 wurde insgesamt ein sehr guter Gesundheitsstatus dokumentiert.

Dermatologische Behandlungen und Hautkontrollen


In den vergangenen Jahren fanden wiederholt dermatologische Kontrollen statt. Dokumentiert wurden unter anderem Akne, Milien, Seborrhoe sowie verschiedene gutartige Hautveränderungen wie Nävi, Verrucae, Zysten, Keratosen und ein Fibrom.
Ein Teil dieser Hautveränderungen wurde kontrolliert oder entfernt. Die histologischen Untersuchungen ergaben keinen Hinweis auf bösartige Veränderungen. Die Behandlungen verliefen ohne bleibende Folgen. Auch die äußerliche Behandlung der Akne konnte bei verbessertem Hautbild beendet beziehungsweise auf eine Anwendung nach Bedarf reduziert werden.
Nach dermatologischen Eingriffen erfolgten teilweise vorsorgliche äußerliche Behandlungen, um Entzündungen zu vermeiden. Eine Komplikation oder relevante Folgeerkrankung wurde nicht dokumentiert.

Weitere abgeklärte oder abgeschlossene Beschwerden

Weitere Gesundheitsangaben wurden ebenfalls nachvollziehbar dokumentiert, unter anderem:

  • eine ausgeheilte Coronainfektion im Jahr 2023 mit begleitenden Kopfschmerzen,
  • vorübergehende Magenbeschwerden im Jahr 2024, bei denen unter anderem Helicobacter pylori und Zöliakie ausgeschlossen wurden,
  • einen behandelten Vitamin-D-Mangel, dessen Behandlung abgeschlossen ist,
  • vorübergehende dermatologische Beschwerden, die ohne Folgen ausheilten,
  • eine Fehlsichtigkeit mit Myopie und Astigmatismus, die durch eine Brille korrigiert wird.

Die Gesundheitsdokumentation enthielt damit zahlreiche einzelne Einträge. Bei einer isolierten Betrachtung hätten diese Arztkontakte möglicherweise umfangreicher oder belastender wirken können, als sie medizinisch tatsächlich einzuordnen waren. Durch die chronologische und differenzierte Darstellung wurde deutlich, welche Angaben aktuell behandlungsbedürftig sind und welche Vorgänge abgeschlossen oder rein vorsorglich waren.

Warum eine vollständige Dokumentation entscheidend war

Frau Wo. hatte zunächst Sorge, dass sich die vielen dokumentierten Arzttermine, Untersuchungen und Behandlungen negativ auf den Abschluss der Risikolebensversicherung auswirken könnten.

Eine lückenhafte oder verkürzte Darstellung wäre jedoch keine gute Lösung gewesen. Versicherer stellen im Antrag und in den Gesundheitsfragen konkrete Nachfragen zu Diagnosen, Behandlungen, Medikamenten und Arztbesuchen. Werden relevante Angaben nicht oder nur unvollständig gemacht, kann dies später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen.

Deshalb wurden bei Frau Wo. unter anderem folgende Punkte sauber herausgearbeitet:

  • Beginn und Verlauf der Migräne,
  • Einordnung als Migräne ohne Aura,
  • Umstellung von allgemeinen Schmerzmitteln auf Triptane,
  • neurologische Kontrolltermine seit April 2025,
  • eingesetzte Medikamente und zeitweise Physiotherapie,
  • Ergebnis der MRT-Untersuchung,
  • einmalige Präsynkope ohne Bewusstseinsverlust und ohne Wiederholung,
  • Heuschnupfen ohne regelmäßige Medikamenteneinnahme,
  • abgeschlossene und folgenlos ausgeheilte Behandlungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen mit unauffälligen Ergebnissen.

Abschluss der Risikolebensversicherung ohne Risikozuschlag dank professioneller Beratung möglich

Die aufbereiteten Angaben wurden anonymisiert an mehrere Versicherer übermittelt. Dadurch konnten die Versicherer die gesundheitliche Situation zunächst prüfen, ohne dass Frau Wo. direkt einen formellen Antrag mit dem Risiko einer Ablehnung stellen musste.

Die Risikovoranfrage von Frau Wo. führte zu einem positiven Ergebnis. Ein Versicherer mit Niederlassung in Düsseldorf erklärte sich bereit, den gewünschten Versicherungsschutz ohne Risikozuschlag anzubieten.

Die Vertragsdaten:

  • Versicherungssumme: 440.000 Euro
  • Versicherungsdauer: 25 Jahre
  • Monatlicher Beitrag: 24,26 Euro
  • Risikozuschlag: keiner

Damit konnte Frau Wo. die gewünschte Absicherung für ihre Immobilienfinanzierung zu den vorgesehenen Konditionen umsetzen. Die umfangreiche Gesundheitsdokumentation war dabei kein Hindernis. Im Gegenteil: Sie ermöglichte eine transparente und nachvollziehbare Risikoprüfung.

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Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.