Wohngebäudeversicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden an einer Immobilie

Mit der Wohngebäudeversicherung können Schäden, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen, finanziell abgesichert werden. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften. Da die Wohngebäudeversicherung eine Neuwertversicherung ist, wird im Schadenfall der komplette Neuwert der zerstörten Sachen erstattet. Auch für nicht zerstörte, sondern nur beschädigte Sachen trägt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit einer Wohngebäudeversicherung sind nicht nur das Gebäude, sondern auch Gebäudezubehör, Grundstücksbestandteile sowie das Versicherungsgrundstück abgesichert.
  • Typische Gefahren wie Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser sind auch einzeln versicherbar. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz zum Beispiel um Elementargefahren erweitert werden.
  • Versicherungswert und Versicherungssumme sollten gleich sein, müssen aber ggf. mit der Zeit angepasst werden, etwa wenn sich bauliche Maßnahmen der Versicherungswert erhöht.

Was genau ist versichert?

Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, sichert die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Wohngebäude selbst ab, das heißt also ein Gebäude, das mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus zählen zum Versicherungsumfang:

  • Gebäudebestandteile, das heißt diejenigen Sachen, die fest mit Gebäude verbunden sind (z. B. Einbauküchen)
  • Gebäudezubehör, das heißt diejenigen Sachen, die zwar beweglich sind, aber überwiegend der Instandhaltung des Gebäudes dienen bzw. den Wohnzweck ausdrücklich unterstreichen (z. B. Müllboxen und Klingelanlagen)
  • Grundstücksbestandteile, das heißt diejenigen Sachen, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind (z. B. Terrassen)
  • Versicherungsgrundstück, das heißt das Flurstück, auf dem das Wohngebäude steht

Obwohl damit zwar ein weitreichender Versicherungsumfang möglich ist, sollten auch hier eventuelle Ausnahmen im Vorfeld bedacht werden. Zu diesen zählen ferner Photovoltaikanlagen, die zwar fest mit dem Gebäude fest verbunden sind, dennoch aber einer eigenen Absicherung bedürfen.

Welche Gefahren sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Typische Gefahren, gegen die Wohngebäude abgesichert werden, sind:

  • Feuer (u. a. Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (u. a. Rohrbruch, Frostschäden an Rohrleitungen)
  • Sturm und Hagel (u. a. umfallende Bäume, Beschädigungen durch Hagelschlag)

Es besteht die Möglichkeit, diese Gefahren entweder separat oder in Form einer einzigen Police zu versichern. Im letzteren Fall wird von einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gesprochen. Darüber hinaus können auch Elementargefahren anderer Art versichert werden, beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen.

Was ist beim Versicherungswert und der Versicherungssumme zu beachten?

Der Versicherungswert stellt die Grundlage der Entschädigungsberechnung dar. Er ist gewissermaßen auch der Richtwert für die Versicherungssumme. Wird nämlich die Versicherungssumme gleich hoch wie der Versicherungswert festgelegt, liegt weder eine Über- noch eine Unterversicherung vor. Doch auch wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, können bauliche Maßnahmen dazu führen, dass dieser Wert angepasst werden muss.

Wir empfehlen aus diesem Grund, alle Wert steigernden Veränderungen unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Andernfalls wäre das Gebäude dann unterversichert, was im Schadenfall eine verminderte Kostenerstattung seitens des Versicherers zur Folge hätte. Zur grundsätzlichen Ermittlung des Versicherungswertes bieten die Versicherer Hilfsmitteln in Form von Fragebögen an. Obwohl die Wertermittlung manchem sehr abstrakt vorkommt, sind sie doch ein sehr geeignetes Hilfsmittel.