Wohngebäudeversicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden an einer Immobilie
Mit der Wohngebäudeversicherung können Schäden, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen, finanziell abgesichert werden. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften. Da die Wohngebäudeversicherung eine Neuwertversicherung ist, wird im Schadenfall der komplette Neuwert der zerstörten Sachen erstattet. Auch für nicht zerstörte, sondern nur beschädigte Sachen trägt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was genau ist versichert?
Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, sichert die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Wohngebäude selbst ab, das heißt also ein Gebäude, das mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus zählen zum Versicherungsumfang:
Obwohl damit zwar ein weitreichender Versicherungsumfang möglich ist, sollten auch hier eventuelle Ausnahmen im Vorfeld bedacht werden. Zu diesen zählen ferner Photovoltaikanlagen, die zwar fest mit dem Gebäude fest verbunden sind, dennoch aber einer eigenen Absicherung bedürfen.
Welche Gefahren sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Typische Gefahren, gegen die Wohngebäude abgesichert werden, sind:
Es besteht die Möglichkeit, diese Gefahren entweder separat oder in Form einer einzigen Police zu versichern. Im letzteren Fall wird von einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gesprochen. Darüber hinaus können auch Elementargefahren anderer Art versichert werden, beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen.
Achtung: Auf Einschränkungen im Versicherungsschutz achten
Grundsätzlich sind zwar alle Gefahren versicherbar, doch muss auf Einschränkungen geachtet werden. So deckt etwa die Feuerversicherung keine Sengschäden mit ab, die Leitungswasserversicherung keine Schäden, die durch Regenwasser aus Fallrohren entstanden sind, und die Sturmversicherung keine Schäden im Zuge einer Sturmflut. Es empfiehlt sich daher, in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) nicht nur die generellen Ausschlüsse wahrzunehmen, sondern auch die versicherten Gefahren hinsichtlich etwaiger Beschränkungen zu prüfen.
Was ist beim Versicherungswert und der Versicherungssumme zu beachten?
Der Versicherungswert stellt die Grundlage der Entschädigungsberechnung dar. Er ist gewissermaßen auch der Richtwert für die Versicherungssumme. Wird nämlich die Versicherungssumme gleich hoch wie der Versicherungswert festgelegt, liegt weder eine Über- noch eine Unterversicherung vor. Doch auch wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, können bauliche Maßnahmen dazu führen, dass dieser Wert angepasst werden muss.
Wir empfehlen aus diesem Grund, alle Wert steigernden Veränderungen unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Andernfalls wäre das Gebäude dann unterversichert, was im Schadenfall eine verminderte Kostenerstattung seitens des Versicherers zur Folge hätte. Zur grundsätzlichen Ermittlung des Versicherungswertes bieten die Versicherer Hilfsmitteln in Form von Fragebögen an. Obwohl die Wertermittlung manchem sehr abstrakt vorkommt, sind sie doch ein sehr geeignetes Hilfsmittel.
