Aus der Praxis:
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma abschließen

Vorerkrankungen können den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Das gilt insbesondere dann, wenn Erkrankungen der Atemwege oder des Herz-Kreislauf-Systems bekannt sind.
Der Praxisfall unserer Kundin Frau G. zeigt jedoch, dass auch bei Asthma bronchiale und einem leichtgradigen Trikuspidalklappenvitium ein umfassender Versicherungsschutz möglich sein kann – sogar ohne Leistungsausschluss.

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Unsere Kundin Frau G.: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma und Herzklappenveränderung

Unsere Kundin Frau G. ist Anfang 20, Nichtraucherin und als staatlich geprüfte Logopädin tätig. Sie arbeitet als Angestellte und übt ihren Beruf überwiegend im Büro beziehungsweise in Innenräumen aus.

Frau G. wünschte sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.150 Euro. Die Absicherung sollte bis zum 67. Lebensjahr bestehen. Zusätzlich war eine Arbeitsunfähigkeitsklausel gewünscht.

Auf den ersten Blick lagen gute Voraussetzungen für den Abschluss vor: Frau G. ist jung, übt keinen körperlich besonders belastenden Beruf aus und hatte bislang keine längere Arbeits- oder Berufsunfähigkeit. Allerdings bestanden mehrere gesundheitliche Angaben, die im Rahmen der Risikoprüfung berücksichtigt werden mussten:

  • Asthma bronchiale
  • allergische Diathese
  • leichtgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz beziehungsweise ein leichtes Trikuspidalklappenvitium
  • regelmäßige fachärztliche Kontrollen
  • eine laufende niedrig dosierte Inhalationstherapie

Das Asthma war bereits seit der Kindheit bekannt. Früher kam es im Zusammenhang mit Allergien oder körperlicher Belastung zu Beschwerden. Nach den vorliegenden pneumologischen Unterlagen war die Erkrankung zuletzt jedoch gut eingestellt. Es bestanden keine relevanten Atembeschwerden im Alltag, keine Belastungsdyspnoe und kein regelmäßiger Bedarf an einem Notfallspray. Die Lungenfunktionswerte lagen bei den späteren Untersuchungen im Referenzbereich.

Auch die kardiologische Untersuchung ergab eine günstige Einschätzung. Bei Frau G. wurde eine leichtgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz festgestellt. Laut kardiologischem Befund hatte diese keine hämodynamische Relevanz. Eine Therapie war nicht erforderlich, und Frau G. war diesbezüglich beschwerdefrei.

Asthma bronchiale

Asthma kann bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedlich bewertet werden. Eine Rolle spielen beispielsweise die Häufigkeit von Asthmaanfällen, die notwendige Medikamentendosis, die Lungenfunktion, die Auslöser sowie die Frage, ob es bereits zu längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten gekommen ist.

Bei Frau G. lagen aktuelle fachärztliche Unterlagen vor, die eine gute Symptomkontrolle dokumentierten. Die Untersuchungen zeigten eine normale Lungenfunktion. Die Therapie konnte auf eine niedrig dosierte tägliche Inhalation reduziert werden. Zusätzlich stand ein Bedarfsspray zur Verfügung, das zuletzt nicht regelmäßig benötigt wurde.

Leichtgradiges Trikuspidalklappenvitium


Auch eine Herzklappenveränderung wird im Rahmen einer Risikovoranfrage sorgfältig geprüft. Besonders relevant ist, ob die Veränderung die Herzfunktion oder die körperliche Belastbarkeit beeinträchtigt.
Im Fall von Frau G. wurde ein leichtes Trikuspidalklappenvitium festgestellt. Der kardiologische Befund beschrieb keine relevante Beeinträchtigung der Herzfunktion. Es bestanden keine Beschwerden, keine notwendige Therapie und keine längere Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Herzklappenveränderung.

Wie der Versicherungsschutz ohne Leistungsausschluss erreicht werden konnte

Auf Grundlage der Gesundheitsangaben und der vorhandenen ärztlichen Unterlagen führten wir zunächst eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durch. Dadurch konnten die möglichen Annahmeentscheidungen geprüft werden, ohne dass bereits ein formeller Antrag mit möglichen negativen Folgen für spätere Anfragen gestellt werden musste.

Die ersten Rückmeldungen fielen unterschiedlich aus. Einige Versicherer waren grundsätzlich bereit, Versicherungsschutz anzubieten, wollten Erkrankungen der Atemwege jedoch vom Versicherungsschutz ausschließen.

Ein Versicherer aus Hannover formulierte beispielsweise folgende Ausschlussklausel:

„Bei Bestimmung der gesamten Minderung der Berufsfähigkeit bleiben Erkrankungen der Atmungsorgane und Folgen unberücksichtigt. Dies betrifft auch Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Verlust von Grundfähigkeiten, schwerer Erkrankungen oder schwerer Beeinträchtigungen, sofern vereinbart. Für eintretende Schädigungen aufgrund tumoröser und unfallbedingter Ursachen besteht jedoch voller Versicherungsschutz, sofern ausgeschlossen werden kann, dass diese Schädigungen in ursächlichem Zusammenhang mit den jetzigen Befunden stehen.“

Ein solcher Ausschluss hätte bedeutet, dass eine spätere Berufsunfähigkeit aufgrund einer Atemwegserkrankung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt worden wäre. Da Asthma zu den bekannten Vorerkrankungen von Frau G. gehörte, wäre diese Einschränkung für sie erheblich gewesen.

Andere Versicherer boten Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag an. Die Zuschläge lagen je nach Anbieter und Risikoeinschätzung zwischen 10 und 50 Prozent. Ein Versicherer machte ein Angebot mit nur einen kleinen Zuschlag von 10 %.

Nachmeldung weiterer Gesundheitsangaben

Nach der ersten Rückmeldung der Versicherer teilte Frau G. mit, dass sie zwischenzeitlich noch eine Vorsorgeuntersuchung bei einer Hautärztin wahrgenommen hatte. Außerdem war eine Physiotherapie wegen einer Beckenverwringung zunächst nicht angegeben worden.

Die ergänzenden Angaben lauteten:

  • Diagnose: Beckenverwringung
  • Behandlung: zehn Einheiten manuelle Therapie
  • Zeitraum: 12.08.2025 bis 19.09.2025
  • anschließend keine weiteren Beschwerden
  • keine weitere Verordnung erforderlich

Diese Angaben wurden nachträglich vollständig an den Versicherer weitergegeben. Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, bekannte Untersuchungen und Behandlungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Unvollständige Angaben können später zu Problemen bei der Prüfung eines Leistungsfalls führen.

Die zusätzlichen Informationen wurden vom Versicherer geprüft. Zur Freude unserer Kundin blieb es trotzdem bei dem bereits angebotenen Versicherungsschutz mit einem Beitragszuschlag von lediglich 10 Prozent. Ein Leistungsausschluss war nicht erforderlich.

Wie der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma erreicht werden konnte

Frau Ga kontaktierte uns in der Hoffnung, trotz Vorerkrankung durch unsere als spezialisierter Versicherungsmakler für Berufsunfähigkeitsversicherungen die gewünschte Absicherung erreichen zu können.

Unsere Mandantin schilderte uns seinen Fall und füllte unseren Fragebogen mit allgemeinen Informationen über seine Person aus. .

All diese Unterlagen wurden als anonymisierte Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung an unterschiedliche Anbieter geschickt. Auf den ersten Blick schienen die Ergebnisse ernüchternd. Wie oben beschrieben, wollten Versicherer nur mit Ausschlussklausel oder hohem Zuschlägen annehmen.

Für unsere Mandantin war der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausschlussklausel jedoch nicht ideal. Schließlich konnten wir einen Versicherer mit Sitz in München finden, der unserer Mandantin Versicherungsschutz mit geringem Risikozuschlag und ohne Ausschlussklausel anbot.

Vertragsdetails:

  • Versicherte Rente im Leistungsfall: 1.150 € pro Monat
  • Garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall: vereinbart
  • Versicherungsdauer: 67. Lebensjahr
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel: mitversichert
  • Zu zahlender Beitrag: 74,82€ monatlich

Diesen Vertrag schloss unsere Mandantin ab und erhielt damit dank unser Unterstützung die gewünschte Absicherung von 1.150€ pro Monat – trotz Vorerkrankung ohne Leistungsausschlüsse.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

Unsere Erfahrung zeigt, dass auch bei Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Wir prüfen individuell die Optionen, vergleichen Angebote und begleiten Sie professionell beim Abschluss. Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung, um auch in schwierigen Fällen die bestmögliche Absicherung zu erhalten.