Berufsunfähigkeitsversicherung
Abschluss trotz gefährlicher Hobbys – Flugsport

Fliegen übt auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Ob mit dem Gleitschirm, im Segelflugzeug, im Ultraleichtflieger oder beim Ballonfahren – die Möglichkeiten sind vielfältig. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehören fliegerische Aktivitäten jedoch zu den Bereichen, die besonders sorgfältig geprüft werden. Denn hier geht es nicht nur um das allgemeine Unfallrisiko, sondern auch darum, wie stark ein Hobby die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen gesundheitlichen Einschränkung beeinflussen kann.


Versicherer bewerten Flugsport in der BU deutlich strenger als in der Risikolebensversicherung. Viele Flugaktivitäten, die dort noch mit einem Zuschlag versicherbar sind, führen in der BU zu hohen Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder sogar kompletten Ablehnungen. Damit Sie einschätzen können, wie Ihr Hobby eingestuft wird, finden Sie hier eine kompakte Übersicht über die typischen Entscheidungen der Versicherer.

Flugsport als Risikofaktor in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im BU‑Antrag werden fliegerische Tätigkeiten sehr detailliert abgefragt. Dazu gehören unter anderem:

  • Fluglizenzen und Berechtigungen (z. B. PPL, SPL, UL‑Lizenz, Segelfluglizenz, Ballonführer, ausländische Lizenzen)
  • Luftfahrzeugarten (Motorflugzeug, Ultraleicht, Gyrocopter, Segelflug, Gleitschirm, Hängegleiter, Freiballon)
  • Flugbedingungen (VFR, CVFR, IFR, Nachtflug, Wolkenflug)
  • Startarten (Windenstart, Flugzeugschlepp, Eigenstart, Gummiseilstart)
  • besondere Flugaktivitäten (Kunstflug, Akrobatikflug, Testflug, Prototypenflug, Bannerschlepp)
  • Fallschirmsprungarten (Wingsuit, Base‑Jumping, Formationssprünge, Öffnungsautomat)
  • Wettbewerbe (Air‑Racing, Segelflugwettbewerbe, UL‑Wettbewerbe, Gleitschirm‑XC‑Rennen)
  • Flugstunden pro Jahr
  • berufliche oder nebenberufliche Nutzung

Diese Angaben entscheiden darüber, ob eine BU‑Absicherung möglich ist – und zu welchen Konditionen.

Bewertung einzelner Flugsportarten in der BU

Die folgenden Einschätzungen spiegeln typische Entscheidungen der Versicherer wider. Sie dienen als Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Prüfung.

Air‑Racing wird in der BU grundsätzlich nicht akzeptiert. → Regelfall: Ablehnung.

Ballonfahren wird zweigeteilt betrachtet:

  • mit Wettbewerb: kleiner Risikozuschlag möglich
  • ohne Wettbewerb: meist normale Annahme

Drachenfliegen ist in der BU ein schwieriges Thema.

  • Freizeit: häufig mindestens 75 % Risikozuschlag oder Ausschluss
  • Wettbewerb: individuelle Prüfung, aber meist negative Tendenz

Fallschirmspringen gehört zu den riskantesten Freizeitaktivitäten in der BU.

  • mit Öffnungsautomat: ca. 100 % Risikozuschlag
  • ohne Öffnungsautomat: ebenfalls 100 % Risikozuschlag
  • Synchron‑ / Formationssprünge: gleiche Tendenz
  • Base‑Jumping: Ablehnung
  • Skysurfen: Ablehnung
  • Wingsuit: Ablehnung
  • Einzige Ausnahme: Sonderaktionen, bei denen keine Hobbyfragen gestellt werden.

Hier gibt es keine klare Tendenz.

  • abhängig von Flugstunden, Fluggerät, Wettbewerben und Lizenzumfang
  • Einzelfallprüfung

Aktive Teilnahme an Flugshows oder Vorführungen führt fast immer zu einer Ablehnung.

Historische Fluggeräte gelten als besonders risikoreich. → Regelfall: Ablehnung.

Hubschrauberfliegen wird streng bewertet.

  • Freizeit: oft 75 % Zuschlag oder Ausschluss
  • Wettbewerb: individuelle Prüfung, aber meist keine Annahme

Parasailing ist vergleichsweise unkritisch. → meist normale Annahme.

Segelflug ist in der BU meist möglich:

  • Wettbewerb: deutlich höherer Zuschlag
  • Freizeit: überschaubarer Zuschlag

Ultraleichtfliegen ist oft versicherbar:

  • Freizeit: ca. 25 % Zuschlag
  • Wettbewerb: ca. 50 % Zuschlag

Private Motorflugzeugführer können oft versichert werden:

  • Freizeit: kleiner Zuschlag
  • Wettbewerb: Ausschluss oder ca. 50 % Zuschlag

Gyrocopter werden differenziert bewertet:

  • Freizeit: ca. 25 % Zuschlag
  • Wettbewerb: mindestens 50 % Zuschlag oder Ausschluss
  • Kunstflug: individuelle Prüfung

Was Versicherer konkret wissen wollen

Damit Sie eine realistische Einschätzung bekommen, hier eine neu gemischte Übersicht der typischen BU‑Fragen:

1. Flugberechtigungen & Lizenzen

  • UL‑Lizenz
  • Segelfluglizenz
  • PPL / SPL
  • Ballonführer
  • Motorsegler‑Berechtigung
  • ausländische Fluglizenzen

2. Luftfahrzeugtypen

  • Gyrocopter
  • Ultraleichtflugzeug
  • Motorflugzeug
  • Segelflugzeug
  • Gleitschirm / Paraglider
  • Hängegleiter
  • Hubschrauber

3. Flugbedingungen & Startarten

  • Sichtflug (VFR)
  • IFR‑Berechtigung
  • kontrollierter Sichtflug (CVFR)
  • Nachtflug (NVFR)
  • Windenstart
  • Flugzeugschlepp
  • Eigenstart

4. Besondere Flugaktivitäten

  • Kunstflug / Akrobatikflug
  • Rekordflüge
  • Bannerschlepp
  • Testflüge
  • Prototypenflüge
  • Fallschirmsprünge (mit/ohne Öffnungsautomat)
  • Wingsuit / Base‑Jumping

5. Wettbewerbe & Flugstunden

  • Air‑Racing
  • Segelflugwettbewerbe
  • UL‑Wettbewerbe
  • Flugstunden der letzten 12 Monate
  • geplante Flugstunden

Diese Angaben entscheiden darüber, ob eine BU‑Absicherung möglich ist – und zu welchen Konditionen.

Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade bei der Ausübung Flugsports ist eine anonymisierte Risikovoranfrage sehr sinnvoll. Damit lassen sich:

  • Zuschläge
  • Ausschlüsse
  • Ablehnungen

vorab klären, ohne dass ein Eintrag in der Sonderwagnisdatei der Lebensversicherer erfolgt.

Wir fragen mehrere Versicherer gleichzeitig an und geben Ihnen einen Überblick über die realistischen Optionen – anonymisiert und unverbindlich.

Sonderaktionen für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Einige Versicherer bieten zeitweise Tarife an, bei denen keine Fragen nach risikoreichen Hobbys gestellt werden. Für riskante Flugsportarten wie Wingsuit, Base‑Jumping oder Air‑Racing kann das die einzige Möglichkeit sein, überhaupt BU‑Schutz zu erhalten.

Wir prüfen für Sie, ob aktuell passende Aktionen verfügbar sind, gerne auch für eine Risikolebenslebensversicherung bei diesem Hobby.

Kontaktieren Sie mich gern: