Risikolebensversicherung
Abschluss trotz gefährlicher Hobbys – Flugsport

Zum Antrag auf eine Risikolebensversicherung gehören umfangreiche Fragebögen, mithilfe derer die Versicherungsunternehmen alle Daten des Interessenten sammeln, die Aufschlüsse über dessen gesundheitliche Risiken und Lebenserwartung geben. Auf dieser Basis entscheiden die Versicherer, ob sie Versicherungsschutz gewähren und ob sie einen Risikozuschlag berechnen. Schätzt das Versicherungsunternehmen das Risiko als zu hoch ein, kommt es zu einer Antragsablehnung. Auch einige Hobbys und Sportarten im Bereich des Flugsports werden bei der Einschätzung des Risikos genauer betrachtet.

Flugsport als Risikofaktor

Flugsport gilt generell als gefährliche Sportart und wird von vielen Risikolebensversicherern mit einer Ausschlussklausel versehen, wenn die Sportart beruflich ausgeübt wird. Für Freizeit- und Amateursportler lassen sich Tendenzen abbilden, welche Konditionen die meisten Versicherer bei der Risikolebensversicherung für bestimmte Sportarten anbieten können.

Der Flugsport gehört zu den am strengsten geprüften Freizeitaktivitäten. Versicherer unterscheiden sehr genau zwischen Fluglizenzen, Fluggeräten, Flugbedingungen, Wettbewerben, beruflicher Nutzung und besonderen Risikofaktoren wie Kunstflug oder Fallschirmspringen.

Kompetitives Fliegen ist für viele Versicherungsunternehmen ein Grund für eine Antragsablehnung. Die Gefahr, die das schnelle Tempo und die anderen Teilnehmer eines Rennens darstellen, wird als sehr hoch eingeschätzt.

Der Fragebogen erfasst zusätzlich, ob internationale Wettbewerbe besucht werden, wie viele Flugstunden pro Jahr absolviert werden und welches Fluggerät genutzt wird.

In der Regel wird Ballonfahren bei einer Risikolebensversicherung uneingeschränkt versichert. Einige Versicherer können aber Zuschläge von bis zu 1‰ berechnen, wenn Wettbewerbe bestritten werden.

Versicherer möchten außerdem wissen, ob der Ballonführer eine Lizenz besitzt und ob Rekordflüge geplant sind.

Das Fliegen mit einem Drachen wird meistens mit einem Risikozuschlag von etwa 1‰ versichert. Auch hier gilt: Werden Wettbewerbe bestritten, kann sich der Zuschlag erhöhen.

Der Fragebogen des Versicherers unterscheidet zwischen Drachenflug, Deltasegeln und Gleitschirmfliegen und fragt zusätzlich nach Startarten wie Windenstart oder Gummiseilstart.

Beim Fallschirmspringen kommt es auf die Art des Sprungs an. So wird zum Beispiel Base-Jumping oder das Springen mit einem Wing-Suit in den meisten Fällen zu einer Antragsablehnung führen. Für die meisten anderen Formen des Fallschirmspringens kann ein Risikozuschlag verlangt werden, der jedoch durch unterschiedlich hoch angesetzt ist. Hier lohnt es sich, eine Risikovoranfrage zu stellen.

Der Fragebogen des Versicherers erfasst detailliert:

  • Synchron‑ und Formationssprünge
  • Wingsuit‑Nutzung
  • Base‑Jumping
  • Öffnungsautomat ja/nein
  • Art des Fallschirms (mit oder ohne Öffnungsautomat)

Diese Angaben beeinflussen die Risikobewertung erheblich.

Nebenberufliche Fluglehrer oder ehrenamtliche Freizeit – Lehrer müssen die gebotenen Konditionen der Risikolebensversicherer meist durch eine Risikovoranfrage individuell einschätzen lassen – vorausgesetzt, die Versicherungsunternehmen verfügen über keine Ausschlussklausel.

Der Versicherer möchte wissen, ob eine Lehr‑ oder Prüfberechtigung besteht und ob die Tätigkeit haupt‑ oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Spektakuläre Vorführungen und Manöver sind für die meisten Versicherer ein Grund, den Antrag abzulehnen.

Versicherer möchten wissen, ob Kunstflug, Akrobatikflüge oder Rekordflüge durchgeführt werden — diese gelten als Hochrisikoaktivitäten.

Auch wenn das Hobby des Fliegens mit historischen Fluggeräten wohl ein Nischenthema ist, greift für viele Versicherungsunternehmen eine Ausschlussklausel für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Über eine Risikovoranfrage kann aber jeder Einzelfall individuell bewertet werden.

Der Fragebogen des Versicherers erfasst zusätzlich, ob Prototypen oder zugelassene Einzelstücke geflogen werden — beides gilt als besonders risikoreich.

Das private Fliegen von Hubschraubern und Privatflugzeugen wird von den meisten Versicherern mit einem Risikozuschlag von bis zu 1‰. Der Zuschlag kann sich erhöhen, wenn Wettbewerbe bestritten oder Kunstflug betrieben wird.

Versicherer fragen außerdem nach:

  • Instrumentenflugberechtigung (IFR)
  • Langstreckenflügen
  • Passagierflügen
  • Flugstunden der letzten 12 Monate

Paragliding führt in der Regel zu einem Risikozuschlag von 1‰. Werden mit dem Gleitschirm Wettbewerbe bestritten, muss der Antrag fast immer individuell geprüft werden, um zu ermitteln, ob Versicherungsschutz geboten wird.

Der Fragebogen des Versicherers erfasst zusätzlich Startarten, Flugstunden und die Kombination mit anderen Sportarten (z. B. Skysurfing).

Dieses Hobby kann meist mit einem Zuschlag von bis zu 1‰ in der Risikolebensversicherung abgesichert werden. Auch hier kommt die Höhe des Risikozuschlags darauf an, ob Wettbewerbe oder Kunstflug betrieben werden.

Versicherer möchten außerdem wissen, ob Schleppberechtigungen bestehen oder ob Segelflugzeugschleppflüge durchgeführt werden.

Generell wir Ultraleichtfliegen meist mit einem Risikozuschlag von 1‰ versichert. Als Kunstflieger mit einem Ultraleichtflieger gestaltet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung aber eher schwierig, da viele Versicherer dieses Hobby als sehr riskant einstufen.

Der Fragebogen des Versicherers unterscheidet zwischen Ultraleichtflugzeug, Ultraleichthubschrauber und Gyrocopter — jede Kategorie wird separat bewertet.

Was Versicherer konkret wissen wollen – zusammengefasst

1. Fluglizenzen

  • PPL
  • SPL
  • CPL
  • ATPL
  • Segelfluglizenz
  • Ballonführer
  • Fallschirmsprunglizenz
  • ausländische Lizenzen

2. Luftfahrzeuge

  • Motorflugzeug
  • Ultraleichtflugzeug
  • Hubschrauber
  • Gyrocopter
  • Segelflugzeug
  • Gleitschirm / Paraglider
  • Hängegleiter
  • Freiballon

3. Flugbedingungen

  • Sichtflug (VFR)
  • kontrollierter Sichtflug (CVFR)
  • Nachtflug (NVFR)
  • Wolkenflug
  • IFR

4. Startarten

  • Windenstart
  • Flugzeugschlepp
  • Eigenstart
  • Gummiseilstart

5. Besondere Tätigkeiten

  • Kunstflug
  • Akrobatikflüge
  • Rekordflüge
  • Testflüge
  • Prototypenflüge
  • Bannerschlepp
  • Fangschlepp

6. Fallschirmspringen

  • Wingsuit
  • Base‑Jumping
  • Synchron‑/Formationssprünge
  • Öffnungsautomat ja/nein

7. Flugstunden

  • bisherige Flugstunden
  • Flugstunden der letzten 12 Monate
  • geplante Flugstunden

Diese Angaben entscheiden darüber, ob ein Antrag angenommen, mit Zuschlag versehen oder abgelehnt wird.

Risikovoranfrage beim Abschluss einer Risikolebensversicherung

Flugsport als Hobby kann den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschweren. Ein sinnvolles Vorgehen bei der Antragsstellung ist eine anonymisierte Risikovoranfrage, die es ermöglicht, die Angebote und Konditionen mehrerer Versicherer für Ihren individuellen Fall miteinander zu vergleichen. Das führt dann wie in diesem Fall des Herrn S zu guten Lösungen für den Interessenten.

Wir bieten diesen Service kostenlos an, bei dem wir verschiedene Versicherer gleichzeitig mit Ihren Daten anfragen, um Ihnen einen Überblick über die Bedingungen und Anforderungen der Versicherungsunternehmen zu ermöglichen. Durch die Anonymisierung Ihrer Daten müssen Sie dabei zu keinem Zeitpunkt befürchten, im Falle einer Antragsablehnung in die Sonderwagniskartei eingetragen zu werden.

Spezielle Lösungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Einige Versicherer bieten spezielle Sonderlösungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung an, bei denen die zu beantwortenden Fragen reduziert werden. Manche Sonderaktionen verzichten dabei ganz auf Fragen zu gefährlichen Hobby, was für Sie von Vorteil sein kann, wenn Sie eine oder mehrere möglicherweise riskante Sportarten ausüben.

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