Prinzipiell möglich:
Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Depression

Psychische Erkrankungen sind einer der häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Daher stellt sich oft die Frage, ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Depression überhaupt möglich ist und was es beim Abschluss zu beachten gibt.

Kontaktieren Sie mich gern:

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression: Ist das möglich?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression kann möglich sein. Es gibt jedoch keine pauschale Zusage und keine einheitliche Regel für alle Versicherer.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen absichern, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft oder für einen vertraglich festgelegten Zeitraum nicht mehr ausreichend ausüben kann. Dabei können sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen berücksichtigt werden.

Eine Depression ist deshalb nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Versicherer prüfen aber, wie wahrscheinlich es ist, dass die Erkrankung erneut auftritt oder die berufliche Leistungsfähigkeit längerfristig beeinträchtigt. Je stabiler und besser dokumentiert der Gesundheitsverlauf ist, desto besser kann der Einzelfall eingeordnet werden.

Wichtig: „Depression“ ist kein einheitliches Versicherungsrisiko. Eine einmalige, länger zurückliegende depressive Episode ohne weitere Beschwerden wird anders bewertet als wiederkehrende Episoden mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten, stationären Behandlungen oder mehreren psychischen Diagnosen.

Wie bewerten Versicherer eine Depression?

Bei der Risikoprüfung betrachten Versicherer nicht nur die Diagnose, sondern den gesamten Verlauf. Die Gesundheitsprüfung soll zeigen, wie stabil die Situation ist und wie hoch das Risiko einer erneuten Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschätzt wird.

Wann wurde die Depression erstmals diagnostiziert? Wie lange dauerte die Episode und wann war die Behandlung abgeschlossen? Eine länger zurückliegende, einmalige Episode kann günstiger bewertet werden als eine aktuell behandelte oder erst vor kurzer Zeit beendete Erkrankung.

Es gibt dabei keine allgemeingültige Frist, ab der eine BU bei Depression automatisch möglich ist. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Einzelfall.

Wie lange und wie häufig bestand Arbeitsunfähigkeit? Gab es Einschränkungen im Studium, in der Ausbildung oder im Beruf? Musste die Tätigkeit gewechselt, reduziert oder unterbrochen werden?

Arbeitsunfähigkeitszeiten werden meist im Zusammenhang mit dem gesamten Krankheitsverlauf bewertet. Einzelne kurze Fehlzeiten führen nicht automatisch zur Ablehnung. Wiederholte oder längere Ausfälle können die Risikoeinschätzung jedoch deutlich beeinflussen.

Versicherer fragen häufig danach, ob es sich um eine einzelne Episode oder um wiederkehrende depressive Phasen gehandelt hat. Auch der zeitliche Abstand zwischen den Episoden und die Stabilität seit der letzten Erkrankung können relevant sein.

Für die Risikoprüfung ist besonders wichtig, wie es Ihnen heute geht. Bestehen noch Beschwerden? Werden Medikamente eingenommen? Findet aktuell eine Behandlung statt? Gibt es eine stabile Phase ohne relevante Einschränkungen?

Auch Nachweise über einen stabilen Verlauf können bei der Einordnung hilfreich sein. Sie ersetzen allerdings keine vollständigen und korrekten Angaben im Antrag.

Auch der ausgeübte Beruf spielt eine Rolle. Die Anforderungen an Konzentration, Verantwortung, Arbeitszeit, Stressbelastung, Kundenkontakt und Entscheidungsdruck können je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sein.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb eine präzise Beschreibung des tatsächlichen Berufs wichtig. Die Berufsbezeichnung allein reicht häufig nicht aus.

Von Bedeutung können unter anderem sein:

  • ambulante psychotherapeutische Behandlung
  • medikamentöse Behandlung,
  • psychiatrische Betreuung
  • stationäre oder teilstationäre Aufenthalte
  • abgeschlossene oder laufende Therapien
  • Empfehlungen zu weiterer Behandlung oder Nachsorge

Eine Therapie ist nicht automatisch ein negatives Merkmal. Sie kann auch zeigen, dass Beschwerden erkannt und fachgerecht behandelt wurden. Entscheidend ist das Gesamtbild.

Depressionen können zusammen mit anderen Erkrankungen auftreten. Deshalb können auch Angststörungen, Erschöpfungssyndrome, Suchterkrankungen, Schlafstörungen oder körperliche Beschwerden berücksichtigt werden, sofern danach gefragt wird. Versicherer betrachten nicht nur einzelne Diagnosen, sondern die gesamte gesundheitliche Situation.

Welche Entscheidungen der Versicherer sind möglich?

Je nach Ergebnis der Risikoprüfung kommen verschiedene Entscheidungen infrage:

  • Annahme zu normalen Bedingungen: Der Versicherer bietet den gewünschten Schutz ohne besonderen Zuschlag oder Ausschluss an.
  • Annahme mit Risikozuschlag: Der Beitrag wird wegen des erhöhten Risikos angepasst.
  • Annahme mit Leistungsausschluss: Bestimmte Ursachen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Ob und in welchem Umfang dies angeboten wird, hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab.
  • Zurückstellung: Der Versicherer möchte zunächst einen längeren stabilen Zeitraum abwarten und die Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen.
  • Ablehnung: Der Versicherer bietet den beantragten Schutz nicht an.

Eine Entscheidung eines Versicherers ist nicht automatisch eine Entscheidung aller anderen Anbieter. Versicherer arbeiten mit unterschiedlichen Annahmerichtlinien und bewerten Gesundheitsangaben teilweise unterschiedlich.

Warum eine anonyme Risikovoranfrage wichtig ist

Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden die relevanten Gesundheitsangaben zunächst ohne persönliche Identifikationsdaten an ausgewählte Versicherer übermittelt. So kann vorab geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich infrage kommt.

Das hat mehrere Vorteile:

  • Die gesundheitliche Situation kann vor Antragstellung eingeordnet werden.
  • Verschiedene Versicherer können gezielt miteinander verglichen werden.
  • Ein unvorbereiteter Antrag wird vermieden.
  • Mögliche Rückfragen lassen sich vorab klären.
  • Die Anfrage kann auf die Versicherer konzentriert werden, deren Annahmerichtlinien zum Einzelfall passen.

Eine Risikovoranfrage ist jedoch keine verbindliche Zusage. Verbindlich wird die Entscheidung erst im Rahmen des jeweiligen Antrags- und Prüfprozesses. Außerdem müssen die Angaben auch in einer Voranfrage vollständig und korrekt sein.

Welche Angaben und Unterlagen benötigt werden

Je genauer der Gesundheitsverlauf dargestellt wird, desto besser kann die Anfrage bearbeitet werden. Je nach Fall können insbesondere folgende Informationen relevant sein:

  • Diagnose und Zeitpunkt der Erstdiagnose
  • Beginn, Dauer und Anzahl depressiver Episoden
  • behandelnde Ärzte, Psychotherapeuten oder Kliniken
  • Art und Zeitraum der Behandlung
  • eingenommene Medikamente
  • stationäre oder teilstationäre Aufenthalte
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • aktueller Gesundheitszustand
  • weitere psychische oder körperliche Diagnosen
  • berufliche Tätigkeit und konkrete Arbeitsanforderungen

Hilfreich kann es sein, vorab die eigenen Arzt- und Krankenkassenunterlagen zu prüfen. Dabei sollte nicht nur auf die Diagnose „Depression“ geachtet werden. Auch weitere Einträge, Behandlungen oder Arbeitsunfähigkeitszeiten können für die Gesundheitsfragen relevant sein.

Die Unterlagen sollten nicht eigenständig „bereinigt“ oder beschönigt werden. Ziel ist eine klare, nachvollziehbare und wahrheitsgemäße Darstellung des tatsächlichen Verlaufs.

Typische Ausgangslagen bei Depression

Die folgenden Beispiele dienen nur der ersten Orientierung. Eine verbindliche Einschätzung ist erst möglich, wenn der konkrete Gesundheitsverlauf und die gewünschte Absicherung bekannt sind.

Eine einzelne depressive Episode, die länger zurückliegt, vollständig behandelt wurde und seit längerer Zeit keine Beschwerden mehr verursacht, kann bei einzelnen Versicherern grundsätzlich versicherbar sein. Je nach Gesundheitsfragen und individueller Bewertung sind unterschiedliche Konditionen möglich.

Bei mehreren depressiven Episoden prüfen Versicherer meist genauer, wie häufig die Rückfälle aufgetreten sind, wann die letzte Episode beendet war und ob aktuell eine stabile Phase besteht. Ein Risikozuschlag, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung kann möglich sein.

Bei einer laufenden Behandlung, einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit oder einer erst kürzlich abgeschlossenen Therapie ist eine sofortige Annahme häufig schwieriger. Manche Versicherer stellen die Entscheidung zunächst zurück und bitten um eine erneute Prüfung nach einer stabilen Phase.

Stationäre Behandlungen und zusätzliche psychische oder körperliche Erkrankungen können die Risikoprüfung erschweren. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Absicherung bei jedem Versicherer ausgeschlossen ist. Eine sorgfältige Vorprüfung ist hier besonders wichtig.

Fazit: Eine Depression schließt eine BU nicht automatisch aus

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression ist grundsätzlich möglich. Ob ein Abschluss gelingt und zu welchen Bedingungen, hängt jedoch immer vom individuellen Gesundheits- und Berufsbild sowie von der Annahmepolitik des jeweiligen Versicherers ab.

Besonders wichtig sind:

  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten,
  • den eigenen Krankheitsverlauf vorab sorgfältig nachvollziehen,
  • nicht unvorbereitet mehrere Anträge stellen,
  • eine anonyme Risikovoranfrage in Betracht ziehen,
  • nicht nur den Beitrag, sondern auch Ausschlüsse und Bedingungen prüfen.

Eine Depression ist kein Grund, den Wunsch nach einer Absicherung vorschnell aufzugeben. Mit einer strukturierten Vorbereitung und einer passenden Auswahl von Versicherern lässt sich die individuelle Situation häufig besser einschätzen. Wir prüfen dabei auch ob ggf. Angaben aufgrund der Beschränkung der Abfragezeiträume mancher Versicherer nicht gemacht werden müssen. Hier gibt es Versicherer, die nur die letzten 3 Jahre nach ambulant behandelten psychischen Erkrankungen fragen. Bei manchen Sonderaktionen ist dieser Zeitraum sogar auf 2 Jahre begrenzt.

Kontaktieren Sie mich gern:

FAQ:
Häufige Fragen zur BU bei Depression

Das kann möglich sein. Entscheidend sind unter anderem der zeitliche Abstand, der Verlauf, die Behandlung, mögliche Arbeitsunfähigkeitszeiten und der aktuelle Gesundheitszustand. Eine frühere Depression führt nicht automatisch zu einer Ablehnung.

Das hängt vom Wortlaut und den abgefragten Zeiträumen im Antrag ab. Wenn die Erkrankung in den abgefragten Zeitraum fällt oder ausdrücklich danach gefragt wird, muss sie vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Das ist vom Versicherer, Tarif und Einzelfall abhängig. Möglich sind – je nach Risikoprüfung – eine normale Annahme, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung. Ein Ausschluss psychischer Erkrankungen sollte besonders sorgfältig geprüft werden, weil gerade psychische Erkrankungen eine wesentliche Ursache für Berufsunfähigkeit sein können.

Davon ist ohne vorherige Strategie abzuraten. Mehrere formelle Anträge können zu unterschiedlichen Einträgen und Folgefragen führen. Sinnvoller ist es häufig, zunächst strukturiert und anonymisiert vorzufragen und erst danach einen passenden Antrag einzureichen.

Eine Risikovoranfrage dient der unverbindlichen Vorprüfung und wird idealerweise anonymisiert gestellt. Ein Antrag ist ein formeller Antrag auf Versicherungsschutz mit persönlichen Daten und verbindlicheren rechtlichen Folgen. Eine Voranfrage ersetzt den Antrag nicht, kann aber helfen, den Antrag gezielter vorzubereiten.

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht der Normalfall. Es können jedoch besondere Aktionen oder vereinfachte Gesundheitsfragen existieren. Diese Angebote sind meist begrenzt und sollten hinsichtlich Leistungsumfang, Ausschlüssen und Bedingungen genau geprüft werden.

Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

Unsere Erfahrung zeigt, dass auch bei Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Wir prüfen individuell die Optionen, vergleichen Angebote und begleiten Sie professionell beim Abschluss. Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung, um auch in schwierigen Fällen die bestmögliche Absicherung zu erhalten.