Aus der Praxis:
Risiko­lebens­versicherung trotz Kletter­steig‑ und Höhlen­sport

Herr Mö., 57 Jahre alt, ledig und Vater zweier erwachsener Kinder, arbeitet seit vielen Jahren als Systemingenieur mit 100 % Bürotätigkeit. Für einen noch laufenden Immobilienkredit benötigte er eine Risikolebensversicherung, um seine Familie finanziell abzusichern. Was zunächst nach einem unkomplizierten Antrag aussah, entwickelte sich schnell zu einer Herausforderung: Sein umfangreiches Engagement im Bergsport – insbesondere Klettersteige, Höhlenbegehungen und Seilzugangstechniken – führte bei vielen Versicherern zu Ablehnungen oder extrem hohen Zuschlägen.


In diesem Praxisfall zeigen wir, wie trotz dieser Ausgangslage eine Annahme möglich wurde.

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Die Ausgangssituation: Absicherung eines Immobilienkredits

Herr Mö. suchte eine Risikolebensversicherung über 100.000 €, um einen bestehenden Immobilienkredit abzusichern. Gesundheitlich ist er in sehr gutem Zustand, Nichtraucher, normalgewichtig und ohne relevante Vorerkrankungen. Die Herausforderung lag daher nicht im medizinischen Bereich, sondern in seinen Hobbys.

Der Risikofaktor: Klettersteige, Höhlenbegehungen & Seilzugangstechnik

Herr Mö. betreibt seit 2013 regelmäßig anspruchsvolle Bergsportarten. Dazu gehören:

  • Klettersteigbegehungen bis Schwierigkeitsgrad C
  • Höhlenbegehungen, teilweise mit Abseilen in Schächte
  • Seilzugangstechniken an Brücken, Türmen, Bäumen und Felswänden
  • Bouldern und Klettern (bis UIAA 6)
  • Abseilaktionen bis zu 35 m Höhe
  • monatliche Trainings und Touren, teils mehrtägig
  • geplante Touren in Schweden (Seilzugang & Abseilen)

Er nutzt dabei stets professionelle Sicherungstechnik (Helm, Sitz‑ und Hüftgurt, redundante Seilsicherung, Klettersteigset) und trainiert regelmäßig mit Industriekletterern.

Trotzdem gilt dieser Sport aus Sicht vieler Versicherer als erhöhtes Todesfallrisiko, insbesondere:

  • Abseilen in große Tiefen
  • Höhlenbegehungen
  • Seilzugangstechnik an Bauwerken
  • Klettersteige im mittleren Schwierigkeitsgrad

Daher kam es bei der anonymisierten Ausschreibung zu:

  • mehreren Ablehnungen
  • sehr hohen Zuschlägen, teils bis zu 3 % der Versicherungssumme pro Jahr
  • normale Annahme mit Bergsteigerklausel

Exkurs:
Warum Bergsport für Versicherer ein Risiko darstellt

Versicherer bewerten Bergsportarten nach der statistischen Unfallhäufigkeit. Risikoerhöhend wirken:

  • Absturzgefahr
  • schwierige Rettungsbedingungen
  • Höhlenbegehungen mit engen Passagen
  • Abseilen in große Tiefen
  • Klettersteige ab Schwierigkeitsgrad C

Je höher die technische Komplexität und je größer die Höhe oder Tiefe, desto höher kalkulieren Versicherer das Risiko.

Abschluss der Risikolebensversicherung – dank professioneller Beratung

Trotz der Ablehnungen oder teilweise hohen Risikozuschlägen aufgrund des Bergsports verschiedener Versicherer konnte ein Versicherer aus Stuttgart eine Annahme anbieten – ohne Zuschlag, jedoch mit einer Bergsteigerklausel, die den Versicherungsschutz klar definiert.

Die Bergsteigerklausel im Überblick

Der Versicherungsschutz gilt:

  • nur innerhalb Europas (außer Kaukasus)
  • sowie innerhalb Nordamerikas (außer Alaska)
  • keine Deckung bei Erstbegehungen
  • Deckung nur für die im Antrag genannten Bergsportarten (Klettersteige bis Grad C, Höhlenbegehungen, Seilzugangstechnik)

Für Herrn Mö. war diese Einschränkung akzeptabel, da sie exakt seinem tatsächlichen Aktivitätsprofil entspricht.

Bemerkenswert: Der gleiche Versicherer hatte ihn laut Kundenaussage vor Jahren bereits einmal abgelehnt – diesmal jedoch, dank sauberer Aufbereitung und anonymisierter Voranfrage, erfolgte die Annahme.

Vertragsdetails:

  • Versicherungssumme: 100.000 €
  • Laufzeit: 15 Jahre
  • Beitrag: 54,11 € pro Monat
  • Besonderheit: Bergsteigerklausel (Europa/Nordamerika, keine Erstbegehungen)

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.