Risikolebensversicherung
Abschluss trotz gefährlicher Hobbys – Wassersport

Der Antrag einer Risikolebensversicherung umfasst umfangreiche Angaben zur gesundheitlichen Historie sowie dem Lebensstil der zu versichernden Person. Dazu gehört auch die Angabe möglicher risikoreicher Hobbys und Sportarten. Die Versicherungsunternehmen prüfen anhand dieser Daten das gesundheitliche Risiko und die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers genau, um ein passendes Angebot zu machen.

Wassersport als Risikofaktor

Bei Hobbys und Sportarten, die ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen, berechnen viele Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag. Ist die negative Einschätzung der Versicherer auf die Lebenserwartung des Versicherungsinteressenten sehr hoch, kann es auch zu einer Antragsablehnung kommen. Generell wird aber jeder Antrag individuell geprüft, damit im Zweifelsfall Nachfragen gestellt werden können. Für einigen Arten des Wassersports gibt es Prognosen, wie riskant die Risikolebensversicherer diese einschätzen.

Fragebögen zeigen, dass Versicherer beim Wassersport sehr detailliert prüfen, welche Sportart betrieben wird, wo sie ausgeübt wird (Binnengewässer, Küstengewässer, Hochsee, Ozeanüberquerungen), ob Wettkämpfe stattfinden, welche Sicherheitsmaßnahmen genutzt werden und ob Befähigungsnachweise wie Segelscheine vorhanden sind.

Das Schluchtenwandern gilt als besonders risikoreich und wird ist in den meisten Fällen entweder mit einem Risikozuschlag verbunden, oder mit einer Ausschlussklausel behaftet. Es lohnt sich, eine Riskovoranfrage zu stellen, um Ihren individuellen Fall genau prüfen zu lassen.

Versicherer möchten zusätzlich wissen, ob Canyoning „immer unter sachkundiger Führung“ ausgeübt wird und welche Art von Touren durchgeführt werden. Diese Angaben beeinflussen maßgeblich die Risikoeinschätzung.

Beim Jet-Ski-Fahren als Hobby kommt es darauf an, ob eine Teilnahme an Wettbewerben stattfindet. Normales Fahren stellt in der Regel für die Risikolebensversicherer kein erhöhtes Risiko dar, doch bei der Teilnahme an Wettbewerben können einige Versicherer Risikozuschläge von 1 bis 2‰ verlangen.

Im Fragebogen des Versicherers wird Jet-Ski zwar i.d.R. nicht einzeln abgefragt, fällt aber unter Motorboot- bzw. Powerboat-Sport. Versicherer wollen wissen, ob es sich um Freizeitfahrten oder Rennen handelt, wie oft gefahren wird und ob Sicherheitsmaßnahmen genutzt werden.

Wildwasserfahrten können von den Versicherungsunternehmen mit Risikozuschlägen von bis zu 2‰ bewertet werden. Hier kommt es nicht nur auf die Versicherung, sondern auch auf den Grad der befahrenen Gewässer an.

Der Versicherer unterscheidet klar zwischen Kajakfahren, Kanufahren, Rafting und Wildwasserfahren. Abgefragt werden außerdem:

  • Art der Gewässer (Naturgewässer, Kanäle, aufgestaute Gewässer)
  • höchster befahrener Schwierigkeitsgrad (Gewässerklasse)
  • ob die Sportart unter sachkundiger Führung ausgeübt wird

Diese Angaben helfen Versicherern, das tatsächliche Risiko einzuschätzen.

Auch beim Kitesurfen gilt: Werden Wettbewerbe bestritten, können die Risikolebensversicherer sich entschließen, einen Risikozuschlag zu verlangen. Dieser liegt meist bei um die 2‰.

Im Fragebogen des Versicherers wird Kitesurfen als eigene Kategorie geführt. Zusätzlich wird abgefragt, wie oft die Sportart ausgeübt wird, ob allein oder in Gruppen trainiert wird und ob Wettkämpfe stattfinden.

Rennen werden in Verbindung mit vielen Sportarten als risikoreich bewertet, da die erhöhte Geschwindigkeit und die Teilnahme anderer Wettbewerber das Unfallrisiko erhöhen. Off-Shore-Racing/Powerboat-Racing können zu Risikozuschläge bis zu 8‰ führen, handelt es sich um Circuit-Rennen, fällt der Zuschlag meist etwas geringer aus.

Es wird i.d.R. unterschieden zwischen Motorboot-/Motoryachtsport und Powerboat-Sport. Versicherer möchten wissen:

  • Bootstyp und Größe
  • maximale Geschwindigkeit
  • Anzahl der Rennen pro Jahr
  • ob es sich um Freizeitfahrten oder Wettkämpfe handelt

In Binnengewässern und Strandnähe gilt Segeln als unbedenklich. Anders sieht es beim Hochseesegeln oder gar Ozeanüberquerungen aus. Werden diese auch noch allein bestritten, können die Versicherer Risikozuschläge jenseits der 5‰ verlangen. Es lohnt sich also, spezifische Angaben zu machen, damit die Versicherer entscheiden können, ob ein Zuschlag verlangt wird und wie hoch dieser ausfällt.

Der Fragebogen zeigt, wie fein Versicherer unterscheiden:

  • Binnengewässer
  • Küstengewässer (bis 30 Seemeilen)
  • Binnenmeere (z. B. Ostsee, Mittelmeer)
  • Hochsee – mit oder ohne Ozeanüberquerung

Auch Regatten werden detailliert abgefragt, inklusive Bootstyp, Dauer, Geschwindigkeit und Anzahl der Wettkämpfe.

Bis zu einer Wassertiefe von 50 Metern wird Tauchen von den meisten Versicherern im Normaltarif der Risikolebensversicherung versichert. Zuschläge werden meist nur für Tauchlehrer, Rebreathertauchen oder Alleingänge verlangt. Ab einer Tauchtiefe von 60 Metern greift bei einigen Versicherern eine Ausschlussklausel.

Beim Tauchsport ist die Risikoprüfung sehr umfangreich. Versicherer fragen zusätzlich nach:

Welche Taucharten ausgeübt werden

  • Sporttauchen mit Pressluft
  • Apnoetauchen (Zeittauchen, Streckentauchen, Tieftauchen, Rekordversuche)
  • Rebreathertauchen
  • Mischgastauchen (Nitrox, Trimix)
  • Helmtauchen
  • Rettungs- und Bergungstauchen
  • gewerbliches Tauchen
  • Höhlentauchen (offene oder geschlossene Systeme)
  • Wracktauchen (Außen- oder Innenerkundung)
  • Eistauchen, Strömungstauchen, Nachttauchen

Wie die Sportart ausgeübt wird

  • Alleintauchen
  • paarweise
  • in Gruppen
  • geführtes Tauchen

Technische Daten

Versicherer wollen u. a. wissen:

  • seit wann getaucht wird
  • Anzahl der Tauchgänge pro Jahr
  • durchschnittliche und maximale Tauchtiefe
  • durchschnittliche und maximale Tauchdauer
  • Tauchregionen (Deutschland / Ausland)
  • Teilnahme an Wettkämpfen oder Rekordversuchen

Ausbildung & Gesundheit

Abgefragt werden:

  • gültiger Tauchschein (z. B. PADI, CMAS, SSI)
  • höchstes Zertifikat
  • Datum der letzten Tauchtauglichkeitsuntersuchung
  • Ergebnis der Untersuchung (tauglich / eingeschränkt / nicht tauglich)
  • Name und Fachrichtung des untersuchenden Arztes

Berufliche oder semi-professionelle Tätigkeit

Versicherer unterscheiden:

  • Tauchlehrer (inkl. ehrenamtlich)
  • Rettungstaucher (z. B. Wasserwacht, Feuerwehr)
  • Berufstaucher

Diese Tätigkeiten führen häufig zu deutlichen Zuschlägen.

Wasserski und Wakeboard-Fahren wird in der Regel als ungefährlich bewertet. Ausnahmen sind Hochgeschwindigkeitsrennen, die genau geprüft werden.

Wellenreiten und Windsurfen wird in den meisten Fällen als Breitensport eingestuft und daher nicht mit einem Risikozuschlag versichert.

Was Versicherer konkret wissen wollen – zusammengefasst

Aus den Fragebögen der Versicherer lassen sich folgende Kernpunkte ableiten:

  • Welche Wassersportarten genau betrieben werden
  • Wo die Sportarten ausgeübt werden (Binnengewässer, Küste, Hochsee, Ausland)
  • Häufigkeit der Aktivitäten (1–2×/Monat, 1–2×/Woche, Urlaub etc.)
  • ob allein, paarweise oder in einer Crew trainiert wird
  • Teilnahme an Wettkämpfen / Regatten
  • Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Schwimmweste, Helm, Leash, Rettungsausrüstung)
  • Befähigungsnachweise wie Segelschein oder Trainerlizenz
  • Rekordversuche wie Atlantiküberquerungen oder Erstbefahrungen
  • Auslandsaktivitäten und deren Häufigkeit
  • Tiefen, Dauer und Anzahl der Tauchgänge
  • besondere Taucharten wie Höhlen-, Wrack-, Eis- oder Strömungstauchen

Diese Angaben entscheiden darüber, ob ein Antrag angenommen, mit Zuschlag versehen oder abgelehnt wird.

Risikovoranfrage bei einer Risikolebensversicherung

Nicht nur als Wassersportler lohnt es sich, für den Abschluss einer Risikolebensversicherung mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen. Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage können unverbindliche Angebote eingeholt werden, um die besten Konditionen für Ihren individuellen Versicherungsfall auswählen zu können. Dabei fragen wir kostenlos mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig an, indem wir Ihre Daten anonymisiert weitergeben. So ist kein Rückschluss auf Ihre Person möglich, wodurch es bei einer Antragsablehnung nicht zu einem Eintrag in die Sonderwagniskartei kommen kann.

Sonderaktionen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Einige Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Sonderaktionen an, die die geforderten Fragen stark reduzieren. Mitunter müssen Sie bei diesen speziellen Lösungen, die an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt sind, auch gar keine Fragen zu ihren Hobbys und Sportarten beantworten, wodurch keine Risikozuschläge zustande kommen. Daher prüfen wir immer, ob es eine passende Sonderaktion gibt, von der Sie profitieren können.

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FAQ:
Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Risikolebensversicherung und dem Hobby Wassersport

Ja. Wenn Sie regelmäßig Wassersport betreiben – insbesondere mit erhöhtem Risiko – sollten Sie dies im Versicherungsantrag unbedingt angeben. Eine nicht gemeldete Risikosportart kann im Leistungsfall zu Problemen führen, etwa zur Leistungsverweigerung durch den Versicherer.

Ja, je nach Sportart, Häufigkeit und Sicherheitsmaßnahmen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Bei moderatem Wassersport (z. B. gelegentliches Schwimmen, Stand-up-Paddling, Segeln auf Binnengewässern) ist der Beitrag oft unverändert. Bei Extremsportarten wird eine individuelle Risikoprüfung durchgeführt.

Wenn Sie erst nach Abschluss der Versicherung mit einer risikoreichen Wassersportart beginnen, müssen Sie das dem Versicherer nicht nachträglich melden – der bestehende Versicherungsschutz bleibt erhalten.