Berufsunfähigkeitsversicherung:
Spezialkonzepte für Ärzte

Holger Schnittker – Geschäftsführer Schnittker Versicherungsmakler GmbH

von Holger Schnittker

Zuletzt aktualisiert am:

Wer kann sich über die Konzepte versichern?

Wir bieten Ihnen zwei Spezialkonzepte in der Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative zu den Standardlösungen der Versicherer für die Absicherung von Ärzten:

Spezialkonzept #1 für:

  • Humanmediziner
  • Studenten der Humanmedizin

Darüber hinaus können mitversichert werden:

  • Ehegatten
  • kindergeldberechtigte Kinder
  • in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner

Spezialkonzept #2 für:

  • Ärzte aller Fachrichtungen, die nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin eine Approbation erhalten haben und eine Tätigkeit ausüben, die in Zusammenhang mit der ärztlichen Ausbildung und den medizinischen Fachkenntnissen steht.

Wichtige Arztklauseln sind berücksichtigt

Wichtige Klauseln für Ärzte – sogenannte Arztklauseln wie die Infektionsklausel und die Umorganisationsklausel – sind in beiden BU-Sonderkonzepten berücksichtigt.

Infektionsklausel

Die Infektionsklausel ist insbesondere für Ärztinnen, Ärzte und Beschäftigte im Pflegebereich relevant. Sie kommt zur Anwendung, wenn von versicherten medizinischen Fachkräften eine potenzielle Infektionsgefahr für andere Personen ausgeht und aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots für mindestens sechs Monate keine Berufsausübung möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund einer ansteckenden Erkrankung ein Berufsverbot ausgesprochen wird.

Bei Human- und Zahnärzten, Medizinstudierenden sowie Pflegepersonal genügt es, wenn sich das Tätigkeitsverbot ausschließlich auf die Behandlung, Versorgung oder Betreuung von Patienten bezieht. Die Infektionsklausel gewährleistet in solchen Situationen den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn die betroffene Person gesundheitlich weiterhin arbeitsfähig wäre.

Umorganisationsklausel

Die Umorganisationsklausel ist vor allem für selbstständig tätige Medizinerinnen und Mediziner relevant. Sie betrifft Fälle, in denen geprüft wird, ob der Betrieb im Falle einer Berufsunfähigkeit so umgestaltet werden kann, dass die versicherte Person weiterhin eine ihrer Position als Praxisinhaber angemessene Tätigkeit ausüben kann. Eine solche Umorganisation muss jedoch sowohl zumutbar als auch betrieblich sinnvoll sein.

Ihr Vorteil: Reduzierte Gesundheitsfragen

Wir können Ihnen einen deutlich vereinfachten Zugang zu diesen Spezialkonzepten anbieten dank reduzierter Gesundheitsfragen und kürzerer Abfragezeiträume.

Reduzierter Umfang der Gesundheitsfragen

Wenn weniger oder weniger detaillierte Krankheiten abgefragt werden, sinkt das Risiko, dass frühere oder seltene gesundheitliche Beschwerden zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder zu einer Ablehnung führen. Dadurch kann der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung erleichtert werden – insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen, die bei einer regulären Antragsprüfung relevant gewesen wären. Ein Beispiel für den Vorteil dieser Lösung: Absicherung trotz Skoliose und niedrigem BMI

Kürzere Abfragezeiträume

Werden Gesundheitsfragen nur für einen begrenzten Zeitraum in der Vergangenheit gestellt, müssen weiter zurückliegende Erkrankungen nicht angegeben werden. Das erhöht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag ohne Einschränkungen angenommen wird. Zudem verringert es die Gefahr, versehentlich unvollständige Angaben zu machen, was später zu Problemen beim Versicherungsschutz führen könnte.

Beide BU-Spezialkonzepte im Überblick

Allgemeine BU-Leistungen

  • Rückwirkende Leistung
  • 6 Monate BU = rückwirkender Leistungsauslöser
  • Prognosezeitraum: 6 Monate
  • Leistung basiert auf dem zuletzt ausgeübten Beruf
  • Teilzeitklausel
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser

Verweisung & Anerkenntnis

  • Verzicht auf befristetes Anerkenntnis
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

Pflegeleistungen

  • Pflegeleistung ab Pflegegrad 2
  • Optional: Pflegezusatzrente

Dienstunfähigkeit

  • DU-Klausel

AU-Klausel

  • BU-Rente + Beitragsbefreiung
  • Max. 36 Monate
  • Kein gleichzeitiger BU-Antrag nötig

Umorganisation bei Selbstständigen

  • Verzicht bei < 10 Mitarbeitern und akademischer Tätigkeit

Weitere Leistungen

  • Infektionsklausel
  • Leistungsdynamik 1 – 3 %

Nachversicherung

  • 18 Optionen
  • Ereignisabhängig bis 50 Jahre
  • Max. 6.000 €/Jahr pro Ereignis

Beitrag & Tarifmechanik

  • Dynamik 1 – 5 %
  • Wiederinkraftsetzung: 6 Monate
  • §163 VVG: kein Verzicht

Allgemeine BU-Leistungen

  • Rückwirkende Leistung
  • 6 Monate BU rückwirkend
  • Prognosezeitraum 6 Monate
  • Leistung basiert auf dem zuletzt ausgeübten Beruf
  • Teilzeitklausel
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser

Verweisung und Anerkenntnis

  • Verzicht befristetes Anerkenntnis
  • Verzicht abstrakte Verweisung
  • Verzicht konkrete Verweisung

Pflegeleistungen

  • Leistung bei 1 von 6 ADL (Activities of Daily Living)

Dienstunfähigkeit

  • keine DU-Klausel

AU-Klausel

  • BU-Rente + Beitragsbefreiung
  • Max. 36 Monate
  • Kein gleichzeitiger BU-Antrag nötig

Umorganisation bei Selbstständigen

  • Genereller Verzicht

Weitere Leistungen

  • Infektionsklausel
  • Leistungsdynamik 1 – 3 %

Nachversicherung

  • 25 Optionen
  • Max. 36.000 €/Jahr, bis 72.000 € in Sonderoptionen

Beitrag & Tarifmechanik

  • Dynamik 1–5 %
  • Wiederinkraftsetzung 12/24/36 Monate
  • §163 VVG: kein Verzicht

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in Sachen BU für Ärzte

Im Falle einer Zusammenarbeit mit uns können Sie sich folgender Dinge sicher sein:

  • Über 30 Jahre Branchenerfahrung bei der Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte.
  • Bundesweit für Sie da.
  • Kostenfreie Vermittlung der Versicherung und Betreuung im Nachhinein, da unser Aufwand durch eine Courtage, die vom Versicherer erhalten, abgegolten wird.
  • Kostenfreie anonymisierte Risikovoranfragen, um Sie effektiv vor Antragsablehnungen zu schützen.
  • Zuverlässige und vertrauensvolle Unterstützung während der Vertragslaufzeit, insbesondere im Leistungsfall.
  • Wir handeln selbstbestimmt für Sie, da kein Versicherer an der Schnittker Versicherungsmakler GmbH beteiligt ist.

Kontaktieren Sie mich gern: