Aus der Praxis:
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz hypochondrischer Störung abschliessen

Psychische Erkrankungen stellen die häufigste Ursache für das Eintreten einer Berufsunfähigkeit dar. Deshalb können sie auf dem Weg zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders schnell zu Komplikationen führen, da Versicherungen häufig mit Leistungsausschlüssen oder Antragsablehnungen reagieren. Dieses Praxisbeispiel unseres Mandanten Herrn Sch., der unter einer hypochondrischen Störung litt, zeigt, wie der Abschluss trotz psychischer Vorerkrankung gelingen kann.

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Unser Mandant Herr Sch.: Corona Pandemie löst hypochondrische Störung aus

Der 31-jährige Herr Sch. ist verheiratet, arbeitet als Projektmanager und steht mitten im Leben. Unser Mandant ist auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihm im Leistungsfall idealerweise, eine Rente von 2.000 € pro Monat zahlen soll. Auf den ersten Blick erfüllt Herr Sch. alle notwendigen Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss: Er hat keinen risikoreichen Beruf, geht keinen gefährlichen Freizeitaktivitäten nach und führt einen gesunden Lebensstil. Lediglich eine Vorerkrankung aus dem Jahr 2022 droht, den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erschweren.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie belasteten Herrn Sch. so sehr, dass der Projektmanager ab Frühjahr 2021 begann, Angstzustände zu entwickeln. Die Angst einer schweren Erkrankung schien plötzlich allgegenwärtig und wurde nicht nur zu einem omnipräsenten gesamtgesellschaftlichen Thema, sondern bestimmte auch den Alltag von Herrn Sch.

Im Januar 2022 entschied sich Herrn Sch. schließlich dazu, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um gegen seine Angstzustände vorzugehen. Dabei erhielt er die Diagnose hypochondrische Störung (F45.2 (G)). Im Rahmen der Behandlung trat rasch eine Besserung der Symptomatik ein. Nach der achtmonatigen Therapie konnte eine vollständige Remission der Symptomatik erzielt werden und der 31-Jährige lebt seit Abschluss der Therapie beschwerdefrei.

Wie der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Störung erreicht werden konnte

Herr Sch. kontaktierte uns in der Hoffnung, trotz Vorerkrankung durch unsere als spezialisierter Versicherungsmaklers für Berufsunfähigkeitsversicherungen die gewünschte Absicherung erreichen zu können.

Unser Mandant schilderte uns seinen Fall und füllte unseren Fragebogen mit allgemeinen Informationen über seine Person aus. Zusätzlich gaben wir Herrn Sch. einen speziellen Fragebogen für psychosomatische Erkrankungen, der mehr Informationen über die diagnostizierte hypochondrische Störung abfragte.

Herr Sch. konnte außerdem einen Arztbrief der behandelnden Klinik beifügen, indem nicht nur die vollständige Remission der Symptome bestätigt, sondern gleichzeitig eine günstige Prognose für die psychische Gesundheit unseren Mandanten abgegeben wird.

All diese Unterlagen wurden als anonymisierte Risikovoranfrage an unterschiedliche Anbieter geschickt. Auf den ersten Blick schienen die Ergebnisse ernüchternd:

Viele Versicherungen lehnten den Antrag vollständig ab. Andere Anbieter waren zwar bereit Herrn Sch. Versicherungsschutz zu gewähren, verlangten jedoch eine Klausel für den Leistungsausschluss bei psychischen Erkrankungen. Diese Klausel sah beispielsweise so aus:

Es gilt als vereinbart, dass psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen Gründen unberücksichtigt bleiben.

Für unseren Mandanten war der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausschlussklausel jedoch nicht ideal. Schließlich konnten wir einen Versicherer mit Sitz in Oberursel (Taunus) finden, der unserem Mandanten Versicherungsschutz ohne Risikozuschlag und ohne Ausschlussklausel anbot und dazu sehr kundenfreundliche Versicherungsbedingungen als Vertragsgrundlage hat und ebenso über langjährige Erfahrung in der Absicherung von Berufsunfähigkeitsrisiken verfügt.

Vertragsdetails:

  • Versicherte Rente im Leistungsfall: 2.000€ pro Monat
  • Garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall: 1% p. a.
  • Versicherungsdauer: 67. Lebensjahr
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel mitversichert
  • Zu zahlender Beitrag: 82,18€ monatlich

Diesen Vertrag schloss unser Mandant ab und erhielt damit dank unser Unterstützung die gewünschte Absicherung von 2.000€ pro Monat – trotz psychischer Vorerkrankung ohne Leistungsausschlüsse.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

Unsere Erfahrung zeigt, dass auch bei Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Wir prüfen individuell die Optionen, vergleichen Angebote und begleiten Sie professionell beim Abschluss. Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung, um auch in schwierigen Fällen die bestmögliche Absicherung zu erhalten.