Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebens­versicherung trotz Kavernom und Tinnitus

Herr Ru. hatte bereits selbst gemäß seinen Angaben eine Risikolebensversicherung bei der DEVK beantragt – der Antrag wurde abgelehnt. Ein bekanntes Kavernom und ein neu aufgetretenes Ohrgeräusch machten die Einschätzung seiner Gesundheitshistorie anspruchsvoll. Eine strukturierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zeigte anschließend ein differenziertes Bild: Einige Versicherer lehnten ab, andere stellten ihre Entscheidung zunächst zurück. Ein Versicherer bot eine normale Annahme an.

Kontaktieren Sie mich gern:

Ausgangssituation: Frühere Ablehnung und bekanntes Kavernom

Herr Ru. war auf der Suche nach einer Risikolebensversicherung, um seine Familie abzusichern. Er hatte seinen Antrag zunächst direkt bei der DEVK gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Daher kam er auf uns als Spezialist für Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankungen zu. Für eine erneute Einschätzung waren deshalb eine sorgfältige Aufbereitung der Gesundheitsangaben und eine gezielte Anfrage bei mehreren Versicherern wichtig.

Im Mittelpunkt stand ein kleines Kavernom im Gehirn, das nach den vorliegenden Unterlagen bereits seit etwa 2010 bekannt war. Bei einer MRT-Untersuchung im Oktober 2024 zeigte es sich im Vergleich zu 2019 unverändert. Die anschließende neurochirurgische Beurteilung dokumentierte keinen neurologischen Ausfall; eine Behandlung oder strukturierte MRT-Kontrollen wurden laut Arztbrief nicht für erforderlich gehalten.

Zusätzlich berichtete Herr Ru. von einem neu aufgetretenen Fiepen im linken Ohr nach dem Besuch einer außergewöhnlich lauten Musikveranstaltung. Dieses Symptom war zum Zeitpunkt der Angaben noch nicht ärztlich untersucht worden. Es ließ sich daher nicht vorwegnehmen, ob ein Zusammenhang mit dem Ereignis oder mit dem bekannten Kavernom bestand.

Medizinischer Hintergrund von Herrn Ru.

Für die Risikoprüfung war nicht nur ein einzelner Befund relevant. Entscheidend war das Gesamtbild: Welche Auffälligkeiten bestanden fort, welche Beschwerden waren abgeklungen und welche Fragen waren noch offen? Die folgende Zusammenfassung beruht auf den vorliegenden Arztberichten und der von Herrn Ru. erstellten Gesundheitsübersicht.

Kavernom und Ohrgeräusche

Ein kleines Kavernom im rechten Seitenventrikel des Gehirns war nach den Unterlagen bereits seit etwa 2010 als Zufallsbefund bekannt. Das MRT vom Oktober 2024 zeigte es im Vergleich zur Voruntersuchung von Januar 2019 unverändert und mit etwa 7 mm Größe. Bei der neurochirurgischen Vorstellung wurden keine neurologischen Ausfälle dokumentiert. Laut Arztbrief bestand keine Behandlungsindikation; strukturierte MRT-Kontrollen wurden ebenfalls nicht für erforderlich gehalten.

Der Anlass für die HNO-Abklärung im Jahr 2024 war ein linksseitiger Tinnitus. Hörtests, Untersuchungen der Mittelohrfunktion und ein MRT dienten unter anderem dazu, eine verdächtige Veränderung im Bereich des Hörnervs auszuschließen. Laut Gesundheitsübersicht klang der Tinnitus später ab oder wurde zumindest nicht mehr bewusst wahrgenommen.

Davon zu unterscheiden ist ein neues linksseitiges Fiepen, das nach Angaben von Herrn Ru. Mitte Mai 2026 nach einer außergewöhnlich lauten Musikveranstaltung auftrat. Zum Zeitpunkt der Übersicht war es noch nicht ärztlich untersucht worden. Ein Zusammenhang mit dem Ereignis oder dem bekannten Kavernom war deshalb noch nicht geklärt.

Magen-Darm-Befunde

Refluxbeschwerden und ein Zwerchfellbruch waren nach der Übersicht schon länger bekannt. Im November 2025 wurden wegen wiederkehrender Refluxbeschwerden und Bauchbeschwerden eine Magen- und Darmspiegelung durchgeführt. Dabei wurden eine nicht-erosive Typ-B-Gastritis, eine kleine axiale Hiatushernie von etwa 2 cm und eine minimal ausgeprägte Divertikulose beschrieben.

Zwei kleine Darmpolypen wurden entfernt. Die feingewebliche Untersuchung beschrieb einen vollständig entfernten tubulären Polypen mit leichtgradiger Dysplasie sowie einen hyperplastischen Polypen. Hinweise auf höhergradige Dysplasien oder Invasivität fanden sich im Befund nicht. Der gastroenterologische Bericht empfahl die nächste Darmspiegelung in fünf Jahren. Die Gesundheitsübersicht hält fest, dass die akuten Magenbeschwerden und die Magenschleimhautentzündung abgeklungen sind; Zwerchfellbruch und Divertikel bestehen als Befunde fort. Eine Helicobacter-Infektion wird in der Übersicht als ausgeheilt geführt. Als aktuelle Medikation nennt sie Omeprazol beziehungsweise Pantoprazol 20 mg bei Bedarf, im Durchschnitt ein bis zwei Einnahmen pro Woche.

Weitere Untersuchungen und Befunde

  • Urologie: Vorübergehende Beschwerden wurden zwischen 2021 und 2025 wiederholt abgeklärt. Eine Verengung der Harnröhre wurde ambulant behandelt; die Beschwerden klangen danach ab. Nierenstein, Harnabflussstörung und weitere im Rahmen der Abklärung geprüfte Ursachen wurden ausgeschlossen. Ein Harnwegsinfekt Ende 2025 ist laut Übersicht ausgeheilt. Bei der urologischen Kontrolle im Juli 2026 bestanden demnach keine Beschwerden oder neuen Befunde; eine Spermatozele rechts wurde kontrolliert.
  • Rücken, Füße und Knochendichte: Eine Skoliose besteht als körperlicher Befund fort. Im Juli 2026 wurden Nacken- und Rückenschmerzen behandelt; zu diesem Zeitpunkt bestanden laut Übersicht noch Beschwerden. Eine 2021 nach einer Fußverletzung festgestellte verminderte Knochendichte wird beobachtet, ohne dass damit verbundene Beschwerden angegeben wurden. Die Fußverletzung ist ausgeheilt. Frühere Sehnen- und Fußbeschwerden klangen ab; Fußform und Fersensporn können als körperliche Befunde fortbestehen.
  • Weitere Vorsorge und Infekte: Ein Gesundheits-Check-up 2021/2022 ergab keinen behandlungsbedürftigen Befund; sportliche Aktivitäten wurden anschließend beschwerdefrei wieder aufgenommen. Ein Vitamin-D-Mangel wurde ausgeglichen. Erkältungen, eine Mandelentzündung und COVID-Erkrankungen sind laut Übersicht abgeklungen.
  • Augen und Haut: Ein früheres Netzhautloch am linken Auge wurde vor etwa 20 Jahren mit Laser behandelt und war bei den späteren Kontrollen stabil. Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung bestehen fort; ein erneuter Behandlungsbedarf wurde bei den Kontrollen nicht festgestellt. Hautkrebsvorsorgen blieben ohne weiteren Behandlungsbedarf, eine frühere Wundinfektion ist ausgeheilt.

Eine hilfreiche Gesundheitsübersicht

Herr Ru stellte eine sehr gut ausgearbeitete Übersicht seiner Krankengeschichte zur Verfügung. Sie führte die Angaben nicht einfach als unsortierte Liste auf, sondern ordnete sie zeitlich und nach Fachrichtung. Zu den einzelnen Zeiträumen waren jeweils Anlass, Untersuchungen oder Behandlungen, Diagnosen und der aktuelle Status beschrieben.

Besonders hilfreich war die Unterscheidung zwischen Beschwerden, die abgeklungen oder ausgeheilt waren, Befunden, die weiterhin bestehen, und Punkten, die noch nicht abschließend ärztlich abgeklärt waren. Zusammen mit den passenden Befundberichten ließ sich so nachvollziehen, welche Informationen für die Risikoprüfung relevant waren – und wo noch eine offene Frage bestand.

Warum die Versicherer unterschiedlich entschieden

Die Rückmeldungen auf die Risikovoranfrage fielen unterschiedlich aus: Einige Versicherer lehnten ab, andere wollten zunächst die Untersuchung des neu aufgetretenen Ohrgeräuschs abwarten. Ein Versicherer formulierte seine Einschätzung so:

„Da bereits ein Kavernom festgestellt wurde, müssen wir hier erst die Untersuchung des neu aufgetretenen ‚fiepen‘ abwarten. Es kann natürlich in dem Zusammenhang mit der Veranstaltung gelegen haben, es kann sich hier aber auch um ein neu aufgetretenes Symptom des Kavernoms handeln.“

Die Aussage zeigt, warum eine noch ungeklärte Beschwerde bei der Risikoprüfung eine Rolle spielen kann: Der Versicherer wollte zunächst weitere medizinische Informationen abwarten. Das ist eine Einschätzung dieses Versicherers und keine ärztliche Diagnose. Ein anderer Versicherer bewertete die vorliegenden Angaben anders und bot eine normale Annahme an.

Professionelle Beratung und Vermittlung macht den Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz Kavernom möglich

Zunächst wurden die gesammelten gesundheitlichen Daten, Angaben zur Person, familiärer Situation, Beruf und Lebensstil in Form von Fragebögen und einer tabellarischen Übersicht festgehalten. Die gesundheitlichen Daten wurden durch die ärztlichen Befunde belegt. Die Daten wurden anonymisiert als Risikoanfrage an verschiedene Versicherer übermittelt, um eine Prüfung der Annahmechancen und Konditionen ohne Risiko einer Antragsablehnung oder eines HIS-Eintrags zu ermöglichen.

Am Ende hat ein Versicherer mit Niederlassung in Stuttgart ein konkretes Angebot ohne Risikozuschlag für Herrn Ru. abgegeben, dass Herr Ru. annahm.


Die Vertragsdaten lauten:
● Versicherer: Versicherer aus Stuttgart
● Versicherungssumme: 400.000 Euro
● Versicherungsdauer: 17 Jahre
● monatl. Beitrag: 100,79 Euro


Mit diesem Vertragsabschluss wurde die Familie von Herrn Ru. über den gewünschten Zeitraum finanziell abgesichert.

Kontaktieren Sie mich gern:

Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.