Aus der Praxis:
Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildenden trotz ADHS, Allergien & Osteochondrom

Ein Vater wandte sich an uns, weil er für seinen Sohn – Auszubildender zum Sport- und Gesundheitskaufmann – eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte. Die Herausforderung: Der Sohn weist mehrere Vorerkrankungen auf, darunter eine über Jahre dokumentierte ADHS‑Symptomatik, Allergien, ein Osteochondrom sowie diverse ausgeheilte Sportverletzungen.
Gerade die ADHS‑Historie führte bei fast allen Versicherern zu einer sofortigen Ablehnung.

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Ausgangssituation: Azubi mit ADHS‑Historie

Der Sohn von Herr C. befindet sich in der Ausbildung zum Sport- und Gesundheitskaufmann. Der Beruf ist körperlich geprägt (ca. 80 % körperliche Tätigkeit) und damit aus Sicht der Versicherer ohnehin risikoreicher.

Der entscheidende Punkt: ADHS über mehrere Jahre

Über einen Zeitraum von mehreren Jahren bestand eine Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS), die ambulant behandelt wurde. Auch wenn heute Beschwerdefreiheit besteht, wird ADHS in der BU‑Risikoprüfung grundsätzlich als psychische Vorerkrankung eingestuft – und gehört damit zu den stärksten Ablehnungsfaktoren überhaupt.

Viele Versicherer lehnen ADHS grundsätzlich ab, unabhängig von:

  • Schweregrad
  • Verlauf
  • Therapieform
  • aktuellem Zustand

Damit war klar: Ohne professionelle Voranfrage wäre ein normaler Abschluss nahezu ausgeschlossen.

Weitere gesundheitliche Besonderheiten

Neben ADHS lagen folgende Punkte vor:

  • Gräser- und Pollenallergie
  • Nussallergie mit deutlichen Reaktionen
  • Osteochondrom am rechten Oberschenkelknochen → gutartig, ohne Beschwerden
  • Mehrere ausgeheilte Sportverletzungen → u. a. Fraktur, Verstauchungen, Muskelzerrungen, Muskelfaserriss
  • keine stationären Aufenthalte, keine Operationen

Für sich genommen wären diese Punkte häufig noch versicherbar – in Kombination mit ADHS führten sie jedoch bei fast allen Versicherern zur Ablehnung.

Lösungssuche:
Unser Vorgehen einer anonymisierten Voranfrage

Um unnötige Ablehnungen zu vermeiden, führten wir eine anonymisierte Ausschreibung bei einer Vielzahl von Versicherern durch. Dabei wurden alle medizinischen Angaben vollständig, strukturiert und nachvollziehbar aufbereitet.

Das Ergebnis war eindeutig:

Die meisten Versicherer lehnten aufgrund der ADHS‑Historie ab.

Psychische Erkrankungen – selbst wenn sie behandlungs-und beschwerdefrei sind – gehören zu den sensibelsten Themen in der BU‑Risikoprüfung.

Ergebnis: Normale Annahme trotz ADHS

Ein Versicherer mit Niederlassung in Neu‑Isenburg war bereit, den jungen Mann normal anzunehmen – ohne Zuschlag, ohne Ausschluss, ohne Einschränkungen.

Damit konnte der Vertrag erfolgreich abgeschlossen werden.

So sieht die abgeschlossene Absicherung aus:

  • Berufsunfähigkeitsrente: 1.500 € monatlich
  • Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall: 1 %
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel: eingeschlossen
  • Versicherungsdauer: bis zum 67. Lebensjahr
  • Beitrag: 87,88 € monatlich

Für den Sohn bedeutet das:

  • BU‑Schutz trotz ADHS‑Historie
  • keine Ausschlüsse
  • keine Risikozuschläge
  • langfristige Absicherung bis zum Rentenalter

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

Unsere Erfahrung zeigt, dass auch bei Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Wir prüfen individuell die Optionen, vergleichen Angebote und begleiten Sie professionell beim Abschluss. Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung, um auch in schwierigen Fällen die bestmögliche Absicherung zu erhalten.