Aus der Praxis:
Risikolebensversicherung trotz Klettersteig‑ und Höhlensport
Herr Mö., 57 Jahre alt, ledig und Vater zweier erwachsener Kinder, arbeitet seit vielen Jahren als Systemingenieur mit 100 % Bürotätigkeit. Für einen noch laufenden Immobilienkredit benötigte er eine Risikolebensversicherung, um seine Familie finanziell abzusichern. Was zunächst nach einem unkomplizierten Antrag aussah, entwickelte sich schnell zu einer Herausforderung: Sein umfangreiches Engagement im Bergsport – insbesondere Klettersteige, Höhlenbegehungen und Seilzugangstechniken – führte bei vielen Versicherern zu Ablehnungen oder extrem hohen Zuschlägen.
In diesem Praxisfall zeigen wir, wie trotz dieser Ausgangslage eine Annahme möglich wurde.

Wir sind auf „schwere Fälle“ spezialisiert
Im Falle einer Vorerkrankung kann es zu Antragsablehnungen kommen. Um das zu vermeiden, unterstützen wir Sie gern beim Versicherungsabschluss – vertrauensvoll und kompetent.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
Kontaktieren Sie mich gern:
Die Ausgangssituation: Absicherung eines Immobilienkredits
Herr Mö. suchte eine Risikolebensversicherung über 100.000 €, um einen bestehenden Immobilienkredit abzusichern. Gesundheitlich ist er in sehr gutem Zustand, Nichtraucher, normalgewichtig und ohne relevante Vorerkrankungen. Die Herausforderung lag daher nicht im medizinischen Bereich, sondern in seinen Hobbys.
Der Risikofaktor: Klettersteige, Höhlenbegehungen & Seilzugangstechnik
Herr Mö. betreibt seit 2013 regelmäßig anspruchsvolle Bergsportarten. Dazu gehören:
Er nutzt dabei stets professionelle Sicherungstechnik (Helm, Sitz‑ und Hüftgurt, redundante Seilsicherung, Klettersteigset) und trainiert regelmäßig mit Industriekletterern.
Trotzdem gilt dieser Sport aus Sicht vieler Versicherer als erhöhtes Todesfallrisiko, insbesondere:
Daher kam es bei der anonymisierten Ausschreibung zu:
Vorsicht: Bergsport niemals verschweigen
Bei der Gesundheitsprüfung müssen alle risikorelevanten Hobbys vollständig angegeben werden. Eine Verschleierung kann zur Leistungsverweigerung im Todesfall führen oder bei Bekanntwerden zu einem Rücktritt des Versicherers vom Vertrag mit Einbehalt der bis dahin gezahlten Beiträge.
Exkurs:
Warum Bergsport für Versicherer ein Risiko darstellt
Versicherer bewerten Bergsportarten nach der statistischen Unfallhäufigkeit. Risikoerhöhend wirken:
Je höher die technische Komplexität und je größer die Höhe oder Tiefe, desto höher kalkulieren Versicherer das Risiko.
Abschluss der Risikolebensversicherung – dank professioneller Beratung
Trotz der Ablehnungen oder teilweise hohen Risikozuschlägen aufgrund des Bergsports verschiedener Versicherer konnte ein Versicherer aus Stuttgart eine Annahme anbieten – ohne Zuschlag, jedoch mit einer Bergsteigerklausel, die den Versicherungsschutz klar definiert.
Die Bergsteigerklausel im Überblick
Der Versicherungsschutz gilt:
Für Herrn Mö. war diese Einschränkung akzeptabel, da sie exakt seinem tatsächlichen Aktivitätsprofil entspricht.
Bemerkenswert: Der gleiche Versicherer hatte ihn laut Kundenaussage vor Jahren bereits einmal abgelehnt – diesmal jedoch, dank sauberer Aufbereitung und anonymisierter Voranfrage, erfolgte die Annahme.
Vertragsdetails:

Sprechen Sie uns gern an
Wir prüfen für Sie, welche Versicherer passende Angebote für den Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung auch bei risikoreichen Hobbys anbieten würden. Fordern Sie jederzeit gern Ihr kostenloses Angebot bei uns an.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
Kontaktieren Sie mich gern:
Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen
In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.
