Berufsunfähigkeitsversicherung:
Spezialkonzepte für Ärzte

von Holger Schnittker
Geschäftsführer der Schnittker Versicherungsmakler GmbH und mit über 30 Jahren Erfahrung in der Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte für Sie tätig.
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Wer kann sich über die Konzepte versichern?
Wir bieten Ihnen zwei Spezialkonzepte in der Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative zu den Standardlösungen der Versicherer für die Absicherung von Ärzten:
Spezialkonzept #1 für:
Darüber hinaus können mitversichert werden:
Spezialkonzept #2 für:
Wichtige Arztklauseln sind berücksichtigt
Wichtige Klauseln für Ärzte – sogenannte Arztklauseln wie die Infektionsklausel und die Umorganisationsklausel – sind in beiden BU-Sonderkonzepten berücksichtigt.
Infektionsklausel
Die Infektionsklausel ist insbesondere für Ärztinnen, Ärzte und Beschäftigte im Pflegebereich relevant. Sie kommt zur Anwendung, wenn von versicherten medizinischen Fachkräften eine potenzielle Infektionsgefahr für andere Personen ausgeht und aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots für mindestens sechs Monate keine Berufsausübung möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund einer ansteckenden Erkrankung ein Berufsverbot ausgesprochen wird.
Bei Human- und Zahnärzten, Medizinstudierenden sowie Pflegepersonal genügt es, wenn sich das Tätigkeitsverbot ausschließlich auf die Behandlung, Versorgung oder Betreuung von Patienten bezieht. Die Infektionsklausel gewährleistet in solchen Situationen den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn die betroffene Person gesundheitlich weiterhin arbeitsfähig wäre.
Umorganisationsklausel
Die Umorganisationsklausel ist vor allem für selbstständig tätige Medizinerinnen und Mediziner relevant. Sie betrifft Fälle, in denen geprüft wird, ob der Betrieb im Falle einer Berufsunfähigkeit so umgestaltet werden kann, dass die versicherte Person weiterhin eine ihrer Position als Praxisinhaber angemessene Tätigkeit ausüben kann. Eine solche Umorganisation muss jedoch sowohl zumutbar als auch betrieblich sinnvoll sein.
Ihr Vorteil: Reduzierte Gesundheitsfragen
Wir können Ihnen einen deutlich vereinfachten Zugang zu diesen Spezialkonzepten anbieten dank reduzierter Gesundheitsfragen und kürzerer Abfragezeiträume.
Reduzierter Umfang der Gesundheitsfragen
Wenn weniger oder weniger detaillierte Krankheiten abgefragt werden, sinkt das Risiko, dass frühere oder seltene gesundheitliche Beschwerden zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder zu einer Ablehnung führen. Dadurch kann der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung erleichtert werden – insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen, die bei einer regulären Antragsprüfung relevant gewesen wären. Ein Beispiel für den Vorteil dieser Lösung: Absicherung trotz Skoliose und niedrigem BMI
Kürzere Abfragezeiträume
Werden Gesundheitsfragen nur für einen begrenzten Zeitraum in der Vergangenheit gestellt, müssen weiter zurückliegende Erkrankungen nicht angegeben werden. Das erhöht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag ohne Einschränkungen angenommen wird. Zudem verringert es die Gefahr, versehentlich unvollständige Angaben zu machen, was später zu Problemen beim Versicherungsschutz führen könnte.
Beide BU-Spezialkonzepte im Überblick
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in Sachen BU für Ärzte
Im Falle einer Zusammenarbeit mit uns können Sie sich folgender Dinge sicher sein:

Sprechen Sie uns gern an
Wir prüfen für Sie, ob eines unserer beiden Spezialkonzepte auch für Sie in Frage kommt. Kontaktieren Sie uns dazu gerne per Kontaktformular oder einfach telefonisch.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
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