Risikolebensversicherung
Abschluss trotz gefährlicher Hobbys – Automobilsport

Interessenten einer Risikolebensversicherung müssen bei der Anfrage nicht nur umfangreiche Angaben zu Vorerkrankungen und vergangenen Arbeitsunfähigkeiten angeben. Auch Daten zum Lebensstil wie Nikotin- und Alkoholkonsum, sowie potenziell gefährliche Hobbys erfragen die Versicherer. Dies dient dazu, das Gesundheitsrisiko der zu versichernden Person einzuschätzen und zu prüfen, ob die Hobbys oder Sportarten des Versicherungsinteressenten negativ auf dessen Lebenserwartung einwirken könnten. Wir haben einen Überblick über solche Hobbys erstellt, die womöglich als gefährlich eingestuft werden können.

Automobilsport als Risikofaktor

Motorsport lässt sich in vielen Formen ausüben und nicht jede davon trägt das gleiche Risiko. Daher wird jeder Antrag individuell geprüft, ob ein Zuschlag oder sogar eine Ausschlussklausel greift. Generell gilt aber, dass Sportarten, die als Wettbewerb ausgeübt werden, in den meisten Fällen Risikozuschläge oder eine Antragsablehnung zur Folge haben. Im Folgenden haben wir einige Hobbys in Verbindung mit Automobilsport aufgelistet, für die Versicherer Zuschläge berechnen können, oder für die es eine Ausschlussklausel gibt.

Auto-Slalom wird in der Regel als eine Form des Fahrtrainings oder Breitensport behandelt und hat daher keine Risikozuschläge oder eine Antragsablehnung zur Folge.

Generell ist es möglich, eine Risikolebensversicherung anzutreten, obwohl man Autorennen fährt, bei denen Drängeln und Kollision akzeptiert werden. Durch das gesteigerte Risiko für Unfälle und Verletzungen, sollte man aber mit Risikozuschlägen um die 2‰ rechnen.

Ein Motorsportwettbewerb, der nicht auf die Schnelligkeit des Fahrzeuges ausgelegt ist, stellt in der Regel kein erhöhtes Risiko dar und wird daher von den meisten Versicherern ohne Zuschläge angenommen.

Go-Kart-Fahren als Hobby wird in der Regel erst überprüft, wenn mit dem Fahrzeug regelmäßig Rennen gefahren werden. Hier kann es also zu Nachfragen der Versicherer kommen, mit welcher Häufigkeit und zu welchem Zweck das Go-Kart aus der Garage geholt wird. Werden Rennen gefahren, kann ein Risikozuschlag von etwa 2‰ berechnet werden.

Der Besitz eines Oldtimers oder Traktor wird sich in der Regel nicht auf den Tarif einer Risikolebensversicherung auswirken. Anders sieht es aus, wenn mit diesen Rennen gefahren werden: Handelt es sich um eine Gleichmäßigkeitsprüfung, wird dies wohl nicht mit Zuschlägen geahndet, bei anderen Formen von Rennen können aber Beitragszuschläge verlangt werden oder eine Ausschlussklausel greifen.

Rundstreckenrennen oder Langstreckenrennen sind sehr riskant: Der Antrag kann unter Umständen abgelehnt werden. Die Verletzungsgefahr, die durch andere Teilnehmer im Rennen noch verstärkt wird, ist sehr hoch, weshalb auch beim erfolgreichen Abschluss Risikozuschläge über 10‰ verlangt werden können, die sich erheblich auf die monatlichen Beiträge auswirken. Als Formel 1 Fahrer sollte man immer mit einer individuellen Risikoprüfung rechnen.

Risikovoranfrage beim Abschluss einer Risikolebensversicherung

Wenn eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden soll, lohnt es sich, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen, um in der individuellen Situation am besten versichert zu sein. Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage können wir Ihre Daten mehreren Versicherern gleichzeitig anonymisiert zukommen lassen und so die Bereitschaft erfragen, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz gewährt werden würde. So erhalten Sie einen unverbindlichen Überblick über die Bedingungen und Anforderungen der Versicherungsunternehmen, ohne, dass diese Rückschlüsse auf Ihre Person machen können. Durch die anonymisierte Risikovoranfrage müssen Sie auch bei einer Antragsablehnung zu keinem Zeitpunkt befürchten, in die Sonderwagniskartei aufgenommen zu werden.

Spezielle Lösungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Einige Versicherer bieten spezielle Sonderlösungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung an, bei denen die zu beantwortenden Fragen reduziert werden. Manche Sonderaktionen verzichten dabei ganz auf Fragen zu gefährlichen Hobbys. Wir prüfen immer, ob es für Ihren Versicherungsfall eine Sonderaktion gibt.

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