Risikolebensversicherung
Abschluss trotz gefährlicher Hobbys – Wintersport

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen oft viele Fragebögen ausgefüllt werden. Diese dienen dazu, den Versicherungs­unternehmen eine Einschätzung über das gesundheitliche Risiko und die Lebenserwartung der zu versichernden Person zu ermöglichen. Neben Vorerkrankungen müssen also auch potenziell gefährliche Hobbys angegeben werden, die zu Risikozuschlägen oder sogar einer Antrags­ablehnung führen können. Auch im Wintersport gibt es einige solcher Hobbys, weshalb man bei der Antragsstellung unbedingt genau angeben sollte, welche Sportart man betreibt.

Wintersport als Risikofaktor

Auf ausgewiesenen Pisten sind beliebte Wintersportarten wie Skifahren, Snowboard oder Langlauf auch mit Wettbewerbsteilnahme in der Regel kein Problem für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Auch gelegentliches Schneewandern oder Eislaufen zählt zum Breitensport und ist in den meisten Tarifen automatisch mitversichert. Im Folgenden haben wir einige weniger gängige Hobbys in Verbindung mit Wintersport zusammengetragen, die beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Hürde werden können.

Unterschiedliche Versicherer bewerten Eishockey verschieden: Einige Versicherungsunternehmen verlangen keine Risikozuschläge, andere möchten einen Zuschlag von wenigen Promille auf den Normaltarif. Es lohnt sich also, mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen.

Extrem steiles offenes Gelände stellt eine besondere Gefahr dar, weshalb die meisten Versicherer einen Antrag eher ablehnen werden.

Als reine Freizeitaktivität kann das Freeriding abseits von Pisten mit Risikozuschlägen etwa 1‰ versichert werden. Kommen Wettbewerbe hinzu, wird es schwieriger: Nur wenige Versicherer sind bereit, in der Wettbewerbsausführung Versicherungsschutz zu gewähren.

Durch die unterschiedlichen Disziplinen, die beim Freestyle-Ski zusammentreffen, bedarf es in der Regel eine individuelle Prüfung, um die Höhe des Risikozuschlags auf den Normaltarif zu ermitteln.

Je nach Versicherer kann Skispringen normal oder mit Risikozuschlägen versichert werden. Auch hier kommt es darauf an, ob das Skispringen gelegentlich in der Freizeit, als Wettbewerb oder beruflich ausgeübt wird, und bedarf in der Regel einer individuellen Prüfung.

Das Bergsteigen auf Skiern abseits der Skipisten kann in einer Risikolebensversicherung versichert werden, man sollte jedoch mit Risikozuschlägen von bis zu 1‰ rechnen.

Diese beiden Freizeitaktivitäten können zu Zuschlägen von bis zu 1‰ auf den Normaltarif der Risikolebensversicherung führen.

Beim Trickski kommt es auf die Form und Intensität an, mit der die Sportart ausgeübt wird. Häufig stellen die Versicherungsunternehmen dazu Nachfragen an und entscheiden individuell, ob Versicherungsschutz gewährt wird. In den meisten Fällen sollte man aber mit Risikozuschlägen rechnen.

Risikovoranfrage beim Abschluss einer Risikolebensversicherung

Um in Ihrer individuellen Situation die beste Versicherung abzuschließen, lohnt es sich, mehrere Angebote miteinander auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergleichen. Mithilfe der anonymisierten Risikovoranfrage können wir die Konditionen mehrere Versicherer gleichzeitig erfragen. Sie erhalten so einen unverbindlichen Überblick über die Bedingungen und Anforderungen der Versicherungsunternehmen, ohne, dass diese Rückschlüsse auf Ihre Person machen können. Durch die anonymisierte Risikovoranfrage müssen Sie auch bei einer Antragsablehnung zu keinem Zeitpunkt befürchten, in die Sonderwagniskartei aufgenommen zu werden und können sich zwischen den Angeboten beliebig entscheiden.

Sonderaktionen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Einige Versicherer bieten spezielle Sonderlösungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung an, bei denen die zu beantwortenden Fragen reduziert werden. Diese Sonderaktionen sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Manche verzichten dabei ganz auf Fragen zu gefährlichen Hobbys oder bitten Sie nicht, ihre Form des Wintersports zu erläutern. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Versicherungsfall eine Sonderaktion in Frage kommt.

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