Wohngebäudeversicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden an einer Immobilie

Mit der Wohngebäudeversicherung können Schäden, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen, finanziell abgesichert werden. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften. Da die Wohngebäudeversicherung eine Neuwertversicherung ist, wird im Schadenfall der komplette Neuwert der zerstörten Sachen erstattet. Auch für nicht zerstörte, sondern nur beschädigte Sachen trägt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit einer Wohngebäudeversicherung sind nicht nur das Gebäude, sondern auch Gebäudezubehör, Grundstücksbestandteile sowie das Versicherungsgrundstück abgesichert.
  • Typische Gefahren wie Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser sind auch einzeln versicherbar. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz zum Beispiel um Elementargefahren erweitert werden.
  • Versicherungswert und Versicherungssumme sollten gleich sein, müssen aber ggf. mit der Zeit angepasst werden, etwa wenn sich bauliche Maßnahmen der Versicherungswert erhöht.

Was genau ist versichert?

Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, sichert die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Wohngebäude selbst ab, das heißt also ein Gebäude, das mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus zählen zum Versicherungsumfang:

  • Gebäudebestandteile, das heißt diejenigen Sachen, die fest mit Gebäude verbunden sind (z. B. Einbauküchen)
  • Gebäudezubehör, das heißt diejenigen Sachen, die zwar beweglich sind, aber überwiegend der Instandhaltung des Gebäudes dienen bzw. den Wohnzweck ausdrücklich unterstreichen (z. B. Müllboxen und Klingelanlagen)
  • Grundstücksbestandteile, das heißt diejenigen Sachen, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind (z. B. Terrassen)
  • Versicherungsgrundstück, das heißt das Flurstück, auf dem das Wohngebäude steht

Obwohl damit zwar ein weitreichender Versicherungsumfang möglich ist, sollten auch hier eventuelle Ausnahmen im Vorfeld bedacht werden. Zu diesen zählen ferner Photovoltaikanlagen, die zwar fest mit dem Gebäude fest verbunden sind, dennoch aber einer eigenen Absicherung bedürfen.

Welche Gefahren sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Typische Gefahren, gegen die Wohngebäude abgesichert werden, sind:

  • Feuer (u. a. Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (u. a. Rohrbruch, Frostschäden an Rohrleitungen)
  • Sturm und Hagel (u. a. umfallende Bäume, Beschädigungen durch Hagelschlag)

Es besteht die Möglichkeit, diese Gefahren entweder separat oder in Form einer einzigen Police zu versichern. Im letzteren Fall wird von einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gesprochen. Darüber hinaus können auch Elementargefahren anderer Art versichert werden, beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen.

Ein weiterer Baustein ist der Einschluss der Versicherung von sogenannten Unbenannten Gefahren. Damit sind alle Gefahren versichert die nicht in den vorgenannten Bausteinen versichert werden können und nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Ein weiterer Baustein in der Wohngebäudeversicherung ist der Einschluss der Glasversicherung. In der Regel wird dieser Baustein nur bei großen Glasflächen mitversichert.

Was ist beim Versicherungswert und der Versicherungssumme zu beachten?

Der Versicherungswert stellt die Grundlage der Entschädigungsberechnung dar. Er ist gewissermaßen auch der Richtwert für die Versicherungssumme. Wird nämlich die Versicherungssumme gleich hoch wie der Versicherungswert festgelegt, liegt weder eine Über- noch eine Unterversicherung vor. Doch auch wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, können bauliche Maßnahmen dazu führen, dass dieser Wert angepasst werden muss.

Wir empfehlen aus diesem Grund, alle Wert steigernden Veränderungen unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Andernfalls wäre das Gebäude dann unterversichert, was im Schadenfall eine verminderte Kostenerstattung seitens des Versicherers zur Folge hätte. Zur grundsätzlichen Ermittlung des Versicherungswertes bieten die Versicherer Hilfsmitteln in Form von Fragebögen an. Obwohl die Wertermittlung manchem sehr abstrakt vorkommt, sind sie doch ein sehr geeignetes Hilfsmittel. Alternativ besteht die Möglichkeit den Wert des Gebäudes durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, was aber in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Manche Versicherer bieten an kostenfrei eine Wertermittlung durchzuführen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Versicherungsumfang: Welche Gefahren sollten versichert sein (Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, unbenannte Gefahren, Glas
  • Möglichen Erweiterungen des Versicherungsschutzes:
  • Versicherung von erneuerbaren Energien
  • Schutzbrief/Notfallservice,
  • Einschluss Photovoltaik-Deckung
  • Versicherungssumme
  • Baujahr
  • Bauart (Massiv- oder Fertighaus, Holzhaus)
  • Bedachung hart = z. B. Ziegel, weich = z. B. Reetdach
  • Standort / Gefahrenzone für die Gefahren Leistungswasser, Sturm und Elementarschäden
  • Selbstbeteiligung
  • Vorschäden

Eine grobe Kalkulation: Ein Wohnhaus in massiver Bauweise mit harter Bedachung ca. 20 Jahre alt kostet für die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel ca. 1,5 Promille des Neuwertes p.a. Das würde bei einem Haus mit einem Neubauwert von 500.000 € eine Jahresprämie von 750 € bedeuten.

Private Wohngebäudeversicherungen im Leistungsvergleich

In der folgenden Übersicht finden Sie einen Versicherungsvergleich zwischen den Leistungen einzelner Anbieter von Wohngebäudeversicherungen. Beachten Sie dabei, dass es teilweise Sonderkonzepte sind, die so nicht immer direkt bei dem Versicherer verfügbar sind.

Bei Interesse an entsprechenden Angeboten wenden Sie sich gerne an uns.

VersichererAIG – DeckungskonzeptAlte Leipziger / Hallesche – DeckungskonzeptAllianz – BasisAllianz – SmartAllianz – KomfortAllianz – Premium (AllRisk-Tarif)AXA – AXA BasisAXA – AXA KompaktAXA – AXA Komfort DeckungskonzeptBarmeniaGothaer (Tarife Barmenia / Adcuri) – Top (Quadratmeter-Tarif)BarmeniaGothaer (Tarife Barmenia / Adcuri) – Top (Summen-Tarif)BarmeniaGothaer (Tarife Barmenia / Adcuri) – Premium (Quadratmeter-Tarif)BarmeniaGothaer (Tarife Barmenia / Adcuri) – Premium (Summen-Tarif)BarmeniaGothaer (Tarife Barmenia / Adcuri) – DeckungskonzeptBarmeniaGothaer (Tarife Barmenia / Adcuri) – DeckungskonzeptBayerische Hausbesitzer – DeckungskonzeptConcordia (Concordia oeco LV / BHW) – Deckungskonzept (Quadratmeter-Tarif)Dialog (Advocard) – Klassik (Quadratmeter-Tarif / Ein-/Zweifamilienhaus)Dialog (Advocard) – Klassik (Summen-Tarif / Mehrfamilienhaus)Dialog (Advocard) – Premium (Quadratmeter-Tarif / Ein-/Zweifamilienhaus)Dialog (Advocard) – Premium (Summen-Tarif / Mehrfamilienhaus)DOMCURA – Einfamilienhauskonzept Standard-Schutz (Quadratmeter-Tarif)DOMCURA – Einfamilienhauskonzept Komfort-Schutz (Quadratmeter-Tarif)DOMCURA – Einfamilienhauskonzept Top-Schutz (Quadratmeter-Tarif)DOMCURA – Einfamilienhauskonzept Exklusiv-Schutz (Quadratmeter-Tarif)GEV Grundeigentümer – Protect+ BasisGEV Grundeigentümer – Protect+ KompaktGEV Grundeigentümer – Protect+ PremiumHDI – KomfortHDI – PremiumInterRisk – L-KonzeptInterRisk – XL-KonzeptInterRisk – XXL-KonzeptNV – Wohnhausmax 2.0NV – WohnhausSpar 2.0NV – DeckungskonzeptPremium 2.0Rhion – StandardRhion – PlusRhion – PremiumR+V (KRAVAG) – Classic-TarifR+V (KRAVAG) – Comfort-TarifVHV – Klassik-GarantVHV – Klassik-Garant plus Zusatzbaustein ExklusivVHV – Klassik-Garant plus Zusatzbaustein Exklusiv mit Best-Leistungs-GarantieVKB Versicherungskammer – Vario 2025Württembergische (AdamRiese) – GutWürttembergische (AdamRiese) – BesserWürttembergische (AdamRiese) – Riesig
StandStand 11/2018Stand 01/2026Stand 10/2019Stand 10/2019Stand 10/2019Stand 10/2019Stand 04/2022Stand 04/2022Stand 04/2025Stand 09/2021Stand 09/2021Stand 09/2021Stand 09/2021Stand 01/2024Stand 01/2024Stand 01/2026 Stand 09/2025Stand 12/2022Stand 12/2022Stand 11/2025Stand 11/2025Stand 11/2024Stand 11/2024Stand 11/2024Stand 11/2024Stand 04/2023Stand 08/2023Stand 08/2023Stand 06/2022Stand 06/2022Stand 12/2023Stand 12/2023Stand 12/2023Stand 01/2015Stand 01/2014Stand 03/2022Stand 04/2025Stand 04/2025Stand 04/2025Stand 01/2024Stand 01/2024Stand 07/2021Stand 01/2025Stand 01/2025Stand 01/2025Stand 05/2024Stand 05/2024Stand 05/2024
Deckungserweiterungen
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 20.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 20.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 1.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 30 % der Versicherungssumme, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 5.000 €, darüber hinaus Kürzung nach schwere des Verschuldens✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 10.000 €, darüber hinaus Kürzung nach schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach schwere des Verschuldens✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach schwere des Verschuldens✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 10.000 €, darüber hinausKürzung nach Schwere des Verschuldens✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens➕ bis 1.000 € (im Baustein "Premium", sofern beantragt). Ansonsten Kürzung nach Schwere des Verschuldens➕ bis 1.000 € (im Baustein "Premium", sofern beantragt). Ansonsten Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 10.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bei Schäden bis 5.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bei Schäden bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens (keine Kürzung bei versehentlicher Verletzung)🔼 bis 10.000 €, darüber hinaus Kürzung nach schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach schwere des Verschuldens✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 10.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässig unterlassener Anzeige von Gefahrerhöhung 🔼 Kürzung nach Schwere des Verschuldens, max. 20 % Leistungskürzung✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 500 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 5.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens🔼 bis 50.000 €, darüber hinaus Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens❌ Kürzung nach Schwere des Verschuldens
Unterversicherungsverzicht ✅ generell bei Teilschäden, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt✅ generell bei Teilschäden, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 50.000 €, ansonsten bei kor­rek­ter Wohn­flä­che­ner­mitt­lung; für Schäden über 50.000 €, wenn nach Vertragsabschluss durchgeführte wertsteigernde bauliche Maßnahmen in der Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist.🔼 generell für Schäden bis 50.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 50.000 €, ansonsten wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Wohn-/Nutzfläche um nicht mehr als 10 % von der tatsächlichen und korrekten Wohn-/Nutzfläche abweicht✅ generell bei Teilschäden, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 25.000 €, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 2.500 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 500 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde🔼 wenn Wertermittlung nach HDI Summenermittlung nach Fläche und Gebäudemerkmalen erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach HDI Summenermittlung nach Fläche und Gebäudemerkmalen erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde (EFH/ZFH) bzw. bei korrekter Wohn-/Gewerbeeinheitenangabe inkl. Wohn-/Nutzfläche (MFH)🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde (EFH/ZFH) bzw. bei korrekter Wohn-/Gewerbeeinheitenangabe inkl. Wohn-/Nutzfläche (MFH)🔼 wenn die Wohnfläche und Bauausstattung korrekt angegeben wurde (EFH/ZFH) bzw. bei korrekter Wohn-/Gewerbeeinheitenangabe inkl. Wohn-/Nutzfläche (MFH)🔼 generell für Schäden bis 1.000 €,ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 generell für Schäden bis 3.000 €, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 generell für Schäden bis 5.000 €, ansonsten wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 wenn Wertermittlung nach einer anerkannten Berechnungsmethode erfolgt🔼 bei kor­rek­ter Wohn­flä­che­ner­mitt­lung🔼 bei kor­rek­ter Wohn­flä­che­ner­mitt­lung🔼 generell für Schäden bis 10.000 €, ansonsten bei kor­rek­ter Wohn­flä­che­ner­mitt­lung
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate (gilt nicht, wenn die Versicherungssumme beim Vorversicherer mehr als 20 % niedriger liegt)✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate (gilt nicht, wenn die Versicherungssumme beim Vorversicherer mehr als 20 % niedriger liegt);
Konditionsdifferenzdeckung für Elementar - auch ohne vorhandene Deckung im Vorvertrag, 6 Monate wenn es im Vertrag versichert wird. Sofern Versicherungsschutz > 6 Monate gewünscht ist, ist der gesamte Zeitraum bis zum Versicherungsschutz prämienpflichtig.
➕ Ergänzungsdeckung bis 36 Monate ➕ Ergänzungsdeckung bis 36 Monate ➕ Ergänzungsdeckung bis 36 Monate ✅ Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung bis 15 Mo­na­te✅ Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung bis 15 Mo­na­te✅ Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung bis 15 Mo­na­te✅ Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung bis 15 Mo­na­te✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate (gilt nicht, wenn die Versicherungssumme beim Vorversicherer mehr als 20 % niedriger liegt)✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ohne zeitliche Begrenzung✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ohne zeitliche Begrenzung✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ohne zeitliche Begrenzung✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ohne zeitliche Begrenzung✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate🔼 nur Konditionsdifferenzdeckung bis 3 Jahre (Umbrella)🔼 nur Konditionsdifferenzdeckung bis 3 Jahre (Umbrella)🔼 nur Konditionsdifferenzdeckung bis 12 Monate; Summendifferenzdeckung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und Dokumentierung🔼 nur Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate; Summendifferenzdeckung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und Dokumentierung➕ "Mehrwertschutz" nur direkt über R+V möglich➕ "Mehrwertschutz" nur direkt über R+V möglich✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 12 Monate, max. 20.000 €✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 12 Monate, max. 20.000 €✅ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 12 Monate, max. 20.000 €
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat ✅ bis 15.000 €🔼 bis zur Versicherungssumme (kein Versicherungsschutz für Vermögensschäden)🔼 nur für einfachen Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen, mut- und böswillige Beschädigungen (inkl. Graffiti) und Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte an Zweifamilienhäusern bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €); für Wärmepumpen, Geothermie- und Photovoltaikanlagen gelten die Sublimits der Bausteine "Premium" und "Erneuerbare Energien Solar-/Geotermie- und sonstige Wärmepumpen" ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 5.000 €
Schäden durch Graffiti 🔼 bis 15.000 €, im Rahmen der Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, soweit Feuer-Gefahr beantragt✅ bis zur Versicherungssumme, im Rahmen der Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat🔼 bis 5.000 €🔼 bis 25.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 5.000 €
optional im Baustein "Premium" bis 10.000 €
✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), für Schäden am Gebäude 🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung, im Rah­men von Opfer einer po­li­zei­lich an­ge­zeig­ten Straf­tat,✅ bis zur Versicherungssumme, im Rah­men von Opfer einer po­li­zei­lich an­ge­zeig­ten Straf­tat🔼 bis 2.500 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 10.000 € (Jahreshöchstentschädigung 20.000 €)🔼 bis 10.000 € (Jahreshöchstentschädigung 20.000 €)🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 3.000 €🔼 bis 10.000 €🔼 bis 3.000 €✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 2.500 €🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 € (Selbstbeteiligung 500 €)🔼 bis 10.000 €➕ bis zu 2.500 € wahlweise bis zu 20.000 €, Selbstbeteiligung 250 € (sofern Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert ist)🔼 bis 10.000 €🔼 bis 20.000 €🔼 bis 20.000 €➕ Bis 2.000 € pro Versicherungsjahr im Baustein "Sondergefahren"🔼 bis 2.500 € (Selbstbeteiligung 500 €)✅ ohne Höchstentschädigung
Neuwerterstattung auch wenn kein Wiederaufbau erfolgt 🔼 sofern der Versicherungsnehmer pflegebedürftig oder schwerbehindert ist oder das 70. Lebensjahr vollendet habt.🔼 wenn VN im Zeitpunkt des Schadenfalls schwerbehindert oder pflegebedürftig ist oder das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Mietausfall ✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume🔼 bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume bis 50.000 €🔼 bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume bis 500.000 €✅ ohne Höchstentschädigung, bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ ohne Höchstentschädigung, bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 24 Mo­na­te für Wohn- und Ge­wer­beräu­me✅ bis 24 Mo­na­te für Wohn- und Ge­wer­beräu­me✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Mo­na­te für Wohn- und Ge­wer­beräu­me✅ bis 36 Mo­na­te für Wohn- und Ge­wer­beräu­me✅ bis 36 Monate für Wohn - und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume🔼 bis 12 Monate für Wohnräume🔼 bis 12 Monate für Wohnräume🔼 bis 24 Monate für Wohnräume🔼 bis 24 Monate für Wohnräume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 12 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume🔼 bis 24 Monate für Wohnräume🔼 bis 36 Monate für Wohnräume; bis 12 Monate für Gewerberäume🔼 bis 12 Monate für Wohnräume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume🔼 bis 24 Monate für Wohnräume🔼 bis 12 Monate für Wohnräume🔼 bis 36 Monate für Wohnräume; bis 6 Monate für Gewerberäume (max. 6.000 €)🔼 bis 18 Monate für Wohnräume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 36 Monate für Wohn- und Gewerberäume🔼 bis 24 Monate für private Wohnräume (im Baustein "Gewerblicher Mietverlust" soweit beantragt bis 24 Monate für Gewerberäume)🔼 bis 24 Monate für private Wohnräume (im Baustein "Gewerblicher Mietverlust" soweit beantragt bis 24 Monate für Gewerberäume)🔼 bis 24 Monate für Wohnräume🔼 bis 36 Monate für Wohnräume; bis 24 Monate für Gewerberäume (max. 25.000 €); bis 12 Monate für Ferienwohnung/ -haus (max. 10.000 €)🔼 bis 36 Monate für Wohnräume; bis 24 Monate für Gewerberäume (max. 25.000 €); bis 12 Monate für Ferienwohnung/ -haus (max. 10.000 €)🔼 bis 24 Monate für Wohnräume🔼 bis 12 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume✅ bis 24 Monate für Wohn- und Gewerberäume
Unterbringungskosten im versicherten Schadenfall 🔼 bis 100 € je Person und max. 500 € pro Wohnung für max. 1 Jahr, inkl. Hotelnebenkosten (Parkgebühren und WLAN)✅ bis 100 € je Person, max. 300 € pro Tag ohne zeitliche Begrenzung, inkl. Parkgebühren, WLAN, Wasch- und Bügelservice🔼 bis 50.000 €, max. 24 Monate
✅ bis 500.000 €, max. 24 Monate
✅ ohne Höchstentschädigung, max. 24 Monate
✅ ohne Höchstentschädigung, max. 24 Monate
🔼 150 € je Tag, max. 150 Tage 🔼 150 € je Tag, max. 150 Tage (im Baustein "Premium" soweit beantragt 200 € je Tag, max. 200 Tage)🔼 150 € je Tag, max. 150 Tage (im Baustein "Premium" soweit beantragt 200 € je Tag, max. 200 Tage)🔼 bis 125 € je Tag, max. 1 Jahr🔼 bis 125 € je Tag, max. 1 Jahr🔼 bis 150 € je Tag, max. 1 Jahr🔼 bis 150 € je Tag, max. 1 Jahr🔼 bis 100 € je Person, max. 500 € am Tag für max. 1 Jahr, inkl. Hotelnebenkosten (Parkgebühren, WLAN und Frühstück)🔼 bis 100 € je Person, max. 500 € am Tag für max. 1 Jahr, inkl. Hotelnebenkosten (Parkgebühren, WLAN und Frühstück)🔼 bis 150 € je Tag, für max. 12 Monate✅ bis 100 € je Person, max. 500 € am Tag für max. 2 Jahre, inkl. Hotelnebenkosten (zum Beispiel Parkgebühren und WLAN)🔼 bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), max. 100 Tage🔼 bis zur Versicherungssumme, max. 100 Tage✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), ohne zeitliche Begrenzung✅ bis zur Versicherungssumme, ohne zeitliche Begrenzung🔼 bis 50 € je Tag, max. 30 Tage🔼 bis 100 € je Tag, max. 200 Tage🔼 bis 200 € je Tag, max. 12 Monate🔼 bis 200 € je Tag, max. 12 Monate🔼 150 € je Tag, max. 150 Tage
🔼 ohne Höchstetnschädigung, bis max. 365 Tage
🔼 bis 100 € je Tag, max. 100 Tage🔼 ohne Höchstentschädigung, max. 200 Tage🔼 ohne Höchstentschädigung, max. 200 Tage🔼 ohne Höchstentschädigung, max. 200 Tage🔼 bis 50 € je Tag, max. 100 Tage🔼 bis 100 € je Tag, max. 365 Tage🔼 bis 100 € je Tag, max. 1 Jahr🔼 bis 150 € je Tag, max. 1 Jahr🔼 bis 150 € je Tag, max. 150 Tage, inkl. Frühstück🔼 bis 200 € je Tag, max. 200 Tage, inkl. Frühstück🔼 bis 100 € je Tag, max. 12 Monate🔼 bis 150 € je Tag, max. 24 Monate🔼 bis 150 € je Tag, max. 24 Monate🔼 bis 200 € je Tag, max. 365 Tage🔼 bis 100 € je Tag, max. 24 Monate🔼 bis 150 € je Tag, max. 24 Monate
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- u. Schutzkosten ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 50.000 €
🔼 bis 500.000 €
✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 50.000 €🔼 bis 50.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 50.000 €✅ 1.000.000 €✅ ohne Höchstentschädigung ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 50.000 €🔼 bis 500.000 €✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 10.000 €✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 25.000 €🔼 Aufräumungs- und Abbruchkosten ohne Höchstentschädigung; Bewegungs- und Schutzkosten bis 50.000 €✅ ohne Höchstentschädigung
Grundstücksbestandteile/-zubehör ✅ bis zur Versicherungssumme (offene Aufzählung)✅ bis zur Versicherungssumme (offene Aufzählung)🔼 bis 5.000 € (Deklaration beachten)🔼 bis 25.000 € (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis 5.000 € (Deklaration beachten)🔼 bis 5.000 € (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 bis zur Versicherungssumme(Deklaration beachten)✅ ohne Höchstentschädigung (offene Aufzählung)✅ bis zur Versicherungssumme (offene Aufzählung)🔼 bis zur Versicherungssumme (Deklaration beachten);
Gartenhäuser (keine Gewächshäuser), Geräteschuppen, Carports
und Überdachungen auf dem Versicherungsgrundstück bis 25.000 €
✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €) - (offene Aufzählung)🔼 bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis zur Versicherungssumme (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 bis 1.000 € (Deklaration beachten)🔼 bis 15.000 € (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 bis 10 % der Versicherungssumme (De­kla­ra­ti­on be­ach­ten)🔼 bis zur Versicherungssumme (De­kla­ra­ti­on be­ach­ten)🔼 bis zur Versicherungssumme (Deklaration beachten)✅ bis zur Versicherungssumme (offene Aufzählung)✅ bis zur Versicherungssumme (offene Aufzählung)🔼 bis 1.000 € (Deklaration beachten)🔼 bis 500 € (Deklaration beachten)🔼 bis 2.500 € (Deklaration beachten)🔼 bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €) - (Deklaration beachten)🔼 bis zu 30.000 € (Deklaration beachten)🔼 bis zu 30.000 € (Deklaration beachten)🔼 bis zur Versicherungssumme (Deklaration beachten)🔼 bis zur Versicherungssumme (Deklaration beachten)🔼 bis zur Versicherungssumme (Deklaration beachten)➕ im Baustein "Grundstück"🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)🔼 ohne Höchstentschädigung (Deklaration beachten)
Diebstahl von Wärmepumpen auf dem Grundstück✅ bis 15.000 €, im Rahmen der Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat ✅ bis zur Versicherungssumme, im Rahmen der Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat 🔼 bis 5.000 €✅ bis 25.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 500 €;
(im Baustein "Premium" soweit beantragt bis 5.000 € oder im Baustein "Erneuerbare Energien Solar-/Geotermie- und sonstige Wärmepumpen" soweit beantragt wählbar zwischen 3.000 € bis 150.000 €)
🔼 bis 500 €;
(im Baustein "Premium" soweit beantragt bis 5.000 € oder im Baustein "Erneuerbare Energien Solar-/Geotermie- und sonstige Wärmepumpen" soweit beantragt wählbar zwischen 3.000 € bis 150.000 €)
➕ ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 150 € über Baustein "Ergänzenden Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes"➕ bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 € über Baustein "Ergänzenden Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes"➕ ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 150 € über Baustein "Ergänzenden Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes"➕ bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 € über Baustein "Ergänzenden Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes"➕ ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 100 € über Baustein "Ergänzenden Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes"➕ bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 100 € über Baustein "Ergänzenden Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes"✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), im Rahmen der Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme➕ ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 250 € (im Baustein "Allgefahrenbaustein für Anlagen der erneuerbaren Energien")➕ ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 250 € (im Baustein "Allgefahrenbaustein für Anlagen der erneuerbaren Energien")🔼 bis 5.000 €;
(im Baustein "Allgefahrenbaustein für Anlagen der erneuerbaren Energien" soweit beantragt ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 250 €)
🔼 bis 5.000 €;
(im Baustein "Allgefahrenbaustein für Anlagen der erneuerbaren Energien" soweit beantragt ohne Höchstentschädigung, Selbstbeteiligung 250 €)
✅ bis 15.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 3.000 €🔼 bis 10.000 €✅ bis 30.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Versicherungssumme➕ bis 15.000 € (im Baustein "Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen") - Wärmepumpen bis 15 kWp➕ bis 30.000 € (im Baustein "Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen") - Wärmepumpen bis 15 kWp➕ "Diebstahl, Vandalismus und Graffiti" bis 20.000 € ✅ bis 35.000 €✅ bis 35.000 €➕ bis 30.000 € (im Baustein "Ergänzungsschutz Weitere alternative Energieanlagen")
Künftige Leistungsverbesserungen
Leistungsgarantie gegenüber Mitbewerbern (Ausschlüsse und Voraussetzungen bitte beachten) ✅ bis zur VS✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis 250.000 €✅ bis 250.000 €✅ bis 250.000 €✅ bis 250.000 €➕ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern kein Sublimit im Vergleichsvertrag des Fremdversicherers✅ bis 250.000 €✅ bis 250.000 €✅ bis 200.000 € (SB 250 €)➕ Baustein Bestleistungsgarantie➕ Baustein Bestleistungsgarantie➕ bis 250.000 €✅ bis zur VS
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate🔼 bis zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Hauptfälligkeit (Voraussetzungen beachten)🔼 bis zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Hauptfälligkeit (Voraussetzungen beachten)🔼 bis zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Hauptfälligkeit (Voraussetzungen beachten)🔼 bis zur Aufnahme eines neuen
Arbeitsverhältnisses oder einer
selbständigen Tätigkeit des
Versicherungsnehmers,
spätestens mit der zweiten auf
den Beginn der Arbeitslosigkeit
folgenden Hauptfälligkeit
(Voraussetzungen beachten)
✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate🔼 bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL ✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate✅ bis 12 Monate
Deckungserweiterung Rohbauversicherung - soweit beantragt
Umfang der Rohbauversicherung ✅ alle versicherten Gefahrengruppen✅ alle versicherten Gefahrengruppen✅ alle versicherten Gefahrengruppen✅ alle versicherten Gefahrengruppen✅ alle versicherten Gefahrengruppen✅ Alle versicherten Gefahrengruppen✅ Alle versicherten Gefahrengruppen✅ Alle versicherten Gefahrengruppen🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel✅ alle versicherten Gefahrengruppen✅ alle versicherten Gefahrengruppen🔼 Feuer ✅ alle versicherten Gefahrengruppen
🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer🔼 Feuer, Sturm/ Hagel🔼 Feuer, Sturm/ Hagel🔼 Feuer, Sturm/ Hagel🔼 Feuer 🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel 🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel 🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel🔼 Feuer🔼 Feuer🔼 Feuer🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer✅ alle versicherten Gefahrengruppen🔼 Feuer🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glas🔼 Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glas🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer, Sturm/Hagel🔼 Feuer🔼 Feuer🔼 Feuer🔼 Feuer
Dauer der Rohbauversicherung ✅ ohne zeitliche Begrenzung ✅ bis 36 Monate 🔼 bis 6 Monate 🔼 bis 6 Monate🔼 bis 6 Monate❌ Premium erst ab Bezugsfertigkeit möglich – bis dahin Deckung über Komfort✅ bis 24 Monate
✅ bis 24 Monate✅ bis 24 Monate🔼 bis 12 Monate🔼 bis 12 Monate🔼 bis 12 Monate🔼 bis 12 Monate✅ bis 12 Monate, auf Anfrage kostenlos auf 24 Monate verlängerbar ✅ bis 12 Monate, auf Anfrage kostenlos auf 24 Monate verlängerbar🔼 bis 24 Monate, wenn F, LW, St/H als Anschlussdeckung mit abgeschlossen✅ bis 24 Monate🔼 bis 12 Monate;
(die Laufzeit des Vertrages muss min. 3 Jahre sein. Die 3 Jahre beginnen ab dem Datum der Fertigstellung.)
🔼 bis 12 Monate;
(die Laufzeit des Vertrages muss min. 3 Jahre sein. Die 3 Jahre beginnen ab dem Datum der Fertigstellung.)
🔼 bis 24 Monate;
(die Laufzeit des Vertrages muss min. 3 Jahre sein. Die 3 Jahre beginnen ab dem Datum der Fertigstellung.)
🔼 bis 24 Monate;
(die Laufzeit des Vertrages muss min. 3 Jahre sein. Die 3 Jahre beginnen ab dem Datum der Fertigstellung.)
✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate 🔼 bis 12 Monate✅ bis 24 Monate🔼 sofern die Gefahr Feuer beantragt; beitragsfrei bis 24 Monate, Verlängerung auf Anfrage🔼 sofern die Gefahr Feuer beantragt; beitragsfrei bis 24 Monate, Verlängerung auf Anfrage🔼 sofern die Gefahr Feuer beantragt; beitragsfrei bis 24 Monate, Verlängerung auf Anfrage🔼 bis 12 Monate, Verlängerung auf Anfrage🔼 bis 18 Monate, Verlängerung auf Anfrage🔼 bis 18 Monate, Verlängerung auf Anfrage🔼 bis 12 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 36 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate ✅ bis 24 Monate✅ bis 24 Monate✅ bis 24 Monate✅ bis 24 Monate
Deckungserweiterungen Feuer - soweit beantragt
Rauch, Überschallknall, Implosion ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung➕ bis zur Versicherungssumme (im Baustein "Premium")➕ bis zur Versicherungssumme (im Baustein "Premium")🔼 bis 10.000 € für Schäden durch Rauch und Ruß;
ohne Höchstentschädigung für Schäden durch Implosion
🔼 bis 10.000 € für Schäden durch Rauch und Ruß;
bis zur Versicherungssumme für Schäden durch Implosion
✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 nur für Überschallknall und Implosion bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 nur für Überschallknall und Implosion bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 nur für Überschallknall und Implosion ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ nur Implosion ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 nur Implosion bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 nur Implosion bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis zur Versicherungssumme für Schäden durch Rauch und Implosion (Überschallknall nur im Baustein "Sondergefahren")🔼 nur Überschallknall und Implosion ohne Höchstentschädigung🔼 bis 5.000 € für Schäden durch Rauch;
ohne Höchstentschädigung für Schäden durch Überschallknall und Implosion
✅ ohne Höchstentschädigung
Sengschäden ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme,✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 2.500 €✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €) - (Selbstbeteiligung 500 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)🔼 bis 500 €✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Überspannungsschäden durch Blitz ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 10 % der Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Deckungserweiterungen Sturm/Hagel - soweit beantragt
Verzicht auf Mindestwindstärke
Aufräumungskosten für Bäume 🔼 bis 15 % der Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 5.000 €🔼 bis 25.000 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (unabhängig der Ursache)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (unabhängig der Ursache)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (unabhängig der Ursache)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (unabhängig der Ursache)✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 1.500 €🔼 bis 1.500 €🔼 bis 10.000 €🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung ✅ ohne Höchstentschädigung 🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 3.000 €🔼 bis 10.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 5.000 €🔼 bis 10.000 €🔼 bis 10.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)🔼 bis zu 5.000 €🔼 bis zu 10.000 €✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ➕ im Baustein "Grundstück"🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung
Deckungserweiterungen Leitungswasser - soweit beantragt
Rohrverstopfung (ersatzpflichtiger Schadenfall erforderlich - Deklaration beachten) ✅ bis zur Versicherungssumme (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)✅ bis zur Versicherungssumme (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)🔼 bis 50.000 €🔼 bis 500.000 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung➕ im Baustein "Premium" (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)➕ im Baustein "Premium" (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)🔼 so­­fern ein LW-Scha­­den ent­­stan­­den ist

optional: im Baustein "Premium" (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)
✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden) ✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden) ✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden) ✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden) ✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden) 🔼 bis 2.500 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €) - (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden bis 500 €), ✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)✅ ohne Höchstentschädigung (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)🔼 bis 1.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 1.000 € (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 500 €🔼 bis 10.000 €🔼 bis 1.000 € (2.000 € pro Jahr)

optional: im Baustein "Schutzbrief zur Wohngebäudeversicherung" bis 500 € (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)
✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)

optional: im Baustein "Schutzbrief zur Wohngebäudeversicherung" bis 500 € (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)
🔼 bis zu 300 € (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)🔼 bis zu 500 € (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)🔼 bis 600 €✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 500 € (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)✅ ohne Höchstentschädigung (auch ohne ersatzpflichtigen LW-Schaden)
Wasserverlust infolge von Rohrbruch ✅ bis 10 % der Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis 50.000 €
✅ bis 500.000 €
✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (Selbstbeteiligung 100 €)🔼 zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 500.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr (Selbstbeteiligung 100 €)✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr✅ zusätzlich bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal jedoch insgesamt 1.000.000 € für alle Kosten je Versicherungsjahr🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 5.000 €🔼 bis 250 €🔼 bis 500 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 1.000 €✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 1.000 €✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 500 €🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)🔼 bis zu 300 €🔼 bis zu 2.500 €✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 5.000 €✅ ohne Höchstentschädigung
Frostbedingte Schäden an Armaturen ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung ✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung, auch sonstige Bruchschäden (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung (Bruchschäden innerhalb von Gebäuden an Armaturen/Sanitäreinrichtungen bis 500 €)✅ ohne Höchstentschädigung (Bruchschäden innerhalb von Gebäuden an Armaturen/Sanitäreinrichtungen ohne Höchstentschädigung)✅ ohne Höchstentschädigung (Bruchschäden innerhalb von Gebäuden an Armaturen/Sanitäreinrichtungen ohne Höchstentschädigung)✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung 🔼 bis 500 € 🔼 bis 1.000 € ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 500 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €) ✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Sonstige Bruchschäden an Armaturen ✅ bis 5.000 €✅ bis 5.000 €🔼 bis 500 €✅ bis 2.500 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 500 €🔼 bis 500 €✅ ohne Höchstentschädigung ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 500 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 500 €🔼 bis 1.000 €🔼 bis 250 €✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 500 €✅ bis 2.500 €🔼 bis 150 €🔼 bis 500 €🔼 bis 1.000 €✅ bis 2.500 €✅ bis 2.500 €✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 500 €✅ ohne Höchstentschädigung
Nässeschäden ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €); nicht durch Schwimmbecken, Terrarien, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenrohre innerhalb, Rohre zur Regenwasseraufbereitung✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Nässeschäden aufgrund undichter Silikonfugen im Duschbereich (Definitionen in den Bedingungen sind zu beachten) 🔼 bis 10.000 €✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ❌ lediglich Folgeschäden❌ lediglich Folgeschäden✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme 🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung
Ableitungsrohre auf dem Grundstück ✅ bis 10 % der Versicherungssumme ✅ bis 30.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis 25.000 €✅ ohne Höchstentschädigung🔼 bis 10.000 € (im Baustein "Premium" soweit beantragt bis 20.000 €)🔼 bis 10.000 € (im Baustein "Premium" soweit beantragt bis 20.000 €)🔼 bis 1.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre 5.000 €)🔼 bis 1.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre 5.000 €)✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre ohne Höchstentschädigung)✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre bis zur Versicherungssumme)✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre ohne Höchstentschädigung)✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre bis zur Versicherungssumme )✅ bis 30.000 €✅ bis 30.000 €➕ bis 5.000 €➕ bis 5.000 € oder bis 10.000 € 🔼 max. 5.000 € (Alter max. 30 Jahre bzw. Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre) ansonsten 1.000 €✅ ohne Höchstentschädigung (Alter max. 30 Jahre bzw. Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre) ansonsten 20.000 €✅ ohne Höchstentschädigung (Alter max. 30 Jahre bzw. Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre) ansonsten 20.000 €🔼 bis 10.000 € (bei Dichtigkeitsprüfung bis 20.000 €)✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsprüfung bis zur Versicherungssumme)➕ bis 5 % der Versicherungssumme (im Paket "Ableitungsrohre") - (ohne Dichtigkeitsprüfung bei Gebäuen älter 10 Jahre 500 € Selbstbeteiligung und bei Gebäuden älter 20 Jahre 1.000 € Selbstbeteiligung)➕ bis 5 % der Versicherungssumme (im Paket "Ableitungsrohre") - (ohne Dichtigkeitsprüfung bei Gebäuen älter 10 Jahre 500 € Selbstbeteiligung und bei Gebäuden älter 20 Jahre 1.000 € Selbstbeteiligung)🔼 bis zur Versicherungssumme (Dichtigkeitsnachweis für Gebäude älter als 30 Jahre erforderlich)🔼 bis 10.000 €🔼 bis 10.000 €✅ bis 20.000 €🔼 bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein "Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme )🔼 bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein "Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme )🔼 bis 10.000 €🔼 bis 10.000 €➕ bis 20.000 € (im Baustein "Ableitungsrohre")➕ im zuschlagspflichtigen Paket Ableitungsrohre bis 10.000 €➕ im zuschlagspflichtigen Paket Ableitungsrohre bis 10.000 €➕ im zuschlagspflichtigen Paket Ableitungsrohre bis 10.000 €
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks ✅ bis 10 % der Versicherungssumme , sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 30.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt,🔼 bis 5.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 25.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 € (im Baustein "Premium" soweit beantragt bis 20.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 € (im Baustein "Premium" soweit beantragt bis 20.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 1.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre 5.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 1.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre 5.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre ohne Höchstentschädigung), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre ohne Höchstentschädigung), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre ohne Höchstentschädigung), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsnachweis oder Gebäudealter bis 30 Jahre ohne Höchstentschädigung), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 30.000 €✅ bis 30.000 €,➕ bis 5.000 €➕ bis 5.000 € oder bis 10.000 € 🔼 max. 5.000 € (Alter max. 30 Jahre bzw. Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre) ansonsten 1.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung (Alter max. 30 Jahre bzw. Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre) ansonsten 20.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung
(Alter max. 30 Jahre bzw.
Dichtigkeitsprüfung innerhalb
der letzten 10 Jahre) ansonsten
20.000 €, sofern der
Versicherungsnehmer die
Gefahr trägt
🔼 bis 10.000 € (bei Dichtigkeitsprüfung bis 20.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 € (bei Dichtigkeitsprüfung bis zur Versicherungssumme)➕ bis 5 % der Versicherungssumme (im Paket "Ableitungsrohre") - (ohne Dichtigkeitsprüfung bei Gebäuen älter 10 Jahre 500 € Selbstbeteiligung und bei Gebäuden älter 20 Jahre 1.000 € Selbstbeteiligung), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt➕ bis 5 % der Versicherungssumme (im Paket "Ableitungsrohre") - (ohne Dichtigkeitsprüfung bei Gebäuen älter 10 Jahre 500 € Selbstbeteiligung und bei Gebäuden älter 20 Jahre 1.000 € Selbstbeteiligung), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis zur Versicherungssumme (Dichtigkeitsnachweis für Gebäude älter als 30 Jahre erforderlich), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein "Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme ), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt➕ bis 20.000 € (im Baustein "Ableitungsrohre")➕ im zuschlagspflichtigen Paket Ableitungsrohre bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt➕ im zuschlagspflichtigen Paket Ableitungsrohre bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt➕ im zuschlagspflichtigen Paket Ableitungsrohre bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 10.000 €🔼 bis 25.000 €🔼 bis 10.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme ✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 10.000 €✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstückes ✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10 % der Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 25.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein "Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme ), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein"Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme ), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme , sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme , sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme , sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis 20.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt
Zuleitungsrohre die nicht der Versorgung des Gebäudes dienen ✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, so­fern der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Ge­fahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 5.000 €🔼 bis 5.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10 % der Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ bis zur Versicherungssumme, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 auf dem Grundstück bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ auf dem Grundstück bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein "Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis zu 100 € / m² bzw. bis zu 3 % der Versicherungssumme (im Baustein "Erhöhung Rohrpaket" soweit beantragt erhöhbar bis auf 200 € / m² bzw. 9 % der Versicherungssumme), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 10.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 20.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 20.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt🔼 bis 20.000 €, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ ohne Höchstentschädigung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt
Gasrohre auf dem Versicherungsgrundstück ✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 500 €🔼 bis 5.000 €🔼 bis 10.000 €✅ bis zur Höchstentschädigung (EFH/ZFH 2.500.000 €, MFH 10.000.000 €)✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme🔼 bis 50.000 €✅ bis zur Versicherungssumme✅ bis zur Versicherungssumme✅ ohne Höchstentschädigung✅ ohne Höchstentschädigung
Wurzeleinwuchs und Muffenversatz ✅ auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb wenn diese zur Ver- und Entsorgung dienen oder sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb wenn diese zur Ver- und Entsorgung dienen oder sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb zur Ver- und Entsorgung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt✅ auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb zur Ver- und Entsorgung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt ✅ auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb zur Ver- und Entsorgung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt✅ auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb zur Ver- und Entsorgung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt✅ bis zur Höchstentschädigung (2.500.000 €)✅ auf dem Versicherungsgrundstück, auch außerhalb des Versicherungsgrundstückes, wenn diese der Ver- oder Entsorgung des Grundstückes dienen und s sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt; bis 10.000 €
Deckungserweiterungen - Elementar - soweit beantragt
Selbstbeteiligung 10 % mind. 500 €, max. 5.000 € 10 % mind. 500 €, max. 5.000 € Für Überschwemmung/Rückstau:
Zone 1: 500 €
Zone 2: 1.000 €
Zone 3: 2.000 €
Zone 4: 3.000 €
Erdbeben in allen Zonen: 3.000 €
Für Überschwemmung/Rückstau:
Zone 1: 500 €
Zone 2: 1.000 €
Zone 3: 2.000 €
Zone 4: 3.000 €
Erdbeben in allen Zonen: 3.000 €
Für Überschwemmung/Rückstau:
Zone 1: 500 €
Zone 2: 1.000 €
Zone 3: 2.000 €
Zone 4: 3.000 €
Erdbeben in allen Zonen: 3.000 €
Für Überschwemmung/Rückstau:
Zone 1: 500 €
Zone 2: 1.000 €
Zone 3: 2.000 €
Zone 4: 3.000 €
Erdbeben in allen Zonen: 3.000 €
0 €, 500 € oder 2.500 € 0 €, 500 € oder 2.500 € 0 €, 500 € oder 2.500 € 10 %, max. 5.000 € 10 %, max. 5.000 € 10 %, max. 5.000 € 10 %, max. 5.000 € 10 %, max. 5.000 € 10 %, max. 5.000 € bei Rückstauschäden 500 € 1.000 € Überschwemmung und Rückstau:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2: 2.000 €
Gefahrenklasse 3 und 4: 10.000 €

Erdbeben:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2 und 3: 5.000 €

restliche Elementargefahren: 500 €
Überschwemmung und Rückstau:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2: 2.000 €
Gefahrenklasse 3 und 4: 10.000 €

Erdbeben:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2 und 3: 5.000 €

restliche Elementargefahren: 500 €
Überschwemmung und Rückstau:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2: 2.000 €
Gefahrenklasse 3 und 4: 10.000 €

Erdbeben:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2 und 3: 5.000 €

restliche Elementargefahren: 500 €
Überschwemmung und Rückstau:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2: 2.000 €
Gefahrenklasse 3 und 4: 10.000 €

Erdbeben:
Gefahrenklasse 1: 500 €
Gefahrenklasse 2 und 3: 5.000 €

restliche Elementargefahren: 500 €
10 % mind. 500 €, max 5.000 € 10 % mind. 500 €, max 5.000 € 10 % mind. 500 €, max 5.000 € 10 % mind. 500 €, max 5.000 € 10 % mind. 500 €, max. 5.000 € (ohne Rückstauklappe bei rückstaugefährdeten Räumen 15 % mind. 1.000 €, max. 10.000 € für Rückstauschäden) 10 % mind. 500 €, max. 5.000 € (ohne Rückstauklappe bei rückstaugefährdeten Räumen 15 % mind. 1.000 €, max. 10.000 € für Rückstauschäden) 10 % mind. 500 €, max. 5.000 € (ohne Rückstauklappe bei rückstaugefährdeten Räumen 15 % mind. 1.000 €, max. 10.000 € für Rückstauschäden) 500 € 500 € keine Selbstbeteiligung (optional möglich) keine Selbstbeteiligung (optional möglich) keine Selbstbeteiligung (optional möglich) Zürs 1: 500 €
Zürs 2: 2.500 €
Zürs 1: 500 €
Zürs 2: 2.500 €
Zürs 1: 500 €
Zürs 2: 2.500 €
10 % , mind. 500 €, max. 5.000 € 10 % , mind. 500 €, max. 5.000 €
10 % , mind. 500 €, max. 5.000 € ab 500 € Selbstbeteiligung, 3.000 € Selbstbeteiligung bei Erdbeben ab 500 € Selbstbeteiligung, 3.000 € Selbstbeteiligung bei Erdbeben 10 % , mind. 250 €, max. 5.000 € 10 % , mind. 250 €, max. 5.000 € 10 % , mind. 250 €, max. 5.000 € 0 €,500 €,1.000 €, 2.500 €, 5.000 € oder 10.000 € ZÜRS 1 2: 1.000 €
ZÜRS 3: 2.500 €
ZÜRS 1 2: 1.000 €
ZÜRS 3: 2.500 €
ZÜRS 1 2: 1.000 €
ZÜRS 3: 2.500 €
Leistung ohne Rückstauklappe 🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist✅ der Versicherer wird sich auch nicht auf eine behördliche Anordnung berufen (Bestätigung liegt vor)🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 Nur mitversichert, wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist.🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist🔼 nur mitversichert wenn die Rückstauklappe nicht behördlich vorgeschrieben ist
Vertragliche Obliegenheiten für Rückstausicherungen in überflutungsgefährdeten Räumen (bitte beachten Sie ergänzend die für den Risikoort geltenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften wie z.B. Abwasser- und Entwässerungssatzungen) ✅ keine🔼 - Ab­fluss­lei­tun­gen auf dem ge­sam­ten Grund­stück frei­hal­ten, so­fern der VN hier­für die Ge­fahr trägt✅ keine✅ keine✅ keine✅ keine🔼 Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten
alle sonstigen notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Rückstauschäden
🔼 Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten
alle sonstigen notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Rückstauschäden
🔼 Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten
alle sonstigen notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Rückstauschäden
🔼 - Vor­han­de­ne Rückstau­si­che­run­gen funk­ti­ons­be­reit hal­ten
- Ab­fluss­lei­tun­gen auf dem ge­sam­ten Grund­stück frei­hal­ten, so­fern der VN hier­für die Ge­fahr trägt
🔼 - Vor­han­de­ne Rückstau­si­che­run­gen funk­ti­ons­be­reit hal­ten
- Ab­fluss­lei­tun­gen auf dem ge­sam­ten Grund­stück frei­hal­ten, so­fern der VN hier­für die Ge­fahr trägt
🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt 🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt 🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt 🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt ✅ keine🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten
🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt❌ - Rückstausicherungen anbringen und funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
❌ - Rückstausicherungen anbringen und funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
✅ keine✅ keine✅ keine🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt🔼 - Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
- alle sonstigen notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Rückstauschäden treffen
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
- alle sonstigen notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Rückstauschäden treffen
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
- alle sonstigen notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Rückstauschäden treffen
❌ Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Kommunale bzw. gesetzliche Vorschriften (Entwässerungssatzung) sind zu beachten.
Sicherungen für Heizöltankanlagen in Hochwasserrisikogebieten beachten
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten
🔼 - Vorhandene Rückstausicherungen funktionsbereit halten
- Abflussleitungen auf dem gesamten Grundstück freihalten
Teilüberflutungen (z.B. Balkon, Terrasse, Souterrains, Kellertreppen) ohne Überflutung des Grund- und Bodens über Elementar und-/oder Naturgefahren ➕ über Baustein "NaturgefahrenPlus" bis 50.000 €➕ über Teilüberschwemmungsbaustein mitversichert (Definition Starkregen beachten) ➕ über Teilüberschwemmungsbaustein mitversichert (Definition Starkregen beachten) ➕ über Teilüberschwemmungsbaustein mitversichert (Definition Starkregen beachten) ✅ über Teilüberschwemmungsbaustein mitversichert (Definition Starkregen beachten) ✅ ohne Höchstentschädigung (Voraussetzung für Starkregen beachten)✅ ohne Höchstentschädigung (Voraussetzung für Starkregen beachten)✅ ohne Höchstentschädigung (Voraussetzung für Starkregen beachten)➕ Baustein "Starkregen Plus" (Definition Starkregen beachten) ➕ Baustein "Starkregen Plus" (Definition Starkregen beachten) ➕ Baustein "Starkregen Plus" (Definition Starkregen beachten) ✅ SB ist abhängig von ZÜRS-Zone und Vorschäden, mind. 500 €; SB Erdbeben 3.000 €✅ SB ist abhängig von ZÜRS-Zone und Vorschäden, mind. 500 €; SB Erdbeben 3.000 €🔼 erweiterter Rückstau (Bedingungen beachten!) 🔼 erweiterter Rückstau (Bedingungen beachten!) 🔼 erweiterter Rückstau (Bedingungen beachten!) ✅ nur Nässeschäden bis 2.000 €
Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschlägen✅ sogar der Anstieg von Grundwasser ohne Austritt an die Oberfläche
Wartezeit Neugeschäft 2 Wochen 4 Wochen keine Wartezeit, sofern unmittelbar vor Versicherungsbeginn anderweitig bereits entsprechender Versicherungsschutz bestanden hat.
1 Woche Wartezeit, gilt nur für Schäden durch Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
keine Wartezeit, sofern unmittelbar vor Versicherungsbeginn anderweitig bereits entsprechender Versicherungsschutz bestanden hat.
1 Woche Wartezeit, gilt nur für Schäden durch Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
keine Wartezeit, sofern unmittelbar vor Versicherungsbeginn anderweitig bereits entsprechender Versicherungsschutz bestanden hat.
1 Woche Wartezeit, gilt nur für Schäden durch Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
keine Wartezeit, sofern unmittelbar vor Versicherungsbeginn anderweitig bereits entsprechender Versicherungsschutz bestanden hat.
1 Woche Wartezeit, gilt nur für Schäden durch Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 1 Woche 1 Woche 1 Woche keine; 2 Wochen für Überschwemmung keine; 2 Wochen für Überschwemmung keine keine keine 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Deckungserweiterungen - unbenannte Gefahren - soweit beantragt
Unbenannte Gefahren (Ausschlüsse sind zu beachten) ➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 300 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)❌ nur für Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen, bis 25.000 €✅ ohne Höchstentschädigung➕ im Baustein "Optimum"
Selbstbeteiligung 500 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)
➕ im Baustein "Optimum"
Selbstbeteiligung 500 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)
➕ Selbstbeteiligung 10 % des Schadens, max. 5.000 € (soweit im Vertrag keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 10 % des Schadens, max. 5.000 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 150 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 150 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 1.000 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)

nicht versicherbar ist das Zusatzpaket "Allgefahrendeckung Wohngebäude"
➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)

nicht versicherbar ist das Zusatzpaket "Allgefahrendeckung Wohngebäude"
➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)✅ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)✅ ohne gesonderte Beantragung bis 200.000 €,
Selbstbeteiligung 10 %, mind. 500 €, max. 5.000 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)
➕ in Verbindung mit weitere Naturgefahren (Klausel 7281)➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist) -(Höchstentschädigung 25.000 €)➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)➕ Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)✅ im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie
Selbstbeteiligung 250 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist)
➕ Selbstbeteiligung 150 € (soweit im Vertrag kein höherer Selbstbeteiligung vereinbart ist) für unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung des Gebäudes und der Grundstücksbestandteile