Vertragserfüllungsbürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft durch Versicherer

In vielen Branchen – insbesondere im Bauwesen, im Anlagenbau sowie in der Industrie – spielt die Vertragserfüllungsbürgschaft eine wichtige Rolle. Sie stellt sicher, dass Auftraggeber auf die Erfüllung vereinbarter Leistungen vertrauen können und im Schadensfall finanziell abgesichert sind. Gleichzeitig bietet sie Unternehmen die Möglichkeit, ihre Liquidität zu schonen und Bankkredite zu entlasten.

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie umfassend zu Vertragserfüllungsbürgschaften durch Versicherer und helfen Ihnen, passende Lösungen zu finden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Absicherung für Auftraggeber im Falle nicht erfüllter Verträge
  • Schonung der Bankkreditlinie und mehr Liquidität für Unternehmen
  • Flexible, schnelle Bürgschaftslösungen mit kalkulierbaren Kosten
  • Besonders relevant für Bau, Anlagenbau, Handwerk und Industrie

Für wen ist die Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist insbesondere für Unternehmen relevant, die regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern, Generalunternehmern oder großen Industriebetrieben zusammenarbeiten. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Bauunternehmen (Hoch-, Tief- und Ingenieurbau)
  • Handwerksbetriebe (z. B. Elektro, Sanitär, Heizung, Metallbau)
  • Anlagen- und Maschinenbau
  • Dienstleister mit größeren Rahmenverträgen

Auftraggeber sichern sich so gegen wirtschaftliche Risiken ab, während Auftragnehmer professionell und zuverlässig auftreten können.

Vorteile für Unternehmen

Die Nutzung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über einen Versicherer bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
    Viele Auftraggeber verlangen eine solche Bürgschaft als Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen. Mit einer entsprechenden Absicherung erfüllen Sie diese Voraussetzung und steigern Ihre Chancen bei Ausschreibungen.
  • Liquiditätssicherung
    Da keine Bankkreditlinien blockiert werden, bleibt Ihr finanzieller Spielraum erhalten. Da von den Versicherern in der Regel keine bis sehr geringe Sicherheiten verlangt werden, ist das eine liquiditätsschonende Lösung
  • Kalkulierbare Kosten
    Versicherungsbürgschaften bzw. die dafür notwendigen Kautionsversicherungen sind in der Regel mit überschaubaren Prämien verbunden.
  • Flexibilität und schnelle Abwicklung
    Anträge können meist digital gestellt und Bürgschaften kurzfristig ausgestellt werden.

Der Weg zur Vertragserfüllungsbürgschaft

Als Ihr Versicherungsmakler begleiten wir Sie Schritt für Schritt:

  1. Bedarfsanalyse
    Gemeinsam ermitteln wir, welche Bürgschaftsarten und -summen in Ihrem Geschäftsfeld benötigt werden.
  2. Angebotsvergleich
    Wir prüfen verschiedene Versicherer und vergleichen die Konditionen hinsichtlich Kosten, Sicherheiten Stellung und Flexibilität.
  3. Abschluss und Ausstellung
    Nach Auswahl des passenden Angebots kümmern wir uns um die Vertragsgestaltung, vermitteln die passende Versicherung
  4. Laufende Betreuung
    Auch nach Abschluss stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anpassungen zur Seite. Kosten entstehen Ihnen durch uns nicht, wir erhalten vom Versicherer eine Courtage, die in den Tarifprämien eingepreist ist.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages während der Bau- oder Leistungsphase ab. Die Gewährleistungsbürgschaft greift nach Abnahme der Leistung und schützt vor Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Die Kosten richten sich nach der Höhe der Bürgschaftssumme/ des Bürgschaftsrahmens, der Bonität des Unternehmens sowie den individuellen Konditionen des Versicherers. In der Regel handelt es sich um einen Prozentsatz des Bürgschaftsrahmens pro Jahr.

Meistens wird sie von Auftraggebern im Bau- und Anlagenbau gefordert – sowohl von öffentlichen als auch privaten Auftraggebern.

Bei bestehendem Rahmenvertrag ist die Ausstellung häufig innerhalb weniger Tage möglich. Bei Erstanträgen kann die Prüfung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Ja, sobald der Auftraggeber bestätigt, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt wurden, kann die Bürgschaft zurückgegeben und beendet werden.