Haftpflichtversicherung
für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff der Haftpflichtversicherung werden unterschiedliche Versicherungsprodukte zusammengefasst. Die sinnvollste stellt dabei die private Haftpflichtversicherung dar. Das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) legt fest, dass jeder Mensch, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum, die Freiheit oder ein weiteres Recht eines Dritten widerrechtlich verletzt, haftbar gemacht wird für den daraus resultierenden Schaden. Das gilt grundsätzlich auch für Menschen mit Behinderung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schadensersatzforderungen durch Dritte bei Person- oder Sachschäden können mit einer Haftpflichtversicherung finanziell abgesichert werden.
  • Bei Menschen mit Behinderung ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung die Frage nach der Deliksfähigkeit besonders wichtig.
  • Der Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderung sollte ggf. mit der sogenannten Deliktsunfähigkeitsklausel erweitert werden.

Warum eine Haftpflichtversicherung auch für Menschen mit Behinderung sinnvoll ist

Insbesondere bei Schädigungen von Personen können hohe Schadensersatzforderungen gestellt werden. Aber auch Sachschäden können empfindliche Geldforderungen nach sich ziehen. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen absichern.

Versicherungsschutz besteht für fahrlässig verursachte Schäden, wohingegen vorsätzlich herbeigeführte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Bei der Verhandlung der Vertragsbedingungen ist besonders darauf zu achten, dass die Höhe der Ersatzleistung im Schadenfall ausreichend bemessen ist.

Deliktsfähigkeit und Deliktsunfähigkeitsklausel

Für Menschen mit Behinderung ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Begriff der Deliktsfähigkeit von besonderer Bedeutung. Dieser schließt auch mit ein, wie die Haftung des/der Aufsichtspflichtgen in Deutschland geregelt wird. Auch bei der Gestaltung des Haftpflichtversicherungsschutzes gibt es speziell für Menschen mit Behinderung einiges zu beachten, etwa welche Vorteile eine Vertragserweiterung durch die Deliktsunfähigkeitsklausel hat.

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