Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz Depression  

Unser 37-jähriger Mandant Herr L. hat sich und seiner Familie den Traum vom Eigenheim erfüllt und ein Haus gekauft. Um seine Frau und die beiden gemeinsamen Kindern im Rahmen der erfolgen Immobilienfinanzierung abzusichern, möchte Herr L. eine Risikolebensversicherung abschließen. Sein Gesundheitszustand könnte jedoch ein Hindernis für unseren Mandanten darstellen: Der 37-Jährige leidet unter Depressionen. Wie trotz dieser Diagnose der Abschluss einer Risikolebensversicherung erreicht werden kann, zeigt dieses eindrucksvolle Praxisbeispiel.

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Hindernis für den Vertragsabschluss? 37-jähriger Familienvater leidet unter Depressionen

Herr L. arbeitet als Berufsberater bei der Agentur für Arbeit. Gemeinsam mit seiner Frau und seinen beiden Kindern hat der 37-Jährige vor Kurzem den nächsten großen Lebensabschnitt begonnen und ein Haus gekauft. Damit seine Familie ausreichend abgesichert ist und auch im Ernstfall die Finanzierung des frisch gekauften Hauses übernehmen kann, plant Herr L. eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung könnte allerdings durch den Gesundheitszustand unseres Mandanten erschwert werden. Von 2016 bis 2017 leidet Herr L. unter einer generalisierten Angststörung sowie einer mittelgradigen Depression aufgrund von familiären Problemen. Hinzu kam der schädliche Gebrauch von Alkohol (ICD-10: F10.1, G). Herr L. begab sich in psychotherapeutische Behandlung, um gegen seine Depressionen anzugehen und die Ursachen für die Erkrankung aufzuarbeiten. Neben regelmäßigen Sitzungen wurden Herrn L. zusätzlich Medikamente zur Stabilisierung verschrieben.

Mitte 2019 schloss Herr L. die Psychotherapie erfolgreich ab und führte die Behandlung ausschließlich zum Erhalt des erreichten Gesundheitszustandes fort. Auch die Medikation wurde in niedriger Dosierung beibehalten.

Neue Lebenssituationen und weitere familiäre Belastungen führten Ende 2019 dazu, dass Herr L. die Behandlung wieder umfangreicher in Anspruch nahm. Gemeinsam mit seiner Ärztin erarbeitete unser Mandant Bewältigungsstrategien, um mit Stress besser umgehen zu können. Diese Stresssituationen lösten immer wieder leichte Episoden einer rezidivierenden depressiven Störung aus (ICD-10: F33.0, G). Außerdem konnte eine nicht näher bezeichnete somatoforme Störung festgestellt werden (ICD-10: F45.9, G). Herr L. N nimmt weiterhin Medikamente gegen leichte Stimmungsschwankungen. Im Zeitraum von Ende 2019 bis 2023 besuchte Herr L. seine Psychologin eigenmotiviert regelmäßig, um über Stresssituationen zu sprechen und weitere Strategien zur Bewältigung zu erarbeiten.

Exkurs:
Wie Depressionen das Leben bestimmen können

Im Gegensatz zu einer vorübergehenden Phase der Niedergeschlagenheit beschreiben Depressionen eine ernsthafte Erkrankung, die das Denken, Handeln und Fühlen der Betroffenen in allen Lebensbereichen beeinflussen. Symptome sind unter anderem gedrückte Stimmung, Interessensverlust sowie körperliche Symptome wie Schlaflosigkeit oder Appetitlosigkeit. Es fällt Betroffenen schwer, sich allein von ihren erdrückenden Gedanken zu befreien. Wird keine professionelle Hilfe gesucht, können sich die Symptome verschlimmern und im Ernstfall zu Suizidgedanken führen. Rund 10 bis 15 Prozent der Betroffenen, die unter starken wiederkehrenden depressiven Episoden leiden, sterben durch Suizid (Quelle).

Um Depressionen zu behandeln, wird häufig eine Mischung aus medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung gewählt. Regelmäßige Sitzungen und die Einstellung mit den richtigen Medikamenten ist für viele Betroffene der richtige Weg, um langfristig wieder ein unbeschwertes Leben führen zu können.

Balkendiagramm zu Depressionen und Suizidraten 2022–2023 – Symbol für die steigende Bedeutung psychischer Vorerkrankungen bei der RLV.

Der weitere Krankheitsverlauf

Mittlerweile lebt Herr L. seit mehr als zwei Jahren beschwerdefrei. Er nimmt weiterhin ein niedrig dosiertes Medikament, um den aktuellen Gesundheitszustand beizubehalten. In Stresssituationen leidet Herr L. gelegentlich unter vorübergehenden, leichten Depressionen und leichten funktionellen Störungen, häufig im Magendarmbereich. Zur Prophylaxe sucht Herr L. die Praxis weiterhin regelmäßig auf und blickt positiv auf seine gesundheitliche Entwicklung.

Depressionen und ähnliche psychosomatische Erkrankungen stellen für Anbieter einer Risikolebensversicherung häufig ein besonders hohes Risiko dar. Viele Versicherungen reagieren mit Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen.   

Professionelle Beratung verhilft unserem Mandanten zum gewünschten Versicherungsabschluss

Herr L. weiß um die Hindernisse, die sein Gesundheitszustand im Rahmen eines Versicherungsabschlusses mit sich bringen kann. Daher wendet er sich an uns und schildert uns seinen Fall.

Gemeinsam mit unserem Mandanten bereiteten wir einen Fragebogen vor, der alle notwendigen Informationen über den Beruf, Lebensstil und Gesundheitszustand von Herrn L. enthält. Zusätzlich füllte Herr L. einen speziellen Fragebogen für psychosomatische Erkrankungen aus, der weiterführende Informationen über seine Vorerkrankung enthält. Unser Mandant konnte eine fachärztliche Stellungnahme seiner Psychologin vorlegen, indem der Krankheitsverlauf detailliert dargelegt wird. Die behandelnde Ärztin stuft den Gesundheitszustand von Herrn L. als stabil ein und stellt eine deutliche Verbesserung in der Stressbelastbarkeit ihres Patienten fest.

Wir haben sichergestellt, dass sämtliche Dokumente ausschließlich anonymisiert an die Versicherungen weitergegeben werden. So wird verhindert, dass Herr L. im Fall einer Antragsablehnung in die Sonderwagnisdatei der Versicherer aufgenommen wird. Trotz der positiven Einschätzung von Herrn Ls behandelnder Psychologin lehnte eine Vielzahl der Versicherer den Antrag ab. Schließlich war eine Versicherung aus Stuttgart bereit, Herrn L. ein Vertragsangebot mit Risikozuschlag zu unterbreiten:

Vertragsdetails:

  • Versicherungssumme: 250.000 € (gleichbleibende Versicherungssumme)
  • Laufzeit: 30 Jahre
  • Monatlicher Beitrag: 73,30 €

Trotz Risikozuschlag schloss Herr L. diesen Vertrag ab und weiß damit seine Familie für den Ernstfall abgesichert. Dieses Praxisbeispiel zeigt, dass dank professioneller Beratung ein Vertragsabschluss auch bei risikoreicher Vorerkrankung möglich sein kann.

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