Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz Anpassungsstörung

Unser Mandant Herr Dr. S. plant eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um seinen Ehemann im Rahmen einer gemeinsamen Baufinanzierung abzusichern. Allerdings litt der 47-Jährige in der Vergangenheit einige Jahre lang unter einer Anpassungsstörung, die den Versicherungsabschluss erschweren kann, obwohl keine akuten Beschwerden mehr vorliegen. Dieses Praxisbeispiel aus unserem Arbeitsalltag zeigt, wie die gewünschte Absicherung trotz psychischer Erkrankung erreicht werden kann.

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Anpassungs- und Zwangsstörung: Die Krankheitsgeschichte eines 47-jährigen Oberarztes

Herr Dr. S. arbeitet als Oberarzt in einer Psychiatrie. Der 47-Jährige und sein Ehemann träumen vom Eigenheim und planen daher eine gemeinsame Baufinanzierung. Zur finanziellen Absicherung seines Partners möchte unser Mandant eine Risikolebensversicherung abschließen. Unser Mandant übt einen risikoarmen Beruf aus und führt einen gesunden Lebensstil; eigentlich gute Ausgangsbedingungen für den Versicherungsabschluss. Herr Dr. S. schaut jedoch auf eine langjährige Krankheitsgeschichte zurück, die zum Hindernis werden kann.

Neben den typischen Vorsorgeterminen bei verschiedenen Ärzten war Herr Dr. S. im Zeitraum von 2019 bis 2024 bei seinem Hausarzt sowie Orthopäden und Radiologen vorstellig, um Schmerzen in der Hand abklären zu lassen. Dabei wurden unter anderem eine Sehnenscheidenentzündung, eine Überbelastung und eine biomechanische Funktionsstörung der Hand und des Unterarms festgestellt, die allesamt mit Schonung, Ergo- und Physiotherapie folgenlos ausheilten. Ein größeres Problem für den Abschluss einer Risikolebensversicherung stellt die Psychotherapie dar, die Herr Dr. S. aufgrund einer Anpassungsstörung (ICD-10: F43.2) in Anspruch genommen hat.

Exkurs:
Wie kommt es zu einer Anpassungsstörung?

Eine Anpassungsstörung wird meist durch ein belastendes Lebensereignis wie Trennungen, Todesfälle, Umzüge oder Krankheiten ausgelöst. Dabei können die Symptome von Angst über extreme Traurigkeit, soziale Rückzugstendenzen und Nachdenklichkeit bis hin zu körperlichen Beschwerden reichen. In den meisten Fällen treten die Symptome spätestens drei Monate nach dem traumatischen Erlebnis auf und sollten nach rund einem halben Jahr abklingen.

In schweren Fällen kann eine Anpassungsstörung in andere psychische Störungen übergehen, weshalb eine umfassende psychotherapeutische Betreuung der Betroffenen wichtig ist.

Liniendiagramm zur Entwicklung der AU-Tage durch Anpassungsstörung laut DAK-Daten – relevant für die Einschätzung psychischer Risiken bei der Risikolebensversicherung.

Der weitere Krankheitsverlauf

Auch bei unserem Mandanten wurde ein traumatisches Erlebnis als Auslöser für die Anpassungsstörung festgestellt. Unter den Symptomen litt Herr Dr. S. bereits seit seinem 15. Lebensjahr. Um das Geschehene aufzuarbeiten, begab Herr Dr. S. sich Anfang 2019 in Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin. Im Rahmen dieser Behandlung erhielt Herr Dr. S. rund ein Jahr später die Diagnose Zwangsstörung, die sich sowohl in Zwangshandlungen als auch Zwangsgedanken (ICD-10: F42.2) äußert. Über einen Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren war Herr Dr. S. zusätzlich aufgrund eines anhaltenden Tinnitus (ICD-10: H93.1) in psychosomatischer Behandlung.

Die Anpassungs- und Zwangsstörung von Herrn Dr. S. erforderte neben der Psychotherapie keine zusätzliche ärztliche Behandlung, keine Medikamenteneinnahme und unser Mandant war zu keinem Zeitpunkt arbeitsunfähig. Obwohl Herr Dr. S. nun seit knapp einem Jahr beschwerdefrei lebt und die Behandlung nur noch als Rezidivprophylaxe fortführt, kann eine Krankheitsgeschichte wie die unseres Mandanten ein Hindernis für den Abschluss einer Risikolebensversicherung darstellen.

Versicherungsabschluss trotz Vorerkrankung dank professioneller Beratung möglich

Um dem Risiko einer Ablehnung und der damit einhergehenden Eintragung in die Sonderwagnisdatei vorzubeugen, meldete sich unser Mandant bei uns und schilderte uns seine Vorgeschichte. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung sind wir auf „schwere Fälle“ spezialisiert und bereiteten gemeinsam mit unserem Mandanten die notwendigen Unterlagen für eine anonymisierte Risikovoranfrage vor.

Dazu füllten wir gemeinsam mit Herrn Dr. S. zunächst einen allgemeinen Fragebogen aus, der Auskunft über seinen Beruf, Lebensstil und die vorliegende Krankheitsgeschichte gibt. Um den Versicherungen weitere Informationen zur Behandlung der Anpassungs- und Zwangsstörung zu geben, wurde zusätzlich ein spezieller Fragebogen für psychosomatische Beschwerdekomplexe ausgefüllt. Ergänzend zu den beiden Fragebögen fügte Herr Dr. S. eine Auflistung sämtlicher relevanter Arztbesuche sowie einen positiven Befundbericht seines Psychotherapeuten bei.

Die anonymisierten Unterlagen schickten wir an unterschiedliche Versicherungen, um Versicherungsschutz für unseren Mandanten anzufragen. Dabei lehnten viele Versicherer den Antrag ab, da ihnen die gesundheitliche Vorbelastung als zu hoch erschien. Schließlich erhielten wir eine positive Rückmeldung von einem Versicherer mit Niederlassung in Düsseldorf: Herr Dr. S. erhielt ein Vertragsangebot für eine Risikolebensversicherung ohne Risikozuschlag.

Vertragsdetails:

  • Versicherungssumme: 350.000 €
  • Laufzeit: 23 Jahre
  • Jahresbeitrag: 733,63 €

Unser Mandant nahm dieses Angebot an und erhielt damit die gewünschte Absicherung für seinen Ehemann. Der gemeinsamen Baufinanzierung steht nun nichts mehr im Weg.

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