Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Panikstörung, Divertikulitis und Übergewicht

Im hier beschriebenen Fall ergab sich durch die Panikstörung unseres Mandanten in Kombination mit einer zurückliegenden Divertikulitis und leichtem Übergewicht eine komplexe Ausgangslage. Viele Versicherer reagierten mit Zuschlägen oder Ablehnungen. Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage konnten wir dennoch einen passenden Versicherungsschutz realisieren.

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Ausgangssituation: Vater von drei Kindern mit großem Absicherungsbedürfnis

Unser Mandant Herr K. ist 39 Jahre alt, verfügt über einen IHK-Abschluss als Bürokaufmann und ist beruflich als Mitarbeiter der Geschäftsführung eines Kindergartens tätig. Als Ehemann und Vater von drei Kindern trägt er eine große finanzielle Verantwortung für seine Familie, weshalb er den Entschluss gefasst hat, eine Risikolebensversicherung für die Absicherung seiner Liebsten abzuschließen.

Risikofaktoren im Detail

Mit einer Körpergröße von 1,83 m und einem Gewicht von 100 kg hat Herr K. einen Body-Mass-Index von 29,9 – das entspricht leichtem Übergewicht, was von Versicherern häufig als Risikofaktor eingestuft wird. Zudem leidet Herr K. seit 2016 unter einer Panikstörung, ausgelöst durch private Belastungen wie die Familiengründung und den Tod seines Vaters.

Die Panikattacken treten etwa einmal im Monat auf, haben sich jedoch durch Verhaltenstherapie und den Besuch von Selbsthilfegruppen deutlich gebessert. Medikamente nimmt Herr K. nicht ein, stationäre Aufenthalte waren nicht erforderlich. Auch im Berufsleben gab es keine Ausfallzeiten über zwei Wochen hinaus, ein Berufswechsel wurde nicht angeraten.

Eine weitere medizinische Komplikation stellte eine Divertikulitis dar, die im November 2021 diagnostiziert und innerhalb einer Woche stationär mit Antibiotika behandelt wurde. Seitdem ist Herr K. beschwerdefrei, was durch eine Darmspiegelung Anfang 2022 bestätigt wurde.

Exkurs:
BMI – Wann wird es für Versicherer kritisch?

Der Body-Mass-Index (BMI) ist ein gängiger Indikator zur Bewertung des Körpergewichts. Ab einem Wert von 25 spricht man von Übergewicht. Für viele Versicherer gelten erhöhte BMI-Werte als Risikofaktor – insbesondere, wenn Folgeerkrankungen wahrscheinlich sind.

BMI-Tabelle laut WHO:

BMIBewertung
< 18,5Untergewicht
18,5 bis 24,9Normalgewicht
25,5 bis 29,9Übergewicht
30 bis 34,9Adipositas Grad I
35 bis 39,9Adipositas Grad II
≥ 40Adipositas Grad III

Versicherungsabschluss trotz Risiken durch professionelle Unterstützung

Dank der anonymisierten Risikovoranfrage konnten wir für Herrn K. ein transparentes Meinungsbild der Versicherer einholen, ohne dabei sein individuelles Risiko unnötig zu belasten. Die Rückmeldungen fielen unterschiedlich aus: Einige Gesellschaften lehnten eine Absicherung ab, andere hingegen signalisierten grundsätzliches Interesse – jedoch mit einem individuellen Beitragszuschlag aufgrund der gesundheitlichen Vorgeschichte.

Nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen sowie einem ausführlichen Beratungsgespräch mit unserem Mandanten fiel die Wahl schließlich auf ein Angebot eines etablierten Versicherers mit Sitz in München. Entscheidend war dabei das ausgewogene Verhältnis von Leistungsumfang, Vertragslaufzeit und Beitragshöhe.

Abgeschlossen wurde eine Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme von 200.000 Euro über eine Laufzeit von 24 Jahren. Der monatliche Beitrag beträgt 59,39 Euro – ein angemessener Preis, mit dem Herr K. seiner Familie im Ernstfall finanzielle Sicherheit bieten kann. Dank der sorgfältigen Vorbereitung und professionellen Begleitung gelang es, trotz der vorhandenen Risikofaktoren eine tragfähige Lösung zu finden – ganz ohne HIS-Eintrag oder weitere Hürden.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.