Prinzipiell möglich:
Risiko­lebens­versicherung bei Depression

Eine diagnostizierte Depression macht den Abschluss einer Risikolebensversicherung schwerer, aber nicht unmöglich. Es kommt aber auf die richtige Vorgehensweise an.

Ist es möglich, eine Risikolebensversicherung auch bei diagnostizierter Depression abzuschließen?

Ja, unserer Erfahrung nach ist der Versicherungsabschluss in sehr vielen Fällen möglich. Die Versicherbarkeit hängt allerdings von der Schwere der Depression ab. Beispielhaft ist im Folgenden eine Differenzierung nach der Schwere einschließlich ICD- Code aufgeführt:

  • Depressive Episode F 32.1
  • Leichte Depression F 32.0
  • Mittlere Depression F 32.1, F 33.1
  • Schwere Depression F 32.2, F 32.3

Nach unserer Erfahrung sind Menschen mit einer depressiven Episode und leichten Depression recht gut versicherbar, meistens gegen einen geringen Beitragszuschlag, erfahrungsgemäß 25 – 50 %.

Bei einer mittleren Depression ist schon mit einem deutlicheren Beitragszuschlag zu rechnen, erfahrungsgemäß mindestens 100 %.

Bei einer schweren Depression wird es sehr schwierig, oft ist eine Risikolebensversicherung mit Gesundheitsfragen nicht möglich. In diesen Fällen bieten wir dann Lösungen ohne Gesundheitsfragen an.

Welche Informationen möchten die Versicherer für die Bewertung der Versicherbarkeit bei der Erkrankung Depression haben?

Neben der medizinischen Diagnose fragen die Versicherer in der Regel folgende Inhalte über separate Fragebögen an:

  • Unter welchen Beschwerden/Symptomen litten bzw. leiden Sie?
  • In welchem Zeitraum?
  • Wie lautet die genaue ärztliche Bezeichnung Ihrer Erkrankung?
  • Wann trat die Erkrankung erstmals auf?
  • Welche Ursachen können Sie für Ihre Beschwerden nennen (z. B. berufliche oder innerfamiliäre Probleme, starken Stress, Konfliktsituationen o. ä.)?
  • Sind diese Ursachen inzwischen behoben oder besteht Aussicht auf Besserung?
  • Sind Sie derzeit völlig beschwerdefrei? Wenn ja, seit wann Sind Rückfälle aufgetreten? Wenn ja, wann?
  • Haben Sie jemals einen Suizidversuch unternommen?
  • Handelt es sich um ein chronisches, immer wiederkehrendes Leiden?
  • Wenn ja, wann und wie oft traten bisher Schübe auf und wie lange dauerten die Beschwerden im Allgemeinen?
  • Werden/wurden Sie mit Medikamenten behandelt?
  • Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Präparaten und welcher Dosierung?
  • Befinden Sie sich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung bzw. Kontrolle? Wenn ja, bitte Anschrift des Behandlers und Datum der letzten Behandlung/Kontrolle angeben.
  • Befanden Sie sich wegen dieser Erkrankung jemals in stationärer Heilbehandlung?
  • Waren Sie wegen der genannten Erkrankung(en) bzw. Beschwerden in den letzten 5 Jahren länger als 2 Wochen zusammenhängend arbeitsunfähig?
  • Ist Ihnen in Verbindung mit Ihrer Erkrankung ein Berufs-bzw. Tätigkeitswechsel angeraten worden?

Ergänzend wird oft ein Bericht vom Behandler angefordert.

Sehr gute Erfolgsquote dank Risikovoranfrage

Über die vielen Jahre unserer Tätigkeit konnten wir fast 85 % der Interessierten, die eine Risikolebensversicherung wünschten und unter Depressionen litten, eine Risikolebensversicherung anbieten, in der Regel gegen Beitragszuschlag.

Fairerweise müssen wir dazu anmerken, dass einigen Interessierten die Beitragszuschläge zu hoch waren und daher auf den Versicherungsschutz verzichteten. Denjenigen, die nicht im Rahmen einer Lösung mit Gesundheitsfragen versicherbar waren, konnten wir oft mit einer Absicherung ohne Gesundheitsfragen helfen.

Um sich ein Bild von unserer Vorgehensweise bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung auch bei vorliegender Depression zu machen, empfehlen wir Ihnen den folgenden Praxisbericht:

  • Risikolebensversicherung trotz Depression und Allergien

Für möglichst hohe Erfolgschancen führen wir grundsätzlich anonymisierte Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern durch, um zu sehen, wer zu welchen Konditionen Versicherungsschutz anbieten würde. Diese Voranfragen führen wir kostenfrei durch. Mehr zu diesem bewährten Vorgehen finden Sie hier:

Kontaktieren Sie mich gern:

FAQ:
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung bei Depression

Ja, grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung trotz Depression oft möglich. Die Entscheidung hängt unter anderem von der Schwere der Erkrankung, dem Behandlungsverlauf, der Medikation und dem Zeitpunkt der letzten Beschwerden ab.

Ja. Depressionen und psychische Erkrankungen müssen bei den Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Werden relevante Informationen verschwiegen, kann der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung verweigern.

Nein. Eine Depression führt nicht automatisch zu einer Ablehnung. Wir haben schon viele Risikolebensversicherungen vermittelt, obwohl die zu versichernde Person eine Depression als Vorerkrankung hatte.

Bei einer aktuell laufenden Therapie ist es abhängig vom Einzelfall, ob ein Versicherungsabschluss möglich ist.

Hier hängt es davon ab, welche Medikamente genommen werden und wie hoch die Dosierung ist. Ebenso spielt es eine Rolle, wie lang diese Medikamente genommen wurden. Wenn die Behandlung schon länger her ist, ist das positiv. Aber auch jemand, der gut eingestellt ist, hat realistische Chancen auf Versicherungsschutz.

Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Da Burnout häufig mit psychischen Belastungen verbunden ist, prüfen Versicherer den individuellen Verlauf sehr genau. Eine abgeschlossene Behandlung und eine stabile gesundheitliche Situation verbessern die Chancen erheblich. Bestenfalls sind auch die Ursachen für den Burnout beseitigt, etwa durch einen Arbeitsplatz- oder Arbeitgeberwechsel.

Eine frühere Arbeitsunfähigkeit wird im Rahmen der Risikoprüfung berücksichtigt. Relevant sind vor allem Dauer, Häufigkeit und Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit sowie die aktuelle gesundheitliche Situation.

Ja. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich teilweise deutlich. Während ein Versicherer einen Antrag ablehnt, kann ein anderer Versicherungsschutz mit einem Risikozuschlag anbieten. Deshalb ist ein Marktvergleich besonders wichtig. Wir führen anonymisierte Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern durch, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden die Gesundheitsdaten zunächst ohne Nennung des Namens und der Adresse an mehrere Versicherer gesendet. Die Versicherer geben dann Auskunft, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist. Wir führen die Anfragen kostenfrei durch.

Da bei der Anfrage kein Name und keine Adresse dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden, ist eine personalisierte Speicherung nicht möglich. Die Versicherer speichern die Gesundheitsdaten und das Ergebnis der Prüfung aber in der Regel für einen kurzen Zeitraum. Wird dann der Antrag gestellt, kann das Ergebnis der Voranfrage entsprechend berücksichtigt werden.

Ja. Je nach Schweregrad und Verlauf der Erkrankung kann ein Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Die Höhe hängt vom individuellen Gesundheitsbild ab. Unserer Erfahrung nach kommt es in der Regel zu Beitragszuschlägen. Nur bei einer leichten Depression, die bereits mehrere Jahre behandlungs- und beschwerdefrei ist, ist manchmal eine Lösung ohne Beitragszuschlag möglich.

Ja, eine grobe Einschätzung können wir gerne vornehmen.

Der Abfragezeitraum bei einer standardmäßigen Risikolebensversicherung beträgt für ambulante Psychotherapien und psychische Erkrankungen fast immer 5 Jahre, für stationäre Klinikaufenthalte oft 10 Jahre. Eine Übersicht über die Abfragezeiträume bei psychischen Erkrankungen finden Sie hier. Bei besonderen Aktionen von Versicherern können abweichende Zeiträume möglich sein.

Eine offizielle Ablehnung wird oft in der Sonderwagniskartei (HIS) der deutschen Versicherer gespeichert. Bei jedem zukünftigen Antrag bei einer anderen Versicherung müssen Sie die Frage: „Wurde schon einmal ein Antrag abgelehnt?“, mit „Ja“ beantworten, was weitere Ablehnungen nach sich ziehen kann. Wir haben oft schon Personen einen Versicherungsschutz vermitteln können, obwohl zuvor ein Antrag bereits abgelehnt wurde.

Erfahrungsgemäß ist mit einem Beitragszuschlag zu rechnen. Bei der Vorerkrankung Depression hatten wir noch nie einen Leistungsausschluss.

Ja. In der Regel wird danach auch konkret gefragt, oft ohne zeitliche Befristung.

Wir empfehlen, eine anonymisierte Voranfrage zu stellen. In der Regel besteht bei der Anfrage bei uns immer auch konkreter Absicherungsbedarf. Daher versuchen wir immer, möglichst zeitnah den gewünschten Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Ja, aber meist mit Einschränkungen wie geringen Versicherungssummen (Sterbegeldversicherungen) oder Karenzzeiten. Mehr dazu hier.

Die Summe sollte so gewählt werden, dass die Absicherung bedarfsgerecht ist. Auf die Entscheidung hinsichtlich Versicherbarkeit bei Depression hat die Höhe der Versicherungssumme in der Regel keine Auswirkung.

Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt Lösungen zu finden, um die gewünschte Todesfallabsicherung zu ermöglichen.