Prinzipiell möglich:
Risiko­lebens­versicherung auch bei bipolarer Störung

Trotz einer diagnostizierten bipolaren Störung kann eine Risikolebensversicherung prinzipiell abgeschlossen werden. Dabei kommt auf die richtige Vorgehensweise an. Dennoch muss mit Beitragszuschlägen größer 100 % gerechnet werden.

Ist es möglich eine Risikolebensversicherung auch bei der Erkrankung bipolare Störung abzuschließen?

Unserer Erfahrung nach ist der Versicherungsabschluss in sehr vielen Fällen möglich. Die Versicherbarkeit hängt jedoch von der Schwere der Erkrankung ab. Eine bipolare Störung gibt es in verschiedenen Ausprägungen:

  • F31.0 – F31.2: Verschiedene Ausprägungen der manischen Episode (hypoman, ohne/mit psychotischen Symptomen)
  • F31.3 – F31.5: Verschiedene Ausprägungen der depressiven Episode (leicht/mittelgradig, schwer ohne/mit psychotischen Symptomen)
  • F31.6: Gemischte Episode
  • F31.7: Aktuell remittierter Zustand
  • F31.8: Sonstige bipolare Störungen, wie die Bipolar-II-Störung
  • F31.9: Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet

Unserer Arbeitsweise bei Anfragen zur Risikolebensversicherung mit der Vorerkrankung bipolare Störung

Wir führen grundsätzlich anonymisierte Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern durch, um zu sehen, wer zu welchen Konditionen Versicherungsschutz anbieten würde. Diese Voranfragen führen wir kostenfrei durch. Mehr zum Ablauf der anonymisierten Risikovoranfrage finden Sie hier.

Erfahrungsberichte aus unserer täglichen Arbeit

Über die vielen Jahre unserer Tätigkeit konnten wir fast 50 % der Menschen, die eine Risikolebensversicherung wünschten und unter einer bipolaren Störung litten, eine Risikolebensversicherung anbieten, in der Regel mit Beitragszuschlag.

Beitragszuschläge bei einer bipolaren Störung sind nach unserer Erfahrung größer 100 %. Bei einer F-31.7-Diagnose (sehr gut medikamentös eingestellt) lag beispielsweise der Beitragszuschlag bei 150 %.

Denjenigen, die nicht über eine Lösung mit Gesundheitsfragen versicherbar waren, konnten wir oft mit einer Absicherung ohne Gesundheitsfragen helfen.

Kontaktieren Sie mich gern:

FAQ:
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung bei einer bipolaren Störung

Ja, grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung trotz einer bipolaren Störung möglich. Die Entscheidung hängt unter anderem von der Schwere der Erkrankung, dem Behandlungsverlauf, der Medikation und dem Zeitpunkt der letzten Beschwerden ab. Erfahrungsgemäß ist eine bipolare Störung allerdings eine der Erkrankungen, mit der es deutlich schwieriger ist, Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Ja. Es wird in den Anträgen der Versicherer nach psychischen Erkrankungen gefragt. Dort ist dann die bipolare Störung anzugeben.

Nein. Eine bipolare Störung führt nicht automatisch bei allen Versicherern zu einer Ablehnung. Erfahrungsgemäß ist eine bipolare Störung eine Vorerkrankung, die bei vielen Versicherern als nicht annahmefähig eingestuft wird. Deshalb fragen wir nur bei den Versicherern an, wo wir Chancen auf Versicherungsschutz sehen.

Bei einer aktuell laufenden Therapie ist abhängig vom Einzelfall eine Versicherungsabschluss möglich.

Ja. Je länger die Erkrankung stabil verläuft und je länger keine schweren Episoden oder Klinikaufenthalte vorliegen, desto besser sind häufig die Annahmechancen.

Nein. Wurde die Versicherung auf Grundlage wahrheitsgemäßer Angaben abgeschlossen, bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen, auch wenn sich der Gesundheitszustand später verschlechtert. Vereinfacht gesagt: Einmal versichert, immer versichert.

Ja. Die Annahmerichtlinien der Lebensversicherer unterscheiden sich teilweise deutlich. Gerade bei einer bipolaren Störung lehnen viele Versicherer ohne Einzelfallprüfung sofort ab. Wir führen anonymisierte Voranfragen bei ausgewählten Versicherern durch, um Angebote für die Übernahme des Versicherungsschutzes zu erhalten und daraus das in Preis und Leistung bestmögliche Angebot für Sie zu ermitteln.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden die Gesundheitsdaten zunächst ohne Nennung des Namens und der Adresse an mehrere Versicherer gesandt. Die Versicherer geben daraufhin eine Antwort, in der sie mitteilen, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist. Wir führen die Risikovoranfrage kostenfrei für Sie durch.

Da bei der Anfrage keine Namen und keine Adresse dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden, ist eine personalisierte Speicherung nicht möglich. Die Versicherer speichern die Gesundheitsdaten und das Ergebnis der Prüfung in der Regel für einen kurzen Zeitraum, sodass – wenn ein Antrag gestellt wird – das Ergebnis der Voranfrage entsprechend berücksichtigt werden kann. Die Voranfrage muss der Versicherer einem möglichen Antrag zuordnen können.

Ja. Bei einer bipolaren Störung ist es jedoch schwer, eine gute und verlässliche Einschätzung abzugeben.

Der Abfragezeitraum bei einer standardmäßigen Risikolebensversicherung beträgt für ambulante Psychotherapien und psychische Erkrankungen fast immer 5 Jahre, für stationäre Klinikaufenthalte in der Regel 10 Jahre. Eine Übersicht über die Abfragezeiträume bei psychischen Erkrankungen finden Sie hier. Bei besonderen Aktionen von Versicherern können abweichende Abfragezeiträume möglich sein.

Eine offizielle Ablehnung wird oft in der Sonderwagniskartei (HIS) der deutschen Versicherer gespeichert. Bei jedem zukünftigen Antrag auf eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie dann in der Regel die Frage „Wurde schon einmal ein Antrag abgelehnt?“ mit Ja beantworten, was weitere Ablehnungen nach sich ziehen kann. Wir empfehlen daher anonymisierte Risikovoranfragen.

Wurde bei Ihnen bereits ein Antrag abgelehnt, besteht unserer Erfahrung nach aber immer noch die Chance, bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz zu erlangen.

Ja, erfahrungsgemäß ist mit einem höheren Beitragszuschlag (größer 100 %) zu rechnen.

Wir empfehlen, eine anonymisierte Risikovoranfrage zu stellen. In der Regel besteht bei der Anfrage bei uns immer auch konkreter Absicherungsbedarf. Daher versuchen wir immer, möglichst zeitnah den Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Ja, aber meist mit Einschränkungen, so zum Beispiel sehr geringe Versicherungssummen (Sterbegeldversicherungen in der Regel bis maximal 20.000 €) oder Karenzzeiten. Mehr dazu hier. Oft sind die Tarife ohne Gesundheitsfragen die bestmögliche Lösung bei einer Vorerkrankung wie der bipolaren Störung.

Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt Lösungen zu finden, um die gewünschte Todesfallabsicherung zu ermöglichen.