Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Thrombose

Ein 36-jähriger IT-Spezialist wollte trotz einer bestehenden Beinvenenthrombose eine Risikolebensversicherung abschließen. Gerade wegen seiner Selbstständigkeit und der Verantwortung für seine junge Familie war die Absicherung dringend erforderlich. Die Thrombose stellte jedoch ein erhebliches Hindernis dar, da viele Versicherer bei dieser Vorerkrankung sehr zurückhaltend reagieren.

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Erschwerter Abschluss einer Risikolebensversicherung bei 36-jährigem IT-Spezialisten wegen Thrombose

Herr B. ist 36 Jahre alt, verheiratet und Vater von Zwillingen. Seine Frau befindet sich nach der Geburt noch in Elternzeit und bezieht Elterngeld, sodass die finanzielle Hauptlast auf seinen Schultern ruht. Vor einem Jahr hat er den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und arbeitet seitdem erfolgreich als IT-Spezialist. Die Auftragslage ist inzwischen so gut, dass er ein Büro anmieten und neue Technik anschaffen möchte. Dafür benötigt er einen Kredit, den die Bank nur gegen Vorlage einer Risikolebensversicherung genehmigen will.

Die Herausforderung: Herr B. leidet an einer Beinvenenthrombose. Dabei handelt es sich um ein Blutgerinnsel in den Venen, das den Blutfluss behindert und das Risiko für Komplikationen wie eine Lungenembolie oder einen Herzinfarkt erheblich erhöht. Erste Beschwerden traten bereits vor einiger Zeit auf, betroffen war dabei eine tiefere Vene im Beininneren. Die Symptome reichten von Spannungsgefühlen über Schwellungen bis hin zu Schmerzen ähnlich einem Muskelkater. Dank ärztlicher Behandlung konnte die Thrombose stabilisiert werden, doch das Risiko für erneute Gefäßverschlüsse bleibt bestehen. Diese medizinische Vorgeschichte macht eine Risikolebensversicherung besonders schwer zugänglich, da Versicherer die Wahrscheinlichkeit schwerer Folgeerkrankungen einkalkulieren müssen.

Exkurs:
Exkurs: Thrombose – und warum sie für Versicherer ein Risiko darstellen kann

Eine Thrombose entsteht durch die Bildung eines Blutgerinnsels, das den Blutfluss blockiert. Besonders gefährlich wird sie, wenn sich das Gerinnsel löst und über den Blutstrom in die Lunge oder das Herz gelangt. Versicherer sehen hierin ein erhöhtes Sterberisiko, das sich direkt auf die Vertragskonditionen auswirkt. Oft verlangen sie Zuschläge oder lehnen Anträge ganz ab.

Versicherungsabschluss trotz Thrombose dank professioneller Beratung möglich

Im ersten Schritt erfassten wir gemeinsam mit Herrn B. sämtliche relevanten medizinischen Details zu seiner Thrombose. Dazu gehörten Zeitpunkt des Auftretens, betroffene Vene, aktuelle Beschwerden und mögliche Komplikationen. Anstatt sofort einen Antrag zu stellen, wählten wir die sichere Vorgehensweise einer anonymisierten Ausschreibung. Dabei wurden die Gesundheitsdaten in neutraler Form mehreren Versicherern vorgelegt, ohne dass dies negative Folgen für Herrn B. haben konnte.

Nach rund zwei Wochen lagen die Rückmeldungen vor. Die Angebote unterschieden sich insbesondere in der Höhe der Risikozuschläge und den Vertragsbedingungen. Entscheidend war für Herrn B., dass eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten war. Gemeinsam verglichen wir die eingegangenen Offerten und wählten schließlich den Anbieter aus, der ein ausgewogenes Verhältnis von Beitrag und Leistung bot.

Die Vertragsdetails im Überblick:

  • Versicherer: Anbieter mit Spezialisierung auf Risikoprüfungen bei Vorerkrankungen
  • Laufzeit: 20 Jahre
  • Versicherungssumme: passend zur Höhe des geplanten Kredits
  • Risikozuschlag: moderat, im akzeptablen Rahmen
  • Besonderheit: Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung

Nach finaler Antragstellung erfolgte die Policierung ohne Verzögerungen. Damit konnte Herr B. seiner Bank den Versicherungsschein fristgerecht vorlegen und den Kreditvertrag unterzeichnen.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.