Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebens­versicherung trotz pulmonaler Hypertonie

Pulmonale Hypertonie gilt bei vielen Versicherern als Ausschlusskriterium für eine Risikolebensversicherung. Genau damit sah sich ein 36-jähriger Familienvater konfrontiert, als er gemeinsam mit seiner Frau eine Absicherung für einen Immobilienkredit beantragen wollte. Trotz guter gesundheitlicher Verfassung – und dank unserer spezialisierten Vorgehensweise – konnte ein Versicherer zur Annahme mit Zuschlag bewegt werden.

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Erschwerter Abschluss einer Risikolebensversicherung bei 36-jährigem IT-Projektleiter wegen pulmonaler Hypertonie

Herr v. B. ist 36 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei kleinen Kindern und beruflich als IT-Projektleiter tätig. Gemeinsam mit seiner Ehefrau plant er den Bau eines Eigenheims, für das ein langfristiger Immobilienkredit aufgenommen wurde. Zur Absicherung der Rückzahlung im Todesfall verlangt die Bank eine Risikolebensversicherung. Das Ehepaar wünscht eine Absicherung „über Kreuz“, bei der die Frau Versicherungsnehmerin ist und Herr v. B. die versicherte Person – aus steuerlichen Gründen eine gängige Lösung bei nicht verheirateten oder finanziell unabhängigen Paaren.

Die Herausforderung: Herr v. B. wurde mit einem Ventrikelseptumdefekt (VSD) geboren – einem angeborenen Herzfehler, der bereits im Kindesalter operativ korrigiert wurde. Viele Jahre blieb er beschwerdefrei, bis bei einer Routineuntersuchung eine pulmonale Hypertonie diagnostiziert wurde. Dabei handelt es sich um einen erhöhten Blutdruck im Lungenkreislauf, der in seinem Fall als Spätfolge der angeborenen Herzproblematik entstand.

Die Diagnose erfolgte per Rechtsherzkatheter. Seitdem wird Herr v. B. medikamentös behandelt, mit messbar positiver Wirkung: Die Druckwerte in den Lungengefäßen konnten in den Normalbereich gesenkt werden. Seine körperliche Belastbarkeit ist seither wiederhergestellt. Er lebt gesundheitsbewusst, raucht nicht, treibt regelmäßig Sport (z. B. Schwimmen) und fühlt sich im Alltag nicht eingeschränkt. Dennoch stellt die pulmonale Hypertonie eine chronische Vorerkrankung dar, die von Versicherern als ernstzunehmendes Risiko bewertet wird.

Das Ehepaar entschied sich zudem bewusst für eine sogenannte Über-Kreuz-Versicherung. Dabei wird nicht Herr v. B. selbst Versicherungsnehmer, sondern seine Frau – während er die versicherte Person ist. Diese Konstruktion wurde gewählt, um die vereinbarte Versicherungssumme im Leistungsfall steuerfrei zu halten, da sie dann nicht als Teil des Erbes, sondern als Vertragsleistung gilt. Das ist vor allem bei größeren Summen oder komplexer Vermögensstruktur ein finanzieller Vorteil.

Exkurs:
Pulmonale Hypertonie – und warum sie für Versicherer ein Risiko darstellen kann

Pulmonale Hypertonie bezeichnet einen dauerhaft erhöhten Blutdruck in den Lungenarterien. Dieser Zustand kann zu einer Überlastung des rechten Herzens führen, da es gegen den erhöhten Widerstand anpumpen muss. Die Erkrankung verläuft häufig chronisch und kann unbehandelt lebensverkürzend wirken. Selbst bei erfolgreicher medikamentöser Einstellung bleibt sie ein Risikofaktor, da Rückfälle oder Folgeschäden nie vollständig ausgeschlossen werden können.

Für Lebensversicherer zählt nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand, sondern vor allem die Langzeitprognose. Aufgrund der potenziellen Auswirkungen auf Lebenserwartung und Leistungsfähigkeit stufen viele Versicherer die Erkrankung als schwer kalkulierbares Risiko ein – was häufig zu Ablehnungen führt.

Versicherungsabschluss trotz Hypertonie dank professioneller Beratung möglich

Um eine Ablehnung zu vermeiden, wurde der Fall von Herrn v. B. über eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern geprüft. Dafür bereiteten wir sämtliche medizinisch relevanten Daten auf: Befunde zur Herz-OP in der Kindheit, die aktuelle Diagnose der pulmonalen Hypertonie, ärztliche Stellungnahmen sowie Verlaufskontrollen, EKGs und Blutdruckmessungen. Besonders positiv wirkte sich die stabile gesundheitliche Situation aus: keine Krankenhausaufenthalte, keine Risikosportarten, Nichtraucher, sportlich aktiv.

Trotz dieser positiven Faktoren lehnten die meisten Versicherer eine Annahme ab. Nur ein Anbieter – ein Münchner Versicherer – zeigte sich bereit, ein Angebot zu unterbreiten, allerdings nur gegen einen Risikozuschlag von 100 %. Nach sorgfältiger Abwägung entschieden sich Herr v. B. und seine Frau, das Angebot anzunehmen – auch, um die Kreditzusage der Bank nicht zu gefährden.

Die Vertragsdetails im Überblick:

  • Versicherer: Anbieter aus München
  • Versicherungsform: Über-Kreuz-Versicherung
  • Versicherungssumme: 200.000 Euro
  • Laufzeit: 15 Jahre (linear fallend)
  • Beitragszahlung: 13 Jahre
  • Monatsbeitrag: 18,45 Euro
  • Risikozuschlag: 100 %

Die Beitragszahlung über 13 Jahre (statt 15) ergibt sich aus der versicherungstechnischen Kalkulation der fallenden Versicherung – in den letzten beiden Jahren ist keine Prämienzahlung mehr vorgesehen.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.