Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebens­versicherung trotz Hobbytauchen und Thrombozytopenie

Frau S., 38 Jahre alt und leidenschaftliche Hobbytaucherin, suchte eine Risikolebensversicherung zur Absicherung ihres geplanten Baukredits. Aufgrund ihres riskanten Hobbys und einer asymptomatischen Thrombozytopenie stellte sich der Abschluss als Herausforderung dar. Im Folgenden wird dargestellt, wie eine passende Lösung trotz dieser besonderen Umstände gefunden wurde.

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Erschwerter Abschluss einer Risikolebensversicherung bei 38-jähriger Controllerin und Hobbytaucherin

Frau S. ist 38 Jahre alt und arbeitet festangestellt als Controllerin. Gemeinsam mit ihrem langjährigen Lebensgefährten plant sie den Kauf eines Hauses im Grünen, wofür bereits ein Darlehen bei der Bank beantragt wurde. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags möchte Frau S. eine Risikolebensversicherung abschließen, um ihren Partner im Todesfall finanziell abzusichern. Die gewünschte Versicherungssumme beträgt 400.000 Euro bei einer Laufzeit von 25 Jahren mit einer progressiv fallenden Todesfallleistung.

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung gab Frau S. an, vor einigen Jahren einen Zufallsbefund einer asymptomatischen Thrombozytopenie erhalten zu haben. Diese Erkrankung ist bislang symptomfrei und erfordert lediglich jährliche Kontrolluntersuchungen, keine aktive Behandlung. Zudem hat Frau S. kürzlich mit dem Rauchen aufgehört. Ein weiterer Risikofaktor ist ihr Hobby: Sie ist leidenschaftliche Hobbytaucherin und unternimmt regelmäßig Tauchgänge während ihrer Urlaube, meist in Begleitung eines Tauchlehrers. Zur besseren Einschätzung des Gesundheitsrisikos im Zusammenhang mit dem Tauchen füllte sie den gesonderten Fragebogen „Freizeittauchen“ aus und legte eine ärztliche Bestätigung ihrer Tauchtauglichkeit vor.

Diese Kombination aus Vorerkrankung und riskantem Freizeitverhalten machte die Risikobewertung durch die Versicherer besonders anspruchsvoll.

Exkurs:
Thrombozytopenie – und warum sie für Versicherer ein Risiko darstellt

Thrombozytopenie bezeichnet eine verringerte Anzahl an Blutplättchen (Thrombozyten) im Blut, die für die Blutgerinnung verantwortlich sind. Eine niedrige Thrombozytenzahl kann zu einer erhöhten Blutungsneigung führen, was in bestimmten Situationen lebensbedrohlich sein kann. Für Versicherer bedeutet dies ein potenziell höheres Risiko für gesundheitliche Komplikationen und damit eine mögliche Verkürzung der Lebenserwartung.

Versicherungsabschluss trotz Hobbytauchen dank professioneller Beratung möglich

Zur Ermittlung eines geeigneten Versicherers wurden sämtliche relevanten Gesundheitsdaten und Informationen zu Hobby und Beruf von Frau S. zunächst detailliert erfasst. Für das Hobby Tauchen wurde ein spezieller Fragebogen „Freizeittauchen“ ausgefüllt, zudem wurde eine ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorgelegt.

Anschließend erfolgte die Anonymisierung der Daten, um Rückschlüsse auf die Person zu verhindern. Im Rahmen einer Risikovoranfrage wurden mehrere Versicherer kontaktiert. Die Angebote variierten stark bezüglich Beiträgen und Bedingungen.

Frau S. entschied sich für einen niederländischen Versicherer mit Niederlassung in Düsseldorf, der für einen monatlichen Beitrag von 51,58 Euro Versicherungsschutz bot. Ein besonderer Vorteil des Tarifs ist, dass Frau S. nach 12 Monaten Nichtraucherstatus in den Nichtrauchertarif wechseln kann, was eine Beitragsersparnis von etwa 40 % ermöglicht.

Vertragsdetails:

  • Versicherungssumme: 400.000 Euro
  • Laufzeit: 25 Jahre
  • Tarif: progressiv fallende Todesfallleistung
  • Monatsbeitrag: 51,58 Euro (mit Option auf späteren Nichtrauchertarif)
  • Versicherer: niederländischer Anbieter mit Standort Düsseldorf

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.