Aus der Praxis:
Risikolebensversicherung trotz HIV‑Infektion und Trigeminusneuralgie

Die Absicherung einer Immobilienfinanzierung war das zentrale Anliegen von Herrn P., 36 Jahre alt und als technischer Berater im Außendienst tätig. Aufgrund seines stabilen beruflichen Umfelds und Nichtraucherstatus wäre eine Risikolebensversicherung grundsätzlich problemlos möglich gewesen – wären da nicht zwei relevante Vorerkrankungen: eine seit 2013 bestehende HIV‑Infektion sowie ein einmaliger, aber ausgeprägter Schub einer Trigeminusneuralgie im Jahr 2024.

Kontaktieren Sie mich gern:

Erschwerter Abschluss einer Risikolebensversicherung bei 36-jährigem Außendienstler mit HIV und Trigeminusneuralgie

Herr P., Jahrgang 1988, arbeitet seit vielen Jahren im technischen Außendienst und verfügt über eine solide gesundheitliche Gesamtsituation. Körpergröße und Gewicht liegen im normalen Bereich, er raucht nicht und ist beruflich voll belastbar.

Medizinischer Hintergrund

HIV‑Infektion (seit 2013, Stadium A3)

Die HIV‑Erkrankung wurde 2013 diagnostiziert, nachdem sich Herr P. über längere Zeit abgeschlagen fühlte. Seitdem befindet er sich in durchgehender fachärztlicher Betreuung im WIR‑Zentrum Bochum. Die Therapie mit Dovato 50/300 mg täglich wird zuverlässig eingenommen, die Viruslast ist seit Jahren unter der Nachweisgrenze, und die CD4‑Werte haben sich stabilisiert. Es bestehen keine opportunistischen Infektionen, keine Einschränkungen im Alltag und keine behandlungsbedürftigen Begleiterkrankungen.

Trigeminusneuralgie (Schub 2024)

Ende 2023 traten starke, stechende Gesichtsschmerzen auf, die zunächst zahnärztlich abgeklärt wurden. Die Diagnose: Trigeminusneuralgie, ein einmaliger Schub, der medikamentös mit Gabapentin behandelt wurde. Nach kurzer Zeit konnte die Medikation reduziert und schließlich beendet werden. Seitdem ist Herr P. vollständig beschwerdefrei, ein erneuter Schub ist zwar nicht ausgeschlossen, aber medizinisch nicht wahrscheinlich.

Weitere medizinische Punkte

  • Keine stationären Aufenthalte
  • Keine psychischen Erkrankungen
  • Keine chronischen Begleiterkrankungen
  • Regelmäßige sportliche Aktivität
  • Keine Arbeitsunfähigkeiten über 2 Wochen
  • Keine riskanten Hobbys

Exkurs:
Warum HIV für Versicherer ein Risikofaktor bleibt

Auch wenn moderne Therapien HIV zu einer gut kontrollierbaren chronischen Erkrankung machen, bewerten Versicherer weiterhin:

  • CD4‑Nadir (bei Herrn P.: 240/µl → niedrig)
  • Viruslast (nicht nachweisbar → positiv)
  • Therapietreue (gegeben)
  • Begleiterkrankungen (keine relevanten)
  • Infektionsrisiken der Vergangenheit (mehrere STI‑Episoden)

Diese Faktoren führen häufig zu Zuschlägen oder Ablehnungen.

Versicherungsabschluss trotz HIV und Trigeminusneuralgie dank professioneller Beratung möglich

Professionelle Beratung & Vorgehen

Wir haben alle medizinischen Unterlagen vollständig aufbereitet, die HIV‑Laborwerte strukturiert dargestellt. Durch die anonyme Voranfrage konnten wir verhindern, dass unnötige Ablehnungen im HIS landen.

Die Rückmeldungen der Versicherer zur anonymen Voranfrage waren:

  • Mehrere Ablehnungen
  • Ein Versicherer bot eine Annahme mit einem mittleren Risikozuschlag an
  • Keine Normalannahme möglich
  • HIV war der ausschlaggebende Risikofaktor, nicht die Trigeminusneuralgie

Damit war klar: Eine Annahme ist möglich – aber nur gegen einen Beitragszuschlag bei einem Versicherer.

Am Ende entschied sich Herr P. für den Versicherer, der eine Annahme mit Zuschlag ermöglichte.

Vertragsdetails

  • Versicherungssumme: 200.000 €
  • Versicherungsdauer: 35 Jahre
  • Beitrag incl. Risikozuschlag: 79,39 € pro Monat
  • Versicherer: Gesellschaft mit Sitz in Stuttgart
  • Annahme: mit Risikozuschlag

Damit konnte die Immobilienfinanzierung wie geplant abgesichert werden.

Kontaktieren Sie mich gern:

Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.