Risikolebensversicherung
Bieten Sie Hinterbliebenen im Todesfall eine optimale finanzielle Absicherung
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person während der vereinbarten Laufzeit eine vorher festgelegte Summe an die begünstigten Hinterbliebenen (Bezugsberechtigten) aus. Der Versicherungsnehmer bestimmt im Antrag den Bezugsberechtigten (auch eine Verteilung der Summe auf mehrere Personen ist möglich). Es kann während der Vertragslaufzeit dem Versicherer aber mitteilen das er ab einem bestimmten Zeitpunkt einen anderen Bezugsberechtigten festlegen möchte.
Das Wichtigste auf einen Blick

Persönliche Beratung gewünscht?
Für Ihre Fragen zur Risikolebensversicherung und für die Abstimmung der für Sie am besten passenden Konditionen stehe ich Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Absicherung für alle, die Verantwortung für Partner, Kinder oder andere Angehörige tragen. Auch Immobilien- oder Darlehensnehmer sichern damit ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen ab. Aber auch Gesellschafter einer Firma versichern sich öfter gegenseitig. Hierbei ist es auch möglich mehrere Personen als versicherte Personen in einen Vertrag zu integrieren.
Eine Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll für:
Eine Risikolebensversicherung ist weniger geeignet für:
Höhe der Versicherungssumme und der Beiträge
Die typischen Pauschalempfehlungen für die Versicherungssumme wie das 3- bis 5-fache Bruttoeinkommen oder eine Absicherung analog den Darlehensverbindlichkeiten finden wir ungeeignet. Es sollte besser immer eine individuelle Betrachtung erfolgen in dem Sinne: Wie lang wird welche monatliche Zahlung (ggf. steigend) für welchen Zeitraum bei Versterben der versicherten Person notwendig sein? Dafür sollte dann die entsprechende Versicherungssumme zur Verfügung stehen. Die meisten Darlehen haben keine Sonderkündigungsmöglichkeiten bei Tod eines Darlehensnehmers, daher passt hier auch mehr unsere Betrachtung der abzudeckenden monatlichen Zahlungen als die Höhe des Darlehens.
Die Höhe der Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab:
Allgemein gilt für die Beiträge für eine Risikolebensversicherung: Je jünger und gesünder die versicherte Person ist, desto günstiger sind sie.
Dauer der Versicherungsvertrages
Wir empfehlen grundsätzlich, lieber etwas zu lang als zu kurz sich zu versichern. Das Leben ist über eine Zeit von manchmal mehr als 30 Jahren schwer planbar. Die Risikolebensversicherung ist in Bezug Verlängerung des Vertrages in der Regel nicht sehr flexibel. Sogenannte Verlängerungsoptionen (ohne Gesundheitsfragen) sind meistens nicht sehr kundenfreundlich. Oft verlangt der Versicherer eine Entscheidung von mindestens 3 Jahren vor Vertragsende, aber wer denkt da schon rechtzeitig dran.
Demgegenüber können sie eine Risikolebensversicherung problemlos mindestens jährlich kündigen. Auch eine Reduzierung der Versicherungssumme mit einhergehender Beitragsreduzierung ist sehr oft möglich.
Tarifvarianten der Risikolebensversicherung
In der Unfallversicherung sind verschiedene Leistungsarten versicherbar. Der Versicherungsumfang kann individuell gestaltet werden, wobei der Bedarf der zu versichernden Person im Voraus gründlich analysiert werden sollte. Folgende Leistungsarten können vereinbart werden:
Fragen im Antrag und Nachversicherungsgarantien
Die Versicherer fragen in der Regel (außer bei Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen) nach dem Gesundheitsstatus. Ebenso werden Fragen nach der beruflichen Tätigkeit, gefährlichen Hobbys und dem Rauchverhalten gestellt.
Viele Verträge enthalten eine Nachversicherungsgarantie. Diese erlaubt es, die Versicherungssumme nach besonderen Lebensereignissen – wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf im Rahmen gewisser zeitlicher Fristen – ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Steuern bei Auszahlung der Versicherung
Die Todesfallleistung ist in Deutschland in der Regel einkommensteuerfrei. Eventuell fällt aber Erbschaftssteuer an. Daher sollte beim Abschluss darauf geachtet werden ob eventuell eine Überkreuzversicherung (Versicherungsnehmer ist nicht die versicherte Person) sinnvoll sein kann.
Kündigung der Versicherung
Eine Kündigung ist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich. Viele Versicherer bieten bei monatlicher Zahlungsweise auch eine monatliche Kündigung an. Manche Versicherer bieten auch eine Beitragsfreistellung an, wo eine bestimmte Todesfallabsicherung trotz Einstellen der Beitragszahlung erhalten bleibt.
