Rekultivierungsbürgschaft
Rekultivierungsbürgschaft als Kautionsversicherung
Die Rekultivierungsbürgschaft ist in vielen Branchen Pflicht, wenn es um die Nutzung oder den Abbau von Bodenflächen geht. Sie stellt sicher, dass Unternehmen nach Ende der Nutzung für die Wiederherstellung der Flächen aufkommen. So werden Behörden und Grundstückseigentümer finanziell abgesichert, während Unternehmen ihre Liquidität schonen können.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine Rekultivierungsbürgschaft?
Unternehmen, die Bodenflächen mieten oder die Genehmigungen für den Abbau von Rohstoffen erhalten möchten, sind in der Regel dazu verpflichtet, die genutzten Flächen nach Beendigung des Abbaus oder der Nutzung zu rekultivieren. Rekultivierung meint die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, zum Beispiel durch Neubepflanzung oder Befüllung von (Kies-) Gruben.
Da die Inanspruchnahme der Flächen meist über einen langen Zeitraum andauert, fordern die Vermieter bzw. die Behörden, die den Rohstoffabbau genehmigt haben, eine Sicherheit in Form einer Rekultivierungsbürgschaft. Diese soll das Risiko auffangen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird und nicht mehr für die Rekultivierung aufkommen kann.
Die Rekultivierungsbürgschaft kommt beispielsweise im Bergbau vor, bei Unternehmen, die Kiesgruben ausbeuten, aber auch bei Unternehmen, die Solaranlagen auf freien Flächen oder Windkraftanlagen betreiben.
Welche Vorteile bietet die Rekultivierungsbürgschaft in Form einer Kautionsversicherung?
Die Rekultivierungsbürgschaft kann von einem Kreditinstitut in Form eines Avalkredits oder von einem Versicherungsunternehmen in Form einer Kautionsversicherung bezogen werden. Wir empfehlen grundsätzlich die Versicherungslösung, da diese Vorteile gegenüber der Bankbürgschaft aufweisen kann:
Die Rekultivierungsbürgschaft hat in den meisten Fällen eine lange Laufzeit und wird daher üblicherweise mit einer Kündigungsklausel versehen.
Die Bürgschaft zur Absicherung der Rekultivierung ist vergleichbar mit einer Bürgschaft nach dem Bundesimmissionsgesetz.
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