Kreditversicherung
Zum Schutz vor Zahlungsausfall und zur Sicherung der Liquidität

Die Kreditversicherung versichert Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen, etwa Warenlieferungen oder Dienstleistungen, an gewerbliche und private Kunden inklusive der Mehrwertsteuer. Mit ihr schützt sich das ausliefernde Unternehmen vor dem Risiko, dass die Rechnung nicht beglichen wird. Der Versicherer zahlt in einem solchen Fall eine Entschädigungsleistung an den Versicherten, der dadurch liquide bleibt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Werden Warenlieferungen oder Dienstleistungen erst nach dem Erhalt bezahlt, schützt die Kreditversicherung vor Zahlungsausfällen und sichert die Liquidität des ausführenden Unternehmens.
  • In der Regel besteht ein weltweiter Versicherungsschutz.
  • Damit der Versicherungsschutz greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich je nach Versicherer unterscheiden können.
  • Der Versicherungsbeitrag hängt vom Gesamtumsatz des zurückliegenden Geschäftsjahres abzüglich Barumsätze und Umsätze aus Geschäften mit der öffentlichen Hand ab.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Kreditversicherung?

In der Regel besteht ein weltweiter Versicherungsschutz, der neben der Entschädigung bei Forderungsausfall auch die Bonitätsprüfung bestehender oder zukünftiger Kunden umfasst. Darüber hinaus sind meist auch der Nichtzahlungstatbestand (bei ausländischen Kunden: Protracted Default), bei dem die Rechnung bis zwei Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin noch nicht begleichen wurde, sowie das Fabrikationsrisiko versichert.

Es gibt nur wenige Versicherungsunternehmen in Deutschland, die eine Warenkreditversicherung anbieten. Hierzu gehören die Euler Hermes, die Coface Deutschland und die Atradius Kreditversicherung, die sich auf diese Form der Versicherung spezialisiert haben. Weitere Anbieter sind die Axa Versicherung, die R+V Versicherung sowie die Zurich Gruppe Deutschland.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Je nach Anbieter und Versicherungstarif können unterschiedliche allgemeine Voraussetzungen als Bedingungen für den Versicherungsschutz für eine bestimmte Forderung bestehen. Dies können zum Beispiel sein:

  • In den 12 Monaten vor der Lieferung oder Leistung…
  • hat der Kunde alle berechtigten Forderungen, die unbestritten sind, bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des angesetzten Fälligkeitsdatums vollständig bezahlt (diese Voraussetzung gilt nur für Bestandskunden).
  • hatte der Versicherte keine Kenntnis über Zahlungseinstellungen oder die Nichteinlösung von Wechseln, Lastschriften oder Checks durch seinen Kunden erlangt.
  • hat der Versicherte durch den Versicherer nicht die Benachrichtigung erhalten, dass zukünftige Forderungen gegenüber diesem Kunden nicht mehr versichert sind.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz bestehen oftmals auch besondere Bedingungen, die zum Beispiel von der Höhe der Forderungen abhängen können.

Wie wird der Beitrag für die Kreditversicherung ermittelt?

Der Beitrag für die Warenkreditversicherung ergibt sich in der Regel aus dem Gesamtumsatz des vorausgehenden Geschäftsjahres abzüglich der Barumsätze sowie der Umsätze aus Geschäften mit der öffentlichen Hand. Eventuell wird für einzelne Versicherungsleistungen ein Beitragszuschlag erhoben.